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Entmündigte Konsumenten: Wie die EU unsere Vertragsfreiheit zerstört
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Was einst als sinnvoller Schutz für uns Konsumenten gedacht war, hat sich längst in ein ideologisches Instrument der staatlichen Bevormundung verwandelt. In der aktuellen Ausgabe von „Recht und Realität“ beleuchtet Juristin Cornelia Haider gemeinsam mit Mag. Alexander Pichler, dem Gründer der Forschungs- und Bildungseinrichtung Juscoach, wie das sogenannte Regulierungsprivatrecht unseren Alltag massiv einschränkt. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes wird die traditionelle Vertragsfreiheit immer weiter zurückgedrängt.
Das wahre Ziel dieser Gesetzesflut aus Brüssel ist schon lange nicht mehr der Schutz des Einzelnen, sondern die erzwungene Schaffung eines europäischen Binnenmarktes. Mag. Pichler analysiert messerscharf, wie die EU mit der „Emmentaler-Käse-Methode“ nationales Zivilrecht aushöhlt und die Staaten schleichend entmachtet. Die absurden Folgen: Während globale Großkonzerne die bürokratischen Hürden mühelos nehmen, werden heimische Klein- und Mittelbetriebe mit Dokumentationspflichten in den Ruin getrieben.
Das Paradoxon dieser Entwicklung trifft uns alle: Je mehr der Staat reguliert, desto weniger Marktteilnehmer bleiben übrig. Die Folge sind weniger Auswahl und steigende Preise für uns Bürger. Wie wir aus diesem strengen Regelkorsett ausbrechen und dem Prinzip der Eigenverantwortung wieder mehr Raum geben können, hört ihr in dieser spannenden juristischen und politischen Analyse.
RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr immer neu am Dienstag von 11 bis 12 Uhr – sowie an den weiteren Sendeterminen am Dienstag von 17 bis 18 Uhr und am Mittwoch von 6 bis 7 Uhr – direkt über die Webseite https://austriafirst.at/ oder in der AUSTRIA FIRST App:
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He widmen we are in a juristish that our alltages massive, so that it is bewildered. The Vertragsfreiheit, traditionally a whole burger, was gedrängt. We won't this entwickly head more critical anse. My guest is Magister Alexander Pechler. He is Jurist and Gründer der Forschungs- und Bildungseinrichtung, der JUSCOach. And he is präziser Beobachter der aktuellen Rechtsentwicklungen. Dranbleiben, es wird spannend. Willkommen zurück bei Recht und Realität. Wir blicken heute mit dem Magister Alexander Pechler kritisch auf das Verbraucherschutzrecht und die zunehmende staatliche Regulierung. Lieber Alexander, schön, dass du da bist.
SPEAKER_00Ja, herzlich willkommen auch von meiner Seite.
SPEAKER_01Das klassische Privatrecht gründet sich ja eigentlich auf dem Prinzip der Privatautonomie, also der Vertragsfreiheit. Kannst du für unsere Zuhörer mal vielleicht zu Beginn ganz einfach erklären, was ist Privatrecht, was ist öffentliches Recht? Wann spricht man von Privatautonomie und was ist eigentlich überhaupt Vertragsfreiheit?
SPEAKER_00Ja, also die Rechtsordnung ist so grob gesprochen in zwei große Regelungsgebiete aufgeteilt, nämlich in das öffentliche Recht. Dazu gehört das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht. Also wenn man so schnell mit dem Auto fährt, eine Strafe bekommt, oder wenn man einen Baubescheid benötigt, um ein Bauhaus zu bauen, dann ist man klassischerweise im Verwaltungsrecht, im öffentlichen Recht. Dazu gehört natürlich auch das Verfassungsrecht. Man nennt das auch zusammenfassend auf das politische Recht. Das heißt, jenes Regelungsgebiet, wo der Staat leitend oder führend eingreift. Und auf der anderen Seite gibt es dann die Grundrechte, die das Verwaltungshandeln beschränken möchte, so dass sich der Bürger auch gegen Übergriffigkeiten des Staates wehren kann. Und auf der anderen Seite finden wir eben das Privatrecht. Das ist dadurch gekennzeichnet, dass die an den Rechtswellen des Beteiligten, zwei Private oder zwei Unternehmer oder ein Unternehmer, ein Privater, gleichgeordnet sind. Das heißt, im Privatrecht haben wir Gleichordnung der Rechtsubjekte und im öffentlichen Recht klassischerweise eine Über- und Unterordnung. Das heißt, damit einhergehend verfolgt das Zivilrecht auch gewisse Ziele anders. Namely, zunächst, wie du richtig gesagt hast, die Förderung der Privatautonomie, also das Zivilrecht geht seit dem ABGB. Das ABGB ist 1811, 1812 in Kraft getreten and regelt bis heute maßgeblich die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Bürger, is von einem aufgeklärten Menschenbild geprägt. Also von der Vorstellung, dass der Mensch, wenn er erwachsen ist, seine eigenen Interessen selbstständig in verbund mit anderen Regeln kann. Daher sind die Zwecke des Zivilrechts primär, Austauschgerechtigkeit herzustellen, man spricht dann juristisch von der Justizia commutativa and unerwünschte Vermögensverschiebungen zu korrigieren, die Justizia correctiva. Was aber das Zivilrecht nicht vorhat, ist eine gerechte Vermögensverteilung vorzunehmen oder sonstige gesellschaftspolitische Vorhaben zu verwirklichen oder geschweige denn die Wirtschaft zu lenken.
SPEAKER_01Jan Juristen sprechen ja heute auch oft von Regulierungsprivatrecht. Was ist jetzt darunter zu verstehen?
SPEAKER_00Ja, beim Regulierungsprivatrecht nutzt nun der Staat oder the Obrigheid that privatrechtlich instrumentarium ebenfalls by the bewusstseinsbuilding of Burger to work, beziehons to a transformation to the world. Da muss man, the civil recht set from Status Quo an. The civil rechts bestehen bewahren. The öffentliche Recht neigt dazu, logisch, sondern ideologisch to sein, also an idee to artikulieren, um damit the Menschen in audience to leiten. And the Regulierungsprivatrecht is jetzt, wenn man so will, a Mischform, a Hybrid, a stuck weight zwischen dem Privatrecht anderem Recht, weil sich eben die Obrigkeitlichkeit auch der privatrechtlichen Instrumente bedient, um auf das menschliche Verhalten einzuwirken, um es zu fördern oder um es in eine gewisse Richtung zu lenken. Das sehen wir einerseits und kennen wir klassischerweise im Mietrecht und im Arbeitsrecht. And zum anderen im Verbraucherschutzrecht. Sowohl das Verbraucherschutzrecht als auch das Mietrecht, als auch das Arbeitsrecht haben natürlich eine völlig legitime Grundlage. And ich möchte aber auch hier das Arbeitsrecht und das Mietrecht dann from all modernen Konsumentenschutzrecht, das ja auf EU-Richtlinien beruht, dann ein Stück weit unterscheiden. Und da werden wir gleich sehen, wie das Regulierungsprivatrecht sich eigentlich verselbstständigt und sich ein Stück weit auch vom ursprünglichen Zweck, der natürlich begrüßenswert is, immer weiter entfernt hat und wie weit sehen werden, sich sogar in sein Gegenteil verkehrt.
SPEAKER_01Du hast jetzt schon von Verbraucherschutzrecht gesprochen. Kannst du unseren Zuhörern mal erklären, was sind die Instrumentarien des Verbraucherschutzrechts?
SPEAKER_00Grob gesprochen verfolgt das Konsumentenschutzrecht mit folgenden Instrumenten die Ziele. Zum einen nämlich mit Aufklärungspflichten der Unternehmer, mit Dokumentationspflichten, also auch alle Informationen, die der Unternehmer geben muss, müssen auch übertragen werden, auf einem Datenträger, in Papierform und so weiter. Dann eine starke Veränderung des klassischen Zivilrechts. Das heißt, das Verbraucherschutzrecht ist immer relativ zwingend. Das bedeutet, von den Regeln des Zivilrechts, des klassischen Zivilrechts kann man im Bereich des Konsumentenschutzrechts nur zugunsten des Verbrauchers abgehen, in aller Regel, aber nicht zu seinem Lasten. Und dann vor allem eine Vielzahl an Rücktrittsrechten, die der Verbraucher hat, die er ohne Angabe von Gründen geltend oder durchsetzen kann, womit wir schon eine ganz starke Upcare von dem classischen Prinzip and Privatrecht haben, namely from Pacta Soon Savanda, for Einbar and the Verbraucher ohne Angabe von Gründen einseitig from Vertrag los. Yeah, also we said durchs Regulierungsprivatrecht seht man nun folgende Entwicklung. Ursprünglich war the idea, wie gesagt, des Verbraucherschutzrechts den Verbraucher zu schützen vor der rechtlichen und wirtschaftlichen Übermacht der Unternehmer. And that's how a völlig legitimer Ansatz. We sehen nur in jüngster Zeit that, and that sieht man auch an den erläuternden Bemerkungen zu den einzelnen EU-Richtlinien, auf deren Basis die Verbraucherschutzregeln implementiert werden sollen, dass das Ziel des Verbraucherschutzrechts immer mehr the Förderung eines Binnenmarkts is, also sprich nationale Gesetze langsam abzuschaffen, and a sort of europaischer Verbraucherbewusstsein zu schaffen. Also man möchte for allem with the Verbraucherschutzrecht Bürger and auch Unternehmer dazu animieren, grenzüberschreitenden Handel zu tätigen. Jetzt is das an sich a positive entwickelt, wenn Europa ökonomisch a strike weit zusammenwächst. Ob man das jetzt fördern muss aus zentraler Sicht, and ob damit nicht die einzelnen Staaten ihrer nationalen Rechtlichkeit verluste gehen, staht natürlich auf einem anderen Blatt Papier geschrieben. We see that the Zweck zunächst from the Schutz der Verbraucher hin zur Binnenmarktförderung sehr, sehr stark verändert. And that seht man auch sehr stark daran, that beispielsweise by einer Richtlinie that umzusetzen was 20. November 2025, there gets on the end of the verbrauchercredites, that in an erlection stays that the Richtlinie dayed, the entwickling desinnenmarkts for credite to fördern. That bothed also nationale Grenzen abzuschaffen and most denkt zu forcieren, which natürlich einhergeht mit einer zentralen Steuerung seitens der EU anderes der Staaten, wie wir es in anderen Lebensbereichen auch schon so genüge kennen.
SPEAKER_01Ja, vielen Dank für diese erste juristische Einordnung. Gleich widmen wir uns nach der spannenden philosophischen und rechtlichen Frage, nach der feinen Trennlinie zwischen Schutz und Bevormundung. Zurück im Studio bei Recht und Realität. In der heutigen Sendung sprechen wir mit Magister Alexander Pichler über das Verbraucherschutzrecht. Alexander, Verbraucherschutz ist ja grundsätzlich ein sehr positiv besetzter Begriff. When we just this file an informations, belehrungs and sonstime Pflichten ansieht, die du auch schon angesprochen hast, dann stellt sich hier die Frage: With the consument, from Gesetzgeber eigentlich überhaupt noch als mündiger, eigenverantwortlicher Bürger angesehen? Eigentlich noch as Bürger angesehen?
SPEAKER_00Yeah, genau diese Transformation is eben site geraumer Zeit to konstatieren. Wie gesagt, das Zivilrecht, das klassische Zivilrecht gedreht from aufgeklärten Bürger aus, that seine Rechte and Pflichten selbst wahrnimmt and in contact with other men umset. And we say for all in the last 20 years, durch this Regulierungsprivatrecht in form des europäischen Verbraucherschutzrechts, that this Menschenbild auch stark gewandelt hat. Das Verbraucherschutzrecht möchte eigentlich viel mehr den Unternehmer, auch ein Stück weit den Bürger, zu einem besseren Menschen hin erziehen. It is also, wenn man so möchte, edukatorisch-erzieherisch, was an sich nie die klassische Funktion des Zivilrechts war. Wir sehen also auch da eine, würde ich sagen, postliberale Entwicklung, die sich durchgesetzt durchs EU-Recht stetig verstetigt und verfestigt.
SPEAKER_01Und wo genau verläuft jetzt die Grenze zwischen dem notwendigen Schutz and dieser staatlichen Überregulierung?
SPEAKER_00Ja, also an sich den Verbraucher to schützen for the overmacht des Unternehmens, this is a classic desverbraucherschutzrechts, them is natuurlijk wenig entgegenzuhalten. When we are seeing that the zweck let's darin lie, the burger, so we'll the underneath as well the verbraucher gegeneinander aufzuspielen. And in effect, it dazu führt that these extrem überborderenen Regeln nur noch von wenigen Marktteilnehmern eingehalten werden kann, sehen wir vor allem eines, nämlich eine Verflachung and Konzentrierung bei Unternehmern. Die Frage is nämlich die, wo liegt die Macht des Bürgers? Die Macht des Bürgers liegt darin, in seiner ökonomischen Entscheidungsmacht frei zu sein. Wenn er nämlich ein reiches Angebot an Produkten hat, kann er wählen, welches Produkt ist langlebiger, ist besser verarbeitet, ist billiger, ist günstiger, entspricht man den Bedürfnissen mehr. Desto mehr natürlich das Regulierungsprivatrecht eingreift, desto weniger Marktteilnehmer bleiben über, weil diese extremen Rücktrittsrechte, diese Dokumentations- und Informationspflichten natürlich nur große Unternehmen einhalten können. Das heißt, da komme ich jetzt zu diesem Paradoxon, dass interessanterweise mehr Verbraucherschutzrecht eigentlich zu weniger Macht des Bürgern führt, weil die Macht des Bürgers liebt letztlich in seiner Entscheidung, wie er und wo er ökonomisch kauft und wo er konsumiert. Und diese Möglichkeit wird ihm zunehmend genommen. Wir sehen das in der Gastronomie, beispielsweise durch eine Allergenverordnung. Eine Allergenverordnung kann McDonalds leicht einhalten, weil die schreiben einmal eine Allergenverordnung, übersetzen das in 30 Sprachen und haben einen Hamburger, der seit 30 Jahren dieselben Zutaten hat. Ein regionaler Gastronom, der vielleicht saisonale Speisen anbietet, müsste ja alle Wochen eine neue Allergenliste erstellen und das belastet ihn natürlich gleichsam wesentlich mehr als das internationale Großkapital. Insofern sehen wir, dass sich da das Verregulierungsprivatrecht in Form des Konsumentenschutzrechts jüngerer Zeit eigentlich als trojanisches Pferd einpuppt.
SPEAKER_01Das ist ein sehr, sehr wichtiger Aspekt. Bleibt dran, weil gleich beleuchten wir, woher diese verschärften Regulierungen eigentlich stammen.
SPEAKER_00Ah ja, okay.
SPEAKER_01Ihr hört Recht and Reality. We set unser Gespräch mit Magister Alexander Pichler fort. It's um a critical auseinanderset with the Regulierungsprivatrecht. A growth of the bestimming stays not by us here in Österreich, but on European Even. Alexander, we stark this Regulier's corset tatsu to enter the Richtlinien and Verordnungen aus Brussels forgiven. And in which verdrängen these EU Normen civilrechtlichen Grundsätze?
SPEAKER_00Yeah, when we throw it betrayed, we have for 20 years, there was the ABGB 200 Jahre alt, gave the growth, auch auf EU-Ebene, da war ich auch ein Stück weit eingebunden und bei vielen Vorträgen eingeladen, ob man nicht so etwas wie ein europäisches Zivilgesetzbuch erschaffen sollte. Da ist man dann drauf gekommen, dass das Zivilrecht, eben anders als das öffentliche Recht, ja über viele Jahrhunderte gewachsen ist und damit immer eine nationale Note hat. Zwischenzeitlich gab es dann kurz die Idee, ob man eine sogenannte Blue-Button-Lösung einführt. Da war die Idee, dass der Verbraucher wählen kann, ob er einen Vertrag nach nationalem Zivilrecht schließt, or when er eine digitale Schaltfläche in den blauen EU-Farben tippt, or auf ein parallel EU-Zivilrecht switcht. Da ist man natürlich drauf gekommen, dass das zu einer Rechtszerpragelung und zu einer Rechtsunsicherheit führt. And deshalb ist der EU-Gesetzgeber vor circa 15, 16, 17 Jahren auf die Idee gekommen, wenn man schon die national organisch gewachsenen Zivilrechte nicht ersetzen kann durch ein zentralistisches europäisches Privatrecht, dann macht man einfach folgendes, indem man immer einen Regelungsbereich aus dem klassischen Privatrecht herausnimmt, in Form einer Konsumentenschutzrichtlinie regelt, die dann die Staaten implementieren müssen. Mit anderen Worten, wir haben das ABGB in Österreich, das BGB in Deutschland, den Code Zivil in Frankreich. Nur die Anwendung dieser Gesetze wird immer geringer. Ich spreche dann im Rahmen meiner Forschung immer von der Schweizer Käse oder Ementaler Käsemethode, sprich das Gesetz bleibt zwar formal bestehen, aber indem lauter Regelungsbereiche rausgenommen worden sind aus dem ABGB und dann vereinheitlich durch Konsumentenschutz geregelt werden, kommt das klassische Zivilrecht einfach de facto nicht mehr zur Anwendung. Ich möchte ein Beispiel geben, es gibt zum Beispiel ein eigenes Verbrauchergewährleistungsgesetz. Die meisten Fälle, wo jemand Gewährleistung geltend machen möchte, ist es der Verbraucher. Also es kommt das ABGB nicht mehr zur Anwendung, sondern EU-Gewährleistungsrecht. Oder beispielsweise das Verbraucherkreditgesetz. Beim Verbraucherkreditgesetz kommt nicht mehr das ABGB zur Anwendung, sondern ein eigenes Gesetz. Dann gibt es das Pauschalreisegesetz, das Fernabsatzauswärtegeschäft und so weiter. Das heißt eine Vielzahl an zum Teil sehr kleinteilig und kasuistisch geregelten Gesetzen, die das klassische Zivilecht immer mehr ersetzen.
SPEAKER_01Ja, vielen Dank. Du hast auch schon angesprochen, dass diese strengen EU-Vorgaben ja nicht nur für diese Großkonzerne gelten, sondern eben auch für den kleinen, klassischen Unternehmer in Österreich. Welche konkreten wirtschaftlichen Folgen hat das für unsere Unternehmer?
SPEAKER_00Ja, das ist sicherlich einer der wichtigsten Aspekte unseres heutigen Gesprächs. Man muss bedenken, das Verbraucherschutzrecht knüpft sie abstrakt nur an der Eigenschaft eines Verbrauchers und Unternehmers an, fragt aber nicht danach im konkreten Einzelfall, wie die ökonomische Situation aussieht, wie das Vorwissen ist, das rechtliche, das ökonomische Wissen aussieht. Das bedeutet, im Verbraucherschutzrecht haben wir die skurrile Situation, beispielsweise that ein Anwalt, einer Großkanzlei, der seit vielen Jahrzehnten mit dem Zivilrecht bestens vertraut is, über a good economische Basis verfügt, Verbraucher anders, während der kleine Unternehmer, der mit ihm kontrahiert, der vielleicht 22 Jahre alt is, got a meisterprüfung gemacht, über keine ökonomischen Rücklagen verfügt anders wissen hat, er dann der Unternehmer ist und der belastete. Mit anderen Worten, this Verbraucherschutzrecht ist eben ein ideologisches Recht, das ein Ziel verfolgt, nämlich Binnenwirtschaft zu fördern, das Ganze zentral gesteuert und nimmt damit unglaublich viele Kollateralschäden in Kauf. Ich gebe noch ganz gut ein zweites Beispiel, wo man sieht, wie das Verbraucherschutzrecht völlig verfehlt. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, wenn Sie im Internet eine Bestellung tätigen und ein Produkt erwerben, dass sie ein mehrtägiges Rücktrittsrecht haben. Das können Sie ausüben, ohne Angabe von Gründen, sagte ich bereits. Der Zweck dahinter ist einleuchtend. Der Kunde, der vor Ort analog einkauft, kann das Produkt überprüfen und testen. Und derjenige, der es im Internet bestellt, hat die Möglichkeit nicht und sollte im Nachgang die Möglichkeit haben, zurückzutreten. Eigentlich müsste man diese Regel aber einschränkend anwenden, wenn es um Produkte gibt, die man niemals im analogen Raum testen würde. Wer von ihnen testet Waschmittel, die er im Geschäft kauft? Niemand von uns öffnet eine Packung Waschmittel und kostet davon und sagt, nein, ich möchte es doch nicht. Das heißt, eigentlich müsste man, wenn ich digital beispielsweise Waschmittel kaufe oder ähnliche Produkte, dieses Rücktrittsrecht eigentlich wieder einschränkend nehmen. Aber all das nimmt das Privat, das Regulierungsprivatrecht in Kauf, um eben dieses Ziel beinahe durchzusetzen.
SPEAKER_01Ja, apropos in Kauf nehmen. Führt diese Überregulierung nicht auch letztlich dazu, dass ihr eigentlich dem Konsumenten schadet durch höhere Preise zum Beispiel?
SPEAKER_00Ja, nicht nur, dass die Konkurrenz immer weniger wird, der Bürger damit weniger Wahlmöglichkeit hat und damit de facto entmachtet wird, haben wir natürlich zum anderen auch eine sehr starke Zunahme an Kosten, die zunächst die Unternehmer zu tragen haben, die natürlich dann an die Verbraucher weitergegeben müssen werden müssen. Also nicht nur, dass der Bürger weniger Wahlmöglichkeit hat durch das Regulierungsprivatrecht, nein, auch noch die geschrumpfte Wahlmöglichkeit führt dazu, dass das Ganze mit gestiegenen Kosten verbunden ist. Wie gesagt, all das, um ein Ziel zu verfolgen, über das man trefflich diskutieren und streiten kann. Aber, und um das geht es ja eigentlich heute, der Verbraucherschutz ist schon lange nicht mehr das Ziel des Verbraucherschutzrechts, sondern eben ein anderes politisches Ziel, und man sollte das, finde ich, in der öffentlichen Debatte wieder beim Namen nennen.
SPEAKER_01Ja, eine durchwegs bedenkliche Mechanik. Liebe Zuhörer, gleich werfen wir noch einen Blick in die Zukunft und sprechen darüber, ob und wie wir zu mehr Freiheit zurückkehren könnten. Schön, dass ihr dabei seid. Wir steuern mit unserem Experten, Magister Alexander Pichler, auf das Fazit unserer Sendung zu. Im Zentrum steht die ausufernde Regulierung im Privatrecht und die Frage, wie ein gesundes, rechtlich ausgewogenes Verhältnis zwischen Konsument und Unternehmer künftig wieder aussehen könnte. Alexander, wenn du als Rechtsexperte auf das heutige System blickst. Welche konkreten juristischen Reformen wären aus deiner Sicht nötig, um dieses starre Regulierungsprivatrecht, insbesondere im Verbraucherschutzbereich, aufzubrechen und der klassischen Vertragsfreiheit wieder mehr Raum zu geben?
SPEAKER_00Ja, ich denke, das ließe sich durchaus leicht implementieren, und zwar indem man vielleicht ein Regulierungs- oder ein Verbraucherreditrecht light and ein strengeres einführt. Man könnte ja beispielsweise sagen that in Product, where it wenig Konkurrenz gibt, or up an Mitarbeiterzahl oder by einer gewissen Umsatzzahl, die man jährlich lucriert, ein strengeres Konsumentenschutzrecht greifed and vielleicht bei kleineren Unternehmen, bei Reiters, Regionalen Unternehmen ein leichteres oder gar kein Regulierungsprivatrecht greift. Damit würde man nämlich den kleinen Unternehmen die Möglichkeit geben, weiter zu wachsen, um eine bunte, breite Palette an Produkten anbieten zu können. Auf der anderen Seite wären jene Unternehmen, die über wirkliche faktische Wirtschaftsmacht, teilweise ja wirklich zentrale Macht verfügen, wesentlich stärker eingeschränkt und dort macht der Verbraucherschutz ja auch wirklich Sinn. Ich denke, das ließe sich sowohl politisch klar artikulieren und würde vor allem auch bei Unternehmen wie bei Verbrauchern auf positive Ohren stoßen. Entschuldige, richtig. Vielleicht kann man das doch als Abschlussfolge machen.
SPEAKER_01Als Abschlussfolge brauchen wir aus wie das so viel ist. Wir bauen das jetzt ein mit, wie könnte man diese EU-Rechtig sauber lösen? Es ist eine Thema Österreichsorge bekannt, dass es jetzt vollzeitlich schön aus zu.
SPEAKER_00Die Frage ist nicht, dass wir nicht schon ein bisschen vorne zu machen, wenn es um diese vereinheitliche Umzentralisierung geht. Obwohl es kann man jetzt auch nochmal vielleicht noch einmal aufgreifen, wie weit zeigt sich da wieder die zentrale Regelungswut der EU im Verhältnis zu Nationalstaat, dass das problematisch ist? Dann kann ich das nochmal aufgreifen. Das reicht an.
SPEAKER_01Wenn wir jetzt bei diesen juristischen Reformen bleiben, woran zeigt sich auch this überregulierungswut der EU and wie könnte man das in diesem Fall aufbrechen?
SPEAKER_00Yeah, man sieht eben that the EU, um itself to verfolgen, sich not too good at the verbraucherschutz partiel to verzichten. So sagen site the 2000 years the EU, that the EU wichtiger, the sort of voll harmonisation is an start of mindest harmonisation. What is damage gemeint? The EU, in ihren Richtlinien, gives the Staaten for, wie they das Verbraucherschutzrecht umzusetzen haben. Bis Anfang der 2000er Jahre was so that the National Staaten frei waren darin, punktuell den Verbraucherschutz sogar strenger zu machen. Das verbietet mittlerweile die EU im Rahmen der Vollharmonisierung, weil, und das sieht man sehr schön, der EU ist es wichtiger, dass wir Vereinheitlichung haben, also wieder Plattmachung der national gewachsenen Gesetzeskultur, weil sie ein darüberstehendes politisches Ziel verfolgen möchte. Das war jetzt das. Und das wolltest du noch was anderes hören, gell? Als Abschlussfrage, gell? Ja, eigentlich wäre das gewesen eigentlich das dann, was man sagt. Dass man eben große Unternehmen einträgt sich ein Konsument das Leid macht und ein Ding, das wäre gerne schöner. Genau, dürfen wir das. Das heißt, dürfen.
SPEAKER_01Okay. Ich glaube, dass Österreich schön da ist, vorzeigen ist schöner, gewisse Dinge überregulieren, die die Richtlinien zulassen würden.
SPEAKER_00Nein, aber das ist ja gerade, bei dem Vera-Schutzrecht geht es ja gar nicht, weil man da eine Vollharmonisierung macht. Nein, da geht es ja gar nicht. Aber das dürfen wir nicht mehr. Das war eigentlich eine Frage meinerseits. Ah, okay, entschuldige.
SPEAKER_01Ich bin ja schon vor zehn Jahren. Okay, okay, okay.
SPEAKER_00Nein, nein, das meine ich eben. Also mittlerweile dürfen wir gar kein Gold-Play-Ding mehr betreiten. Was ja gerade mehr zeigt, dass es eben gerade nicht um Verbrauchungsrecht geht, sondern nur um Vereinheitlichung. Das liegt ja schon offen.
SPEAKER_01Da kannst du philosophieren.
SPEAKER_00Okay, da muss ich ganz kurz nachdenken. Ja, ich kann nur appellieren an Eigenverantwortlichkeit. Ja, wieder nationalen Bewusstsein, zumindest im Zivilrecht. Das ist natürlich alles staatspolitisch und doof hardierlich, was ich da sage, aber ja, es ist wohl schließlich immer ein gutes Gefühl. Da war das ein. Seit ganz gutes Sitz.
SPEAKER_01Alexander, zum Abschluss noch einmal ganz nüchtern gefragt. Welches gesellschaftliche Umdenken wäre deiner Meinung nach zwingend erforderlich, um dem Prinzip der Eigenverantwortung und damit auch dem Privatrecht wieder einen höheren Stellenwert einzuräumen?
SPEAKER_00Ja, auch bei den Dingen kritisch zu sein, die an sich einen guten Anfangsidee hatten. Wir kennen das im Bereich des Gesundheitsschutzes, beim Feminismus. Wir kennen es, wir haben es jetzt gerade gesehen beim Konsumentenschutz, lauter Lebensbereiche, die von der Idee her durchaus förderungswürdig waren und wichtig waren, sie zu diskutieren. Ich glaube nur, dass wir in vielen Lebensbereichen irgendwo mal falsch abgebogen haben und dass das Ganze eine Eigendynamik bekommen hat, wo man auf dem Rückblick nicht mehr weiß, wo sind wir da falsch abgebogen und wo haben wir es dann vielleicht in der Zielsetzung ein bisschen übertrieben. Mit anderen Worten, wir sollten schon versuchen, dass wir dieses grundsätzlich positiv aufgeklärte Weltbild oder Menschenbild erhalten. Das setzt natürlich voraus, dass man zum einen darauf achtet, dass man sich selber wieder eigenverantwortlich verhält, dass man vielleicht nicht bei jedem Disput gleich nur den rechtlichen Weg sucht, sondern auch einmal das Gespräch mit dem Gegenüber sucht. Und natürlich zum anderen sich überlegt, letztlich auch bei der Wahlurne, welche politischen Kräfte man unterstützt man, dass die Freiheit ein Stück weit beim Bürger verbleibt, und nochmal die Freiheit bleibt beim Bürger dann, wenn wir im klassischen Privatrecht bleiben. Denn das klassische Zivilrecht möchte den Bürger nicht bevormunden, sondern ganz im Gegenteil, es gibt ihm ein Regelungsinstrumentarium an die Hand, damit er seine Ziele im Verbund mit anderen Diamag. Bedenken Sie daran, das Vertragsrecht hat den Namen von Vertragen. Man schließt Verträge, weil man sich mit ihm verträgt. Das heißt, das Zivilrecht ist ja eigentlich das, wenn man so will, demokratischste Rechtsgebiet, das nämlich ohne einer großen staatlichen Zielsetzung auskommt. Und das wieder ein Stück weit zu fördern, liegt auch ein Stück weit in der eigenen Hand, aber wird natürlich auch politischer Gegenbeantwortung bedürfen, dass man da die EU in die Schranken weist.
SPEAKER_01Es ist ein super Schlusssatz. Vielen herzlichen Dank und vielen Dank für deine spannende Analyse.
SPEAKER_00Ja, vielen herzlichen Dank und ich freue mich schon, wenn wir uns in den nächsten Wochen wiederhören zum Thema Recht und Veränderung der Gesellschaft. Bleiben Sie dran, es bleibt spannend.