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Verbot des politischen Islam: Vorlage nach dem NS-Verbotsgesetz? -Recht & Realität
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Der politische Islam ist keine Religion, sondern eine gefährliche Herrschaftsideologie, die unsere demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat und unsere Freiheitsrechte aktiv bekämpft. Dennoch agieren extremistische Vereine und Netzwerke in Österreich oft ungehindert, finanzieren sich über dubiose Stiftungskonstruktionen aus dem Ausland und verhöhnen unsere Gesetze. In der neuen Ausgabe von „Recht und Realität“ analysiert Juristin und Moderatorin Cornelia Haider gemeinsam mit dem freiheitlichen Justizsprecher Mag. Harald Stefan und dem Leiter der Arbeitsgruppe Politischer Islam, Dr. Markus Tschank wie ein echtes und wirksames Verbot dieser Ideologie rechtsstaatlich sauber umgesetzt werden kann.
Die juristische Lösung liegt für die Experten auf der Hand: Das bestehende NS-Verbotsgesetz, das im Verfassungsrang steht, liefert die perfekte Blaupause für ein neues Islam-Verbotsgesetz. Dr. Markus Tschank skizziert im Gespräch konkrete Maßnahmen, von der Erstellung einer Liste extremistischer Organisationen bis hin zur kompromisslosen Sanktionierung von Gefährdern. Mag. Harald Stefan deckt zudem die eklatanten Lücken im aktuellen Islamgesetz auf, das sich in der Praxis als zahnloser Tiger erwiesen hat und ausländischen Geldflüssen durch einfache Stiftungskonstruktionen Tür und Tor öffnet.
Doch warum scheitert die Umsetzung bisher? Die Sendung beleuchtet die politische Realität hinter den Kulissen: von der Blockadehaltung der ÖVP in vergangenen Regierungsverhandlungen bis hin zur Angst vieler Politiker vor einer international vernetzten „Islam-Lobby“, die jede sachliche Kritik sofort als „Islamophobie“ diffamiert. Erfahrt aus erster Hand, warum die FPÖ-Abgeordneten trotz dieser Widerstände optimistisch bleiben und wie selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) harte Maßnahmen zum Schutz der Demokratie stützt.
RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr immer neu am Dienstag von 11 bis 12 Uhr – sowie an den weiteren Sendeterminen am Dienstag von 17 bis 18 Uhr und am Mittwoch von 6 bis 7 Uhr – direkt über die Webseite https://austriafirst.at/ oder in der AUSTRIA FIRST App:
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Recht und Realität. Das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.
SPEAKER_00Willkommen zur neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass ihr dabei seid. Heute widmen wir uns einem hochaktuellen und darüber hinaus sehr kontrovers diskutiertem Thema. Es geht um das geforderte Verbot des politischen Islam. Die FPÖ fordert diesen Schritt bereits seit vielen Jahren konsequent ein. Doch was bedeutet politischer Islam eigentlich im juristischen Sinn? Wie lässt sich ein solches Verbot rechtsstaatlich sauber umsetzen? Und welche Gesetze müssten dafür konkret geändert werden? Das alles besprechen wir heute mit den Abgeordneten Magister Harald Stephan, freiheitlicher Justizsprecher, und Dr. Markus Tschank, Leiter der Arbeitsgruppe Politischer Islam. Sie werden uns die juristischen und gesetzgeberischen Aspekte dieses komplexen Themas detailliert erklären. Dranbleiben!
SPEAKER_01Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Willkommen zurück bei Recht und Realität. Zu Gast bei mir sind der freiheitliche Justizsprecher Minister Harald Stefan und Dr. Markus Tschank, Leiter der Arbeitsgruppe Politischer Islam. Lieber Harald, lieber Markus, schön, dass ihr da seid. Bevor wir über konkrete Gesetzesänderungen sprechen, müssen wir den Begriff juristisch einmal greifbar machen. Könnt ihr für unsere Zuhörer bitte erklären, was man jetzt genau unter dem Begriff politischer Islam eigentlich versteht?
SPEAKER_03Es gibt dazu natürlich schon Definitionen, die auch in der Wissenschaft erarbeitet wurden und eine dieser Definitionen lautet, dass es sich hier um eine Herrschaftsideologie handelt, die Staat und Gesellschaft nach als islamisch verstandene Normen umgestalten will und dabei im Widerspruch zu Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten steht. Also das ist ein Begriff, der jetzt nicht den Islam als Religion beschreibt, sondern eben als eine moderne Politisierung islamischer Bezüge. Das ist so im 19., 20. Jahrhundert entstanden, damals als Reaktion auf Kolonialismus und Zusammenbruch des Kalifats. Und das ist die Grundlage, über die wir heute sprechen. Das ist die Definition des politischen Islam.
SPEAKER_02Ja, ich kann mich da also nur anschließen, was der Magister Harald Stefan hier auch gesagt hat. Ziel ist es des politischen Islams, ist es, die Errichtung eines Gottesstaates sicherzustellen, in anderen Staaten ein Kalifat zu errichten, das eben nichts mit der Religionsfreiheit zu tun hat und auch ganz klar abzugrenzen ist, auch von der Ausübung der Religionsfreiheit. Und deswegen ist eben so wichtig, auch den politischen Islam als ein besonderes Phänomen, als ein gefährliches, extremistisches Phänomen innerhalb der islamischen Glaubensstruktur wahrzunehmen und auch spezifisch hier auch Regelungen gegen den politischen Islam auch ins Feld zu bringen, weil eben auch eine besondere Gefährdung und Gefährlichkeit von diesem politischen Islam ausgeht.
SPEAKER_00Ja, vielen Dank. Aber wie sieht jetzt die derzeitige Lage aus, wenn wir über demokratiefeindliche Tendenzen sprechen, Stichwort Gottesstaat. Welche Möglichkeiten gibt es da jetzt überhaupt, dass man da dagegen vorgeht?
SPEAKER_02Ja, also wir haben jetzt das Islamgesetz aus dem Jahr 2015 in Kraft und dieses Islamgesetz regelt im Wesentlichen die Rechtsverhältnisse der islamischen Religionsgesellschaften in Österreich und auch deren Rechte und Pflichten und auch der islamischen Organisationen. Und man muss sagen, dass sich dieses Islamgesetz, wenn man sich die Entwicklungen der letzten Jahre ansieht, einfach ein zahnloser Tiger ist. Die Maßnahmen, die dort im Vereinsgesetz verankert sind, die Sprachregelungen, die hier getroffen worden sind, reichen bei weitem eben nicht aus, um die extremistischen Bestrebungen, die sich in unserem Land ausgebreitet haben, entsprechend auch zu regeln und Einhalt zu gebieten. Und deshalb bedarf es eben einer grundlegenden Reform und einer Verschärfung auch der entsprechenden Gesetzeslage.
SPEAKER_03Ja, wir haben ja das Islamgesetz, wie schon gesagt, und das regelt in Wirklichkeit nichts, was uns hier hilft. Es hat zwar Kompetenz weitergegeben an die IGGIÖ, wir werden vielleicht später noch dazu kommen, aber es ist eben hier, sind schon von Anfang an dertige Lücken eingebaut worden und man hat sich nicht getraut, hier Klartext zu sprechen. Und daher sind unseren Behörden in Wirklichkeit sehr auf die Hände gebunden.
SPEAKER_00Ja, vielen Dank für diese erste ganz grundlegende Einordnung. Liebe Zuhörer dranbleiben, gleich sprechen wir über die langjährigen Forderungen der FPÖ.
SPEAKER_01Recht und Realität, das Austria Fürstmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.
SPEAKER_00Ihr hört Recht und Realität. In unserer heutigen Ausgabe beleuchten wir die verfassungsrechtlichen Aspekte rund um das geforderte Verbot des politischen Islam. Meine Gäste dazu sind die freilichen Abgeordneten und Dammagister Harald Stefan und Rechtsanwalt Dr. Markus Tschank. Wenn wir jetzt auf die politische Realität blicken, dann wissen wir, dass die FPÖ ein entsprechendes Verbotsgesetz schon seit sehr vielen Jahren im Parlament einfordert. Aber wie sieht hier der konkrete Vorschlag aus?
SPEAKER_02Ja, vielleicht kann man das sehr, sehr schnell und einfach auf einen Punkt bringen, nämlich insofern, als es ja in Österreich auch bereits ein NS-Verbotsgesetz gibt gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung. Und dieses Gesetz, das ja in Kraft ist, im Verfassungsrang steht, das dient für uns auch als Vorlage bzw. Beispiel für ein entsprechendes Islamverbotsgesetz. Man kann sich also durchaus orientieren an den aktuellen Bestimmungen im NS-Verbotsgesetz und auch hier, was die Schärfe und die Sanktionierung von Extremismus betrifft, sich ganz konkret hier orientieren. Das heißt, wir haben auch bereits einen ersten Vorschlag für ein Islamverbotsgesetz ausgearbeitet im Rahmen unserer Arbeitsgruppe und werden das natürlich auch gegebenenfalls dann präsentieren.
SPEAKER_03Und das ist natürlich der Kern der ganzen Sache und ergänzend dazu gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, die flankierend dazu dienen. Und da haben wir ja schon auch in der Vergangenheit immer wieder Akzente gesetzt, da geht es dann um das Kopftuchverbot. Da geht es darum, dass auch in der Rechtsordnung es unmöglich sein muss, die Scharia auch irgendwie nur indirekt anzuwenden. Da geht es darum, dass wir festhalten, dass es nicht zulässig sein darf, dass bei uns beispielsweise die Bäder blockiert werden, damit Frauen in Ganzkörperfüllung baden können, dass vor allem Kinder eben auch schon so eingeschränkt werden, dass sie schon Minderjährige mit Kopftuch in die Schule gehen und so weiter. Also es gibt eine Reihe, ein Bündel von Maßnahmen parallel dazu oder ergänzend dazu, die wir schon teilweise gefordert haben, die teilweise auch schon umgesetzt wurden. Also das ist sozusagen die Nebenmaßnahme, die man vielleicht auch teilweise schneller umsetzen kann. Aber der Kern bleibt dieses Verbotsgesetz, wie es mein Kollege Markus Tschank gerade skizziert hat.
SPEAKER_00Danke. Jetzt hat die ÖVP ja dieses Thema auch für sich entdeckt und einen eigenen Vorschlag in den Raum gestellt. Wie bewertet ihr jetzt diesen Vorstoß?
SPEAKER_03Also ich glaube, das erkennt ja jeder mittlerweile, was hier läuft, wenn die ÖVP nervös wird, die Umfragewerte noch weiter hinuntergehen, dann schauen Sie und werfen die Kobiermaschine an und schauen, was hat die FPÖ gesagt. Vielleicht gewinnen wir dort auch noch Wähler, wenn wir das Gleiche jetzt auch behaupten. Das ist so durchsichtig, also das ist insofern eben nicht glaubwürdig, sagen wir mal so. Ich sage ja immer dazu, schön wäre es, wenn sie es ernst nehmen würden, weil dann könnte man ja mit der ÖVP manchmal gemeinsam auch Beschlüsse fassen. Wir werden sie auch natürlich in die Pflicht nehmen und werden sie fragen, ob sie es ernst meinen, weil wir haben ja in den letzten Jahren mehrfach entsprechende Anträge gestellt, ganz konkret. Also der Kollege Chank, der in mir sitzt, hat diese Anträge teilweise zum Beispiel eingebracht. Und die sind immer abgelehnt worden von der ÖVP. Also ich bin schon sehr gespannt, was sie jetzt machen werden.
SPEAKER_02Ja, dass es offenbar ja auch nicht ganz ernst gemeint ist, sieht man ja an dem Verhalten von der Ministerin Bauer, die hier anfangs die IGGÖ in Frage gestellt hat, auch völlig zu Recht, weil die IGGÖ gehört nämlich entmachtet. Das sage ich auch hier in der Klarheit. Und anstattdessen ein Schurerrat eingeführt, der auch als Kontrollinstanz hier die islamistischen und islamischen Gruppen hier auch entsprechend kontrolliert. Und Bauer hat dann in weiterer Folge einen Rückzug medial bekannt gegeben und hat dann gesagt, nein, nein, die IGGÖ will sie also nicht auflösen. Und das sieht man also schon, dass sie sich hier zu weit rausgewagt hat für die ÖP und dass sie dann zurückgepfiffen wurde. Also bei uns kann sich der Wähler jedenfalls darauf verlassen, dass wir hier uns nicht zurückziehen werden, sondern natürlich die IGGÖ auch entsprechend kontrollieren werden und auch entsprechend eine Kontrollinstanz einführen werden.
SPEAKER_00Stichwort ÖP, die in der letzten Regierungsbeteiligung wurden ja auch rechtliche Hürden ins Treffen geführt, um dieses Papot zu verhindern. Wie seht ihr das? Was wurde da ins Treffen geführt und wie wird das jetzt anders beurteilt?
SPEAKER_02Also ich hatte ja das Vergnügen, dass ich genau diesen Teil der Regierungsverhandlungen für die FPÖ mitverhandeln durfte im Bereich Verfassung. Wir sind damals dem Präsidenten Sobotka gegenübergestanden, gesessen und haben dort gesagt, dass wir ein Verbotsgesetz einfordern. Und das wurde ganz, ganz klar abgelehnt von Sobotka mit dem Hinweis, dass dieses also hier dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde und auch in die Religionsfreiheit eingreifen würde. Tatsache ist, wir haben dann einen Vorschlag gebracht, dahingehend, dass vom politischen Islam eben eine besondere Gefährdung ausgeht und dass das auch dokumentiert ist und wissenschaftlich belegt ist, sodass natürlich auch eine besondere Gefährlichkeit einer bestimmten extremistischen Strömung natürlich rechtfertigt, dass diese Gruppe schärfer sanktioniert wird und deswegen keine Gleichheitswidrigkeit bestehen kann, verfassungsrechtlich. Und deshalb ist es de facto so, dass sich hier die ÖVP geweigert hat, hier einem Verbotsgesetz zuzustimmen. Und unsere Position hat sich seither nicht geändert. Unserer Ansicht nach ist es verfassungskonform.
SPEAKER_03Darf ich da vielleicht noch ergänzen, dass damit die ÖVP ja geradezu die Argumentation dieser politischen oder dieser religiösen Extremisten übernimmt, die ja immer sich auf diese Religionsfreiheit berufen, obwohl sie selbst genau wissen, dass sie etwas ganz anderes im Sinn führen, wie ich schon anfangs ausgeführt habe bei der Definition, dass es hier eben sehr wohl darum geht, politisch Einfluss zu nehmen und politisch die Gesellschaft umzustrukturieren, und zwar in einem Sinn, der grundlegend unserer Verfassung widerspricht. Also die ÖVP traut sich nicht, hier wirklich Stellung zu beziehen und zu sagen, das ist eben nicht Religionsausübung, sondern es ist eben etwas anderes, sonst würden wir uns ja auch nicht damit beschäftigen. Es wäre ja nicht Sinn unserer politischen Aufgabe hier im Parlament, uns mit Religionen als solche zu befassen, sondern wir sagen eben, das ist eben eine andere Ebene und dass sich die ÖVP eben da geweigert hat, darauf einzusteigen, sagt schon viel. Und wie gesagt, das lässt uns halt auch daran zweifeln, dass sie sie jetzt ernst meinen.
SPEAKER_00Spannende Einblicke für unsere Zuhörer in die politische Realität. Wir machen noch eine kurze Pause, gleich sprechen wir über die ganz konkrete Umsetzung.
SPEAKER_01Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider. Immer neu am Dienstag von elf bis zwölf auf AustriaFirst und zum Nachhören auf AustriaFirst.at.
SPEAKER_00Schön, dass ihr dabei seid. Wir diskutieren heute mit dem freiheitlichen Abgeordneten Magister Harald Stefan und Dr. Markus Tschank das Verbot des politischen Islam. Jetzt wenn wir mal davon ausgehen, theoretisch, dass wir eine parlamentarische Mehrheit für so ein Verbot finden würden, wie müsste dann dieses Gesetz rein handwerklich formuliert sein? Ihr habt schon das NS-Verbotsgesetz hier ins Treffen geführt.
SPEAKER_02Ja, ich möchte jetzt natürlich noch nicht zu viel verraten von unserem Entwurf. Allerdings, was ich schon verraten kann, ist, dass es natürlich eine Liste geben wird aller extremistischen Organisationen, die diesem Islamverbotsgesetz unterliegen müssen. Und auch eine Liste von Extremisten und politischen Gefährdern, die einem solchen Islamverbotsgesetz unterliegen würden. Damit halten wir auch eine ganz klare Anknüpfung und dadurch lässt sich natürlich auch gut abgrenzen, sozusagen, wo beginnt der Extremismus. Also wo hört die Religionsfreiheit auf und wo beginnt der Extremismus.
SPEAKER_03Und wie gesagt, parallel dazu oder in Ergänzung kann man hier natürlich oder geht es auch darum, hier klar aufzuzeigen, dass die Gesellschaft sich wehrt und gewisse Dinge einfach nicht akzeptiert. Und da beginnt es einmal mit den Symbolen. Also das Symbolegesetz kann man hier auf jeden Fall mal noch ausweiten. Man wird im Vereinsrecht Maßnahmen treffen müssen. Man wird eben diese terroristischen oder diese Organisationen auch definieren müssen, die unserer Meinung nach eben religiös motivierte extremistische Gruppierungen sind und zu Gewaltaufrufen und so weiter. Man wird zum Beispiel bei Genitalverstümmelung und ähnlichen Dingen einfach auch überall dort eingreifen, wo die Grundrechte unserer Österreicher, aber auch von bereits zugewanderten, auch die gilt es ja natürlich zu schützen, betroffen sind. Also da gibt es eben, wie gesagt, parallel dazu eine Reihe von Maßnahmen. Das sind dann die konkreten Vorschläge. Man wird es vielleicht zum Teil auch herauslösen können, um einmal vorwärts zu kommen, weil das Verbotsgesetz selbst müsste ein Verfassungsgesetz sein. Das ist also natürlich noch schwerer umzusetzen, aber einfach gesetzlich wären sofort Maßnahmen möglich.
SPEAKER_00Ja, vielen Dank. Das bringt mich jetzt noch zum Stichwort Finanzierung. Viele dieser Strukturen werden ja aus dem Ausland, etwa aus der Türkei oder aus dem arabischen Raum finanziert. Und was müsste hier getan werden, um diese ausländischen Geldflüsse konsequent und nachprüfbar zu unterbinden, beziehungsweise auch Vereinsvermögen einzuziehen oder sonstige Maßnahmen zu treffen?
SPEAKER_03Interessanterweise ist ja an, sich im Islamgesetz bereits diese Auslandsfinanzierung verboten. Allerdings hat man, und das habe ich schon damals geradezu amüsant gefunden, im Islamgesetz selbst bereits eine Lücke aufgezeigt in erläuternden Bemerkungen, die man gesagt hat, ja, also wenn das über Stiftungen funktioniert, dann ist es zulässig. Natürlich haben daraufhin alle diese Organisationen die Auslandsfinanzierung über Stiftungen organisiert. Also es beginnt schon einmal damit, dass man schlicht und einfach im Islamgesetz diese Bestimmung entsprechend abändert und ein absolutes Verbot der Auslandsfinanzierung umsetzt. Und im Übrigen ist es immer eine Frage des Wollens und Willensgesetze wirklich anzuwenden. Also ich bin überzeugt, dass man schon mit den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen viel machen könnte, es aber einfach nicht tut, weil man sich nicht traut.
SPEAKER_02Ich möchte vielleicht anhand eines Beispiels das Thema mit den Finanzierungen kurz erläutern. Wir haben in Wien die Situation, dass de facto islamistische Vereine, Islamvereine jetzt die Verwaltungsstrafen für jene Mädchen übernehmen, die ihre Kopftücher eben weiter tragen wollen und daher bewusst Gesetze hier missachten und hier diese Verwaltungsstrafen dann auch entsprechend zu tragen haben. Und diese Vereine haben sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen. Und schon aus dem Grund sieht man eigentlich, wie hier mit Förderungen aus dem Inland, aber auch mit Finanzierungen aus dem Ausland umgegangen wird. Also durch diese Finanzierungen eben unter anderem aus dem Ausland werden hier de facto eben junge Mädchen dazu motiviert, hier ihr Kopftuch weiterzutragen und de facto österreichische Gesetze zu missachten. Und dem müssen wir einen klaren Regel vorschieben. Das können wir in dieser Form nicht tolerieren.
SPEAKER_00Das ist ein gutes Stichwort. Liebe Zuhörer, dranbleiben. Gleich sprechen wir noch über die effektive Umsetzung.
SPEAKER_01Recht und Realität, das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Wir nähern uns dem letzten Themenblock in unserer heutigen Sendung. Meine Gäste sind die freiheitlichen Abgeordneten Notarmagister Harald Stefan und Rechtsanwalt Dr. Markus Chunk. Es geht bei uns um die Verwirklichung eines Verbots des politischen Islams. Beidein Gesetz ist am Ende ja immer nur so gut wie seine Anwendbarkeit. Nehmen wir mal an, das Verbot des politischen Islam tritt in Kraft. Wie stellt man sicher, dass die Exekutive und die Justiz dieses Gesetz auch konsequent anwenden?
SPEAKER_02Also zum einen sehen wir ja auch an der Berichterstattung, wie gut die Exekutive und auch der Staatsschutz das NS-Verbotsgesetz zur Anwendung bringt. Und ich glaube, dass man mit eben der gleichen Schärfe auch ein Islamverbotsgesetz entsprechend anwenden kann, nämlich durch eine Verordnung oder Weisung des Ministers an den Staatsschutz, dass er eben hier entsprechend auch mit aller Härte ermitteln muss und dies auch den Staatsanwaltschaften dann weitergeben muss. Und zum anderen muss man sagen, dass natürlich auch die IGGÖ grundsätzlich in Frage gestellt werden muss. Es benötigt, wie wir auch schon gesagt haben, und eine Forderung von uns ist, die Einführung eines Shurarates als Kontrollinstanz, der hier die Rolle der IgGÖ ablösen soll und auch hier tatsächlich dafür sorgen soll, dass der Islam, so wie wir ihn hier in Österreich kennen, keine extremistischen Bestrebungen mehr aufweist und de facto sich im Rahmen der zulässigen Religionsausübung auch befindet. Und das sind im Endeffekt ganz gute Ansätze, die man, glaube ich, in der Form verfolgen kann.
SPEAKER_03Und in Wahrheit geht es, ich weiß, dass ich mich ein bisschen wiederhole, immer darum, dass man den entsprechenden Willen dazu hat. Und wenn die vom Ministerium herunter zu den Exekutivbehörden und so weiter dieser Wille tatsächlich gelebt wird, dann kann man eben sehr viel tun. Das kann man heute schon tun, aber man hat oft den Eindruck, dass hier Angst in Wirklichkeit herrscht. Man traut sich nicht zu kritisieren. Es gibt eine sehr gute Lobby, muss man sagen, eine Islamlobby, die international vernetzt ist, die auch sehr tüchtige, intelligente Leute in den Reihen, die es geschafft hat, die Kritik am Islam, als Islamophobie aufzubauen. Das ist ein relativ neuer Begriff. Und das ist so ein bisschen so ein Totschlagargument und mit dem wird sehr viel wieder wegdiskutiert und davor fürchten sich viele. Also wenn man einmal zu weit kommt und selbstbewusst zu sagen, wir sind überzeugt, dass unsere Gesellschaft sich hier wehren muss, dass wir hier extremistische Organisationen gegenüberstehen, die unsere Gesellschaft ummodeln wollen, und zwar in einer Art und Weise, die unseren Grundsätzen, die wir ja zu Recht entwickelt haben, muss man sagen, in den letzten Jahrhunderten, dass dem widersprochen wird und die, die aushebeln wollen. Und wenn einmal dieses Bewusstsein da ist, dann hat man schon sehr viel gewonnen, weil eben, wie gesagt, bereits mit den bestehenden Gesetzen in Wahrheit viel möglich wäre, aber durch diese Angst als islamophob bezeichnet zu werden, sehr viele zurückzucken, also das ist einmal wäre einmal der allererste Schritt. Hier dieses Selbstbewusstsein, dafür steht natürlich auch die FPÖ und nicht umsonst sind wir in den Umfragen so stark, weil die Bevölkerung offenbar auch uns als einzige zutraut, hier tatsächlich ernst zu machen.
SPEAKER_00Ja, vielen Dank. Stichwort gute Organisation der Islamvereine. Man muss damit rechnen, dass dies ein solchen Verein ja dieses Gesetz umgehend bekämpfen wird. Was sagt ihr zu der Kritik, dass so ein Gesetz wohl keinen Stand hat vorm Fassungsgerichtshof oder vorm EGMR?
SPEAKER_02Ja, hierzu möchte ich ganz grundsätzlich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch zitieren, die im Fall Refa Partisi und andere gegen die Türkei entschieden hat im Jahr 2003, dass das Verbot und die Auflösung der türkischen Wohlfahrtspartei keinen Verstoß gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit darstellen würde. Die Refa-Partisi-Partei war 1995 die stärkste Kraft im türkischen Parlament geworden. Im Januar 1998 löste das türkische Verfassungsgericht die Partei auf, dass sie ein Zentrum antilaizistischer Aktivitäten geworden war und das Prinzip der Säkularisierung gefährdet hatte. Vermögen wurde eingezogen und führende Politiker erhielten Politikverbote. Tatsache ist, dass der EGMR feststellte, dass die Auflösung zwar einen Eingriff in das Vereinigungsrecht darstellte, dieser jedoch gerechtfertigt war, weil es eben der Schutz der demokratischen Ordnung geboten habe. Und ich glaube, dass dieses Urteil hier auch wegweisend ist für entsprechende Normen, die wir in Österreich verabschieden werden, weil hier ja gerade der EGMR in einer ähnlichen Ausgangssituation sogar noch mit einer gegründeten Partei im türkischen Parlament hier ähnlich gelagerte Entscheidungen auch getroffen hat.
SPEAKER_03Ich bin auch optimistisch, dass man sich durchsetzen wird, auch bei diesen Gerichtshöfen. Natürlich wird es eine vehemente Auseinandersetzung sein. Ich habe schon vorher gesagt, es gibt hier diese Islamlobby, die natürlich auch über Juristen und über Geld und auch über PR-Maschinen verfügt. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt und wer es nicht versucht, der hat schon verloren. Also wir werden das angehen müssen. Und ich bin guter Dinge, dass wir mit den Argumenten, die wir haben, die wir zum Teil heute auch schon vorgebracht haben, eben dieses Herausarbeiten, dass wir eben hier nicht von Religionsausübung sprechen, sondern von einem Angriff auf unsere Grundordnung, dass wir damit durchkommen. Wissen tun wir es erst, wenn es soweit ist. Aber wie gesagt, man muss sich dem stellen. Das ist eine ganz wesentliche Aufgabe unserer Zeit. Und wenn wir Österreich positiv weiterentwickeln wollen, dann müssen wir uns einfach diese Auseinandersetzung stellen.
SPEAKER_00Vielen Dank, das sind sehr gute Aussichten, dass hier spätestens unter einem freiheitlichen Kanzler auch wirklich etwas passiert. Abschließend darf ich euch noch fragen, wie sehen jetzt die nächsten Schritte aus, auch gesetzgeberisch oder auch in der Arbeitsgruppe, wie werde dir diesem ÖVP-Ankündigungen entgegentreten und welche parlamentarischen Initiativen werden da gesetzt?
SPEAKER_02Also wir haben jetzt im Verfassungsausschuss am kommenden Mittwoch eine Thematik, die wir da vorantreiben wollen und demnach werden wir auch im parlamentarischen Betrieb immer wieder Initiativen starten, die dem auch entsprechend gerecht werden. Und ich kann nur versprechen, dass wir hier sicher nicht locker lassen werden.
SPEAKER_03Ja, wir sind noch in Opposition. Daher können wir nur als Oppositionspartei in den entsprechenden Gremien die Anträge einbringen. Zum Großteil haben wir das schon gemacht in den vergangenen Jahren. Wir werden das jetzt erneut machen. Wir arbeiten ja auch weiter, arbeiten weiter. Maßnahmen, die hier notwendig sind. Und wir werden die Anträge wieder und wieder stellen und wieder und wieder einfordern von der ÖVP zu ihrem Wort zu stehen oder zu ihren Ankündigungen.
SPEAKER_00Ja, vielen Dank. Wir sind jetzt am Ende unserer Sendung angelangt. Ich danke euch für diese präzisen und juristischen Einblicke und dieses wirklich, wirklich überaus spannende Thema.
SPEAKER_01Recht und Realität. Das AustriaFirst Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider. Immer neu am Dienstag von elf bis zwölf und jederzeit zum Nachhören auf AustriaFirst.at