Ehe, Geld und böses Erwachen: Das harte Geschäft mit der Romantik - Recht & Realität
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Die Traumhochzeit ist geplant, doch was bleibt rechtlich von der großen Romantik? Cornelia Haider räumt in der aktuellen Ausgabe von „Recht und Realität“ mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf: Liebe spielt im Gesetzestext zur Ehe absolut keine Rolle. Stattdessen unterschreiben Brautpaare einen knallharten rechtlichen Vertrag, der detaillierte Pflichten – vom gemeinsamen Wohnen bis hin zur gegenseitigen Beistandspflicht – regelt.
Gemeinsam mit der Rechtsanwältin und Familienrechtsexpertin Mag. Agnieszka Turek beleuchten wir die gefährlichsten Stolperfallen vor und nach dem Gang zum Traualtar. Wem gehört nach dem Jawort eigentlich das Vermögen? Mag. Turek erklärt glasklar, warum der gesetzliche Güterstand oft völlig falsch verstanden wird und für wen ein notarieller Ehevertrag eine zwingende finanzielle Überlebensfrage darstellt – insbesondere für Unternehmer und Gesellschafter, die ihr Lebenswerk vor dem Zugriff von Gläubigern schützen müssen.
Wenn die Beziehung am Ende zerrüttet ist, droht oftmals der juristische Rosenkrieg. Zwischen einer raschen einvernehmlichen Trennung und jahrelangen Schlammschlachten vor Gericht liegen Welten und gewaltige Kosten. Erfahrt aus erster Hand, was passiert, wenn Ehebruch im Raum steht, wer nach der Scheidung im gemeinsamen Haus bleiben darf und warum das amtliche Scheidungsurteil meist erst der Beginn der eigentlichen finanziellen Auseinandersetzung ist.
Recht und Realität. Das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.
SPEAKER_01
Willkommen zur neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass ihr wieder dabei seid. Heute widmen wir uns einem Thema, das die meisten von uns früher oder später ganz persönlich betrifft. Der Ehe. Was viele als rein romantische Angelegenheit verstehen, ist in Wahrheit auch ein höchst bedeutsamer rechtlicher Vertrag. Was bedeutet die Eheschließung eigentlich aus juristischer Sicht? Wozu dient ein Ehevertrag? Und wer braucht ihn überhaupt? Und was passiert rechtlich, wenn eine Ehe zerbricht? Das alles besprechen wir heute mit der Rechtsanwältin und Familienrechtsexpertin Magister Agneska Turek bei Recht und Realität.
SPEAKER_00
Recht und Realität, das Austria Fürstmagazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_01
Herzlich willkommen bei Recht und Realität, eurem Magazin für Gerechtigkeit. Wenn wir an die Ehe denken, denken die meisten von uns wohl zuerst an Liebe, an eine Feier, an ein gemeinsames Versprechen. Was dabei aber oft übersehen wird? Die Eheschließung ist auch ein juristischer Akt mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Worum es dabei genau geht, wird uns mein heutiger Gast erklären. Magister Agnes Gaturek ist Rechtsanwältin und ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet des Familien- und Ehrechts. Schön, dass du da bist. Kannst du unserem Zuhören bitte zu Beginn einmal ganz grundlegend erklären, was die Ehe aus rechtlicher Sicht eigentlich ist und welche Rechte, vor allem welche Pflichten Eheleute eingehen?
SPEAKER_02
Ja, vielen Dank erstmal für die Einladung. Ja, die Ehe ist jetzt ganz nüchtern gesagt ein familienrechtlicher Vertrag, in dem sich zwei Personen verpflichten und ihren Willen erklären, gesetzmäßig in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten. Das klingt jetzt alles sehr trocken, bedeutet aber, man verpflichtet sich zusammen zu wohnen, sich treu zu sein und der anständigen Begegnung und zum Beistand. Ich vermute, die anständige Begegnung ist ein Kriterium, welches wohl am wenigsten bekannt ist. Denn sind wir uns mal ganz ehrlich, welches verliebte Brautbarlisten vor dem Gang zum Standesamt im Gesetzbuch die Definition der Ehe nach? An dieser Stelle möchte ich aber auch festhalten, so unromantisch das jetzt ganz klingen mag, die Liebe ist nach der gesetzlichen Definition kein Kriterium der Ehe.
SPEAKER_01
Du hast dir jetzt schon die gegenseitigen Rechte und Pflichten angesprochen, auch den Beistand. Aber kannst du für unsere Zuhörer vielleicht an einem ganz konkreten Beispiel einmal veranschaulichen, was bedeutet jetzt zum Beispiel der Beistand oder auch die Unterhaltspflicht praktisch im Familienleben, im täglichen Familienleben?
SPEAKER_02
Der eheliche Beistand setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, einmal aus einer immateriellen und aus einer materiellen. Die Immaterielle, das ist der gute Zuspruch, dass man sich gegenseitig Trost spendet in der Krise, man sich pflegt, wenn man krank ist oder auch besucht im Krankenhaus, aber auch eben die Pflege der Angehörigen des anderen Ehegatten. Materiell ist eben die finanzielle Unterstützung oder Mitwirkung im Erwerb oder die Pflicht zur Haushaltsführung. Und auch nicht zu vergessen, die große Unterhaltsleistung. Das ist das Thema, was vielleicht beim meisten Schrecken hervorruft. Aber es gibt unterschiedliche Modelle in der Ehe, die man sich vorher festlegt und ausgestaltet. Entweder sind beide erwerbstätig, dann teilen sich auch beide den Haushalt, oder es wird gesagt, der eine macht den Haushalt und der andere ist eben der Erwerbstätige. Dann ist es aber auch notwendig, dass der, der den Haushalt zu Hause betreibt, natürlich sich auch Sachen leisten kann, also sprich Unterhalt bekommt.
SPEAKER_01
Du hast jetzt schon über die Erwerbstätigkeit gesprochen. Aber jetzt einmal, was passiert mit dem Vermögen, sobald man heiratet? Es hält sich da ja auch hartnäckig der Glaube, dass ab der Hochzeit alles gemeinsames Eigentum ist. Aber stimmt das denn überhaupt so?
SPEAKER_02
Da kann ich die Zuhörer und Zuhörer beruhigen. In Österreich gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das heißt, was mir bisher gehört hat, verbleibt in meinem Eigentum anders. Also sprich, nicht alles, was meins ist, bleibt meins and was deins, is unser, sondern jeder behält seines.
SPEAKER_01
Vielen Dank für diesen ersten ganz klärenden Einblick. Liebe Zuhörer, dranbleiben, gleich geht's weiter.
SPEAKER_00
Recht und Realität. Das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.
SPEAKER_01
Liebe Zuhörer, heute hat sich Familienrechtsexpertin Magister Agneska Thurek Zeit für uns genommen. Wir haben bereits geklärt, welche rechtlichen Folgen die Eheschließung mit sich bringt. Jetzt wenden wir uns einem Instrument zu, das in Österreich vielen noch immer suspekt ist, nämlich dem Ehevertrag. Der Ehevertrag hat ja bei uns einen gewissen Ruf. Viele empfinden es als Misstrauensbeweis, schon vor der Hochzeit über eine mögliche Trennung zu sprechen. Kannst du für unsere Zuhörer erklären, was ein Ehevertrag rechtlich überhaupt ist und was man darin überhaupt regeln kann?
SPEAKER_02
Prinzipiell halte ich es für eine gute Idee, einen Ehevertrag abzuschließen, wenn man von der gesetzlichen Norm, also der Gütertrennung, abweichen möchte. Es ist auch vernünftig, das zu einem Zeitpunkt zu tun, wo nicht Emotionen verletzt sind, Gefühle verletzt sind und man quasi nicht mehr so rational denkt, sondern mehr emotional geleitet wird. Der Ehepakt ist ein Vertrag, welcher der besonderen Formvorschrift unterliegt. Und zwar muss er als Notariatsakt bei einem Notar unterfertigt werden. Es ist ein Vertrag, welcher in der Absicht der Ehe über das Vermögen abgeschlossen wird. Inhaltlich wird im Allgemeinen die Gütertrennung geregelt, so wie es auch eigentlich schon gesetzlich festgeregelt ist. Aber man kann auch die Abweichung festlegen, nämlich die gesetzliche Regelung der Gütergemeinschaft. Das heißt, was ich vorher erklärt habe, das, was vorher meins war, dass man das doch dann aufteilt. Ein weiterer Inhaltspunkt ist die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, was soll mit dem gemeinsamen wehrend aufrechter ehe erworbenen Vermögen im Falle einer Scheidung passieren? And natürlich auch die Erbfolgen können in unserem Ehepakt festgelegt werden.
SPEAKER_01
And sag uns, welche Konstellationen gibt es, in denen so ein Vertrag besonders sinnvoll is? Also für wen ist der Ehevertrag aus deiner praktischen Erfahrung heraus zu empfehlen?
SPEAKER_02
Besonders empfehlenswert wäre für Einzelunternehmen and Gesellschafter, da ein Ehepakt in solchen Fällen in das Firmenbuch eingetragen werden muss, um gegenüber Unternehmensgläubigern wirksam to sein. That heißt, dass der Ehegatte, das ihm eingeräumte Vermögensrecht, gegenüber anderen Gläubigern vorrangig is. Ohne Eintragung im Firmenbuch wäre das nicht der Fall and der Ehegatte wäre mit den Gläubigern gleichgestellt.
SPEAKER_01
And damit jetzt unsere Zuhörer auch die Grenzen kennen. Gibt es Dinge, die man in einem Ehepakt eben gerade nicht wirksam regeln kann? Also was würde das Gericht im Streitfall rausschmeißen?
SPEAKER_02
Grundsätzlich muss man wissen, dass das Gericht nach dem Billigkeitsgrundsatz im Fall der Scheidung von einem Ehepakt auch zur Gänze abweichen kann anderes vornehmen kann. That is then the fall, wenn die Beibehaltung einer solchen Vereinbarung aus dem Ehepakt bei einer Gesamtbetrachtung der Vermögenslage im Zeitpunkt der Aufteilung für einen Partner zu einer unzumutbaren Benachteiligung führen würde. Was wäre es so eine unzumutbare Benachteiligung?
SPEAKER_01
Vielen Dank. Liebe Zura, wir machen eine kurze Pause und danach sprechen wir darüber, was passiert, wenn eine Ehe dann doch zerbricht.
SPEAKER_00
Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit. Mit Cornelia Haider. Immer neu am Dienstag von elf bis zwölf.
SPEAKER_01
Willkommen zurück bei Recht und Realität. Wir sprechen heute mit Rechtsanwältin Magister Anjeska Turek. Wir kommen nun zu dem Thema, das niemand plant, aber das dennoch viele Ehen in Österreich trifft, nämlich die Scheidung. In der Öffentlichkeit hört man ja immer wieder von der einvernehmlichen Scheidung und von der streitigen Scheidung. Kannst du für unsere Zuhörer mal vielleicht ganz grundlegend erklären, welche Wege gibt es in Österreich überhaupt eine Ehrechtlich zu beenden?
SPEAKER_02
Bei der einvernehmlichen Scheidung ist es so, dass sich die Ehegatten darüber einig sind, dass sie zerrüttet ist, dass keine Versöhnung mehr möglich ist und dass sie sich scheiden lassen möchten. Und auch insoweit darüber einig, wie beispielsweise der Unterhalt danach geregelt werden soll, die Aufteilung der Güter. Und es muss eine mindestens sechsmonatige Trennung vorliegen, wobei wir hier umgangssprachlich sehr von der Trennung von Bett und Tisch reden und nicht von der tatsächlich physischen. Die muss nicht unbedingt vorliegen. Es kann schon sein, dass Ehepartner noch bis alles geregelt ist und sie tatsächlich geschehen sind, noch zusammen wohnen, aber eben diese Treuepflicht, der Beistand und diese Ehevoraussetzung nicht mehr gegeben sind. Sollten noch Kinder aus der Ehe entstanden sein, muss auch der Kindesunterhalt, die Obsorge und das Kontaktrecht geregelt werden. Bei der strittigen Scheidung? Bei der strittigen Scheidung ist es so, dass ein Scheidungsgrund vorliegt, eine Eheverfehlung durch einen Ehepartner durchgeführt wurde, beispielsweise der Ehebruch oder das böswillige Verlassen, das ist jemand, der einfach plötzlich aussieht und sagt, das war's, dann kann der andere auf Scheidung klagen. Dann wird vom Gericht festgestellt im Verfahren wie sie zerrüttet worden ist, wer das Verschuldung dreht, ob es ein allgemeines, gemeinsames Verschuldnis oder ein überwiegendes bei einem Partner. Nach Ende des Verfahrens hat man quasi das Gegenteil von der Heiratsurkunde in der Hand, nämlich das Scheidungsurteil. Aber damit sind noch die ganzen anderen Notwendigkeiten nicht erledigt, sprich die Aufteilung des Vermögens ist noch nicht vollzogen worden und eben das Kontaktrecht zu den Kindern nicht geregelt, die Obsorge nicht und auch meistens nicht der Ehegattenunterhalt.
SPEAKER_01
Und sagen Sie, welche rechtliche Bedeutung hat das dann, wenn das Verschulden trifft?
SPEAKER_02
Die Hauptfolge und die wichtigste ist, dass der Ehegarten, den das alleinige oder das überwiegende Verschulden trifft, für den anderen Ehegatten unterhaltspflichtig wird, when they seiner eigenen Lebensunterhalt nicht mehr verdienen kann.
SPEAKER_01
Um das jetzt ein bisschen für unsere Zuhörer greifbar zu machen, wie läuft dann so ein Scheidungsverfahren in der Praxis ab? Also mit welcher Dauer muss man rechnen und mit welchen Belastungen?
SPEAKER_02
Die einfachste und schnellste Variante ist die einvernehmliche Scheidung. Da wird oft meistens schon im Vorfeld durch Anwälte oder durch die Parteien selber jene Punkte ausgearbeitet, die dafür erforderlich sind, um eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, eben die vorher genannten Unterhaltsregelungen, Obsorgeregelungen und Aufteilung der Güter. Und dann bringt man eine Klage auf einvernehme Scheidung beim Gericht an. Es findet eine Verhandlung statt, bei dem der Richter dann nachfragt, ob die Ehe tatsächlich zerrüttet ist, ob es der Wille der Parteien ist, wirklich die Ehe aufzulösen, ob eine Versöhnung ausgeschlossen ist. Und dann wird die Scheidung ausgesprochen. Das geschieht zwar nicht ganz so pompös wie bei der Hochzeit beim Standesamt, jedoch genauso förmlich. Und am Schluss hat man eben die Scheidungsurkunde in der Hand und wird die Scheidungsfolgenvereinbarung auch gerichtlich festgehalten. Bei der strittigen ist es aufwendiger. Da wird zuerst die Klage auf Scheidung eingebracht, wie vorher beschrieben. Es wird erst die Frage nach dem Verschulden geklärt. Und dann müssen noch zwei weitere Verfahren geführt werden, eben über die Aufteilung und wenn Kinder vorhanden sind, auf Obsorge, Kontaktrecht und auf Unterhalt. Sowohl auch für die Ehefrau als auch auf die Kinder. Dieses Verfahren ist sehr langwierig, emotional und sehr kostensspielig. Da kann man auch schon vor mehreren Jahren reden.
SPEAKER_01
Vielen Dank. Gleich klären wir hier noch, was mit dem gemeinsamen Eigentum dann eigentlich passiert.
SPEAKER_00
Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider. Gleich geht's weiter.
SPEAKER_01
Ihr hört Recht und Realität. Bei uns im Studio ist Familienrechtsexpertin, Rechtsanwältin, Magister Agneska Turek. Wir haben über die Ehe, den Ehevertrag und die Wege der Scheidung gesprochen. Jetzt widmen wir uns noch den Folgen einer Trennung. Wenn eine Ehe geschieden wird, dann muss ja das Gemeinsame aufgeteilt werden. Was sagt, nach welchen Grundsätzen erfolgt diese Aufteilung des ähnlichen Vermögens und was passiert mit jenen Werten, die ein Partner schon vor der Ehe besessen hat?
SPEAKER_02
Der oberste Grundsatz bei der Aufteilung ist das Billigkeitsprinzip. Das heißt entsprechend dem Gewicht und dem Umfang des Beitrages jedes Ehegatten. Das ist nicht immer eine sehr rechnerisch nach dem Wert korrekte Aufteilung. Wie bereits vorher erwähnt, ist in Österreich das Prinzip der Gütertrennung gesetzlich verankert. Somit kann man allgemein sagen, was ich in die Ehe eingebracht habe und an Gütern geerbt habe vor oder während der Ehe, das unterliegt nicht der Aufteilung.
SPEAKER_01
Und zweiter ganz zentraler Punkt ist ja genau dieser Unterhalt nach der Scheidung. Also wer muss jetzt wem was zahlen und wovon hängt da die Höhe ab?
SPEAKER_02
Und jetzt kommt die typische Antwort des Anwalts, es kommt drauf an. Im Wesentlichen ist es das nachher Unterhaltsrecht nach dem Verschuldensprinzip ausgestaltet. Hier gibt es entsprechende Berechnungsmethoden, weil es auch davon abhängt, ob einer der beiden Partner arbeitet oder beide erwerbstätig sind. Im Falle des gleichzeitigen Verschulden kann der Ehepartner, welcher sich nicht selbst erhalten kann, einen Beitrag zum Unterhaltbegehren vom anderen Partner. Auch in solchen Fällen, wo die überwiegende Betreuung der Kinder während aufrechter Ehe von einem Partner durchgeführt wurde.
SPEAKER_01
Und noch eine ganz eine praktische Frage, die ja die meisten Familien betrifft. Wer bleibt in der Wohnung oder im Haus?
SPEAKER_02
Auch hier kommt es darauf an, wer hat das größere Wohnbedürfnis. Das heißt, bleibt die Mutter mit den Kindern im Haus und auf der anderen Seite der Ehevater, ich mache das jetzt in den klassischen Rollen, dann wird wohl die Mutter mit den Kindern das größere Wohnbedürfnis haben, weil es für sie schwieriger ist, etwas Adäquates zu finden als jetzt für einen Partner, der allein steht. Aber auch hier gibt es viele Ausnahmen und das würde jetzt etwas die Sache verkomplizieren. Aber grundsätzlich kann man sagen, der, der das höhere Wohnbedürfnis hat, der bekommt die E-Wohnung, wobei man dazu auch sagen muss, dass auch hier Ausgleichszahlungen dann allenfalls möglich sind.
SPEAKER_01
Meska, vielen herzlichen Dank. Wir sind jetzt leider schon wieder am Ende unserer Sendung angelangt. Das nächste Mal unterhalten wir uns zum Thema Absorge. Vielen Dank und auch danke für das Interesse.
SPEAKER_00
Recht und Realität. Das AustriaFörst Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider. Immer neu am Dienstag von elf bis zwölf und jederzeit zum Nachhören auf AustreFörst.at