Clemens Pig vor dem Fall? Christoph Urtz über die Beschwerde gegen die ORF-Wahl - Recht und Realität
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Die Wahl von Clemens Pig zum neuen ORF-Generaldirektor könnte ein historisches juristisches Nachspiel haben. Erstmals galten bei der Bestellung die strengen Vorgaben des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes – und genau hier hakt eine weitreichende Popularbeschwerde ein. In einer neuen Ausgabe von „Recht und Realität“ analysiert Moderatorin und Juristin Cornelia Haider gemeinsam mit Universitätsprofessor, Rechtsanwalt und ORF-Stiftungsrat Christoph Urtz die brisanten rechtlichen Konstruktionsfehler des Wahlverfahrens.
Urtz legt detailliert dar, warum die Wahl aus seiner Sicht nicht den europäischen Anforderungen an ein transparentes, objektives und nicht diskriminierendes Verfahren entsprach. Der Stiftungsrat hatte lediglich zehn Werktage Zeit, um 76 Bewerbungen zu prüfen – eine Vorgabe, die Urtz als unbewältigbar kritisiert. Zudem fehlten dem von der ÖVP favorisierten Kandidaten wesentliche facheinschlägige Erfahrungen in Radio und Fernsehen. Statt eines ergebnisoffenen Prozesses spricht Urtz von einer rein politischen Bestellung.
Sollte die Beschwerde, die von Stiftungsrat Peter Westenthaler und mehr als 120 Unterstützern getragen wird, bis vor den Europäischen Gerichtshof wandern und erfolgreich sein, droht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein rechtliches Beben. Die Aufhebung der Wahl könnte sämtliche Amtshandlungen des neuen Generaldirektors Pig nachträglich nichtig machen – ein Szenario, das Christoph Urtz als „Super-GAU“ für den ORF bezeichnet.
Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.
SPEAKER_00
Willkommen zur neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Heute geht es bei uns wieder einmal um den ORF. Der ORF-Stiftungsrat hat ja die neue Spitze des Hauses den Generaldirektor gewählt. Aber nach welchen Regeln ist diese Wahl überhaupt abgelaufen? Welche neuen europarechtlichen Vorgaben waren dabei zu beachten? Stichwort europäisches Medienfreiheitsgesetz. Wird diese Wahl angefochten werden? Und wie stehen hier die Chancen? Und vor allem, wie stehen die Chancen, dass diese Wahl hält? Das alles besprechen wir heute mit einem ausgewiesenen Fachmann, Universitätsprofessor Dr. Christoph Urtz. Er ist Rechtsanwalt und ORF-Stiftungsrat. Spannende Themen also heute bei Recht und Realität.
SPEAKER_01
Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00
The ORF Stiftungsrat has said and a new general director bestelled. He is the Rechtsanwalt and as ORF Stiftungsrat who the system aus. Lieber Christoph, show that you day bist. Also wer hat gewählt und mit welcher Mehrheit?
SPEAKER_02
Also für die Wahl zuständig war der OR Stiftungsrat. Es hat eine Ausschreibung gegeben, eine vierwöchige Bewerbungsfrist. Und dann wurden die Bewerbungen gesichtet. Es waren sehr, sehr viele. Es waren 76. Und der OF Stiftungsrat ist unterstützt worden von einer Findungskommission, die Bewerbungen vorab aussortiert hat. Das hat den einzelnen Stiftungsratsmitgliedern aber nicht viel geholfen, weil trotz dieser Findungskommission jeder verantwortlich bleibt, die Bewerbungen zu prüfen und es ist auch jeder Stiftungsrat haftbar. Und faktisch hatte jeder Stiftungsrat nur zehn Werktage Zeit, wenn man den Sitzungstag dazu zählt, diese 76 Bewerbungen zu prüfen und zu sichten. Das ist natürlich viel zu wenig Zeit und das ist auch letztlich einer der Kritikpunkte an dem Wahlvorgang, dass man sich die Bewerbungen nicht umfassend genug anschauen konnte. Bestellt wurde der Generaldirektor dann in einer Sitzung. Die Sitzung war unfassbar lange. Also das war, das kann ich aus persönlicher leidvoller Erfahrung sagen, sehr zach. Die hat um 10 Uhr früh begonnen und war so circa um zwei in der Nacht am Folgetag dann beendet. Und sie hat deswegen so lange gedauert, weil der Stiftungsrat sich große Mühe gegeben hat, die Entscheidung zu begründen. Das hat man natürlich gemacht, damit das Ganze formal ordentlich aussieht. Ich sage das bewusst, also auf dem Papier hat es ordentlich ausgeschaut. Weil viele Stiftungsräte, vor allem die aus dem ÖVP oder SPÖ-Lager, jeden Bewerber immer die gleichen Fragen gestellt haben und vorbereitete Statements abgelesen haben und deswegen hat es einfach so lange gedauert, bis diese Begründung offiziell abgeschlossen war. Und dann ist Clemens Pik gewählt worden, wie alle wissen, und es ist so, dass die SPÖ-Stiftungsräte den geschlossen gewählt haben und die ÖVP-Stiftungsräte ihn fast geschlossen gewählt haben.
SPEAKER_00
Das bringt mich zur nächsten Frage. Wie ist der Stiftungsrat zusammengesetzt? Vielleicht kannst du uns das noch einmal erklären und wie stellen sich dann die Mehrheitsverhältnisse dort dar?
SPEAKER_02
Also der Stiftungsrat ist ein politisch besetztes Organ, so kann man das wohl sagen. Die Parteien, die im Nationalrat vertreten sind, entsenden ein Stiftungsratsmitglied, die neun Bundesländer entsendet ein Stiftungsratsmitglied, dann die Bundesregierung entsendet sechs Mitglieder, der Betriebsrat entsendet Mitglieder und der Publikumsrat, das ist der zweite Organ des ORF, entsendet neun Mitglieder, wobei man aber sagen muss, der Publikumsrat ist selber wieder politisch besetzt. Also insgesamt ist es natürlich ein politisch besetztes Organ. Und 35 Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte gehören dem Organ an. Und ÖVP und SPÖ haben dort eine deutliche Mehrheit. Und ÖVP und SPÖ sind traditionell in sogenannten Freundeskreisen organisiert. Die sind amtsbekannt. Also da gibt es auch so Entscheidungen, da kommen Austria als zuständige Regulierungsbehörde, dass man diese Freundeskreise kennt und dass man weiß, dass es die gibt und dass sich die untereinander abstimmen.
SPEAKER_00
Vielen Dank für diesen ersten sehr spannenden Einblick. Liebe Zuhörer, dranbleiben, gleich geht's weiter.
SPEAKER_01
Recht and Realität, das Austria First Magazine für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00
We sprechen over the nun erfolgte Generaldirectors. This premiere, while erstmals the best of the European Medienfreiheits Gesetzes. Christoph, can you for your two horses what this European Medienfreiheits Gesetz for the best of the General Directors concrete for?
SPEAKER_02
And the European Medienfreiheitsgesetz sieht zwei Punkte vor. The erste Punkt is, dass der Generaldirektor des ORF ernannt werden muss nach transparenten, objektiven, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien. Und der zweite Punkt, es muss auch ein entsprechendes Verfahren für die Bestellung geben, nämlich ein transparentes, offenes, wirksames und nicht diskriminierendes Verfahren. Das hat man versucht, auch in österreichisches Recht umzusetzen, diese europäischen Voraussetzungen. In meinen Augen als Jurist ist das nicht geglückt. Also man hat das ORF-Gesetz in meinen Augen zu wenig geändert dafür. Und vor allem hat man auch einen Fehler gemacht. Man hat dieses transparente, offene, wirksame und nicht diskriminierende Verfahren zur Gänze dem ORF-Stiftungsrat umgehängt, ohne da genau zu sagen, was der jetzt machen muss. Das heißt, der ORF-Stiftungsrat hat sich seine Regelungen selber gegeben. Und in meinen Augen erfüllt das die europäischen Voraussetzungen so nicht. Und was der Stiftungsrat gemacht hat in seiner eigenen Geschäftsordnung, ist, dass er eben vor allem eine Begründungspflicht vorgesehen hat, die in dem Fall sehr, sehr umfassend ausgenutzt wurde und die ihm diese Wahl des Generaldirektors so lange hinausgezögert hat, dass man eben einen ganzen Tag bis und dann den Folgetag noch bis spät nach Mitternacht gebraucht hat. Reicht aber in meinen Augen trotzdem nicht aus, weil hier der Gesetzgeber einfach zu wenig geregelt hat und den Stiftungsrat zu viel sich selbst überlassen hat.
SPEAKER_00
Das heißt, wo ist jetzt der Unterschied zur Wahl nach den alten Bestimmungen?
SPEAKER_02
Also im Wesentlichen ist der Unterschied der, dass es eine Begründungspflicht geben muss. Das ist ein bisschen vereinfacht gesagt, aber das ist es im Wesentlichen. Das hat es vorher in der Form nicht gegeben. Also der Stiftungsrat hat dann auch die Kriterien für die Bestellung selber präzisiert. Er hat umfangreiche Kriterien festgelegt. Das ist in meinen Augen auch ein Rechtsfehler gewesen, weil das hätte schon der Gesetzgeber machen müssen. Der Gesetzgeber hat es nicht gemacht, sondern hat das dem Stiftungsrat überlassen. Und da hat der Stiftungsrat dann in seiner Geschäftsordnung gesagt, man braucht eine Erfahrung auf den nationalen und den internationalen Medienmarkt und zahlreiche andere Voraussetzungen. Und man muss eben umfassend begründen. Das sind so die großen Neuerungen, die es vorher nicht in der Form gegeben hat. Also wir haben bei der Wahl bekommen, das kann man ja sagen, weil das auch bekannt ist, eine schöne Tabelle, ob jetzt für jeden einzelnen Bewerber diese Kriterien erfüllt sind. Da hat man dann Kreuzern machen müssen, ja oder nein, oder ein bisschen. Und das war vorher nicht. Also vorher sozusagen hat man da überhaupt nichts ankreuzen oder begründen müssen. Und diesmal hat man eben auf die Form besonders großen Wert gelegt. Und das ist eben einer der Kritikpunkte, die auch für mich ja so ist, weil die Form alleine recht nicht, wenn es von vornherein klar war, dass es eine politische Bestellung war. Und das war es eindeutig.
SPEAKER_00
Über diese Kritikpunkte sprechen wir gleich noch, nämlich wenn es um die Frage geht, ob diese Wahl angefochten werden kann.
SPEAKER_01
Recht und Realität, das Astria First Magazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00
Ihr hört Recht und Realität. Heute geht es um die Wahl des ORF Generaldirectors. Darüber spreche ich mit Stiftungsrat Dr. Christoph Urtz. Christoph, rund um diese Wahl gab es ja dann viel Kritik over politische Influencer. Jetzt haben wir schon ein bisschen darüber gesprochen, aber wie siehst du das jetzt ganz concret?
SPEAKER_02
Also ich orientiere mich an der Medienberichterstattung and when man die aufmerksam durchliest, dann war für alle Medien dieses Landes and auch für internationale Medien völlig klar, dass das eine politische Bestellung war im Fall von Clemens Pick, weil Clemens Pick der Wunschkandidat der ÖVP war und sogar konkret des Bundeskanzlers, das hat der Tiroller Landeshauptmann Anton Mattle eigentlich klar bestätigt und das hat auch Nino Marchetti, der ehemalige Generalsekretär der ÖVP, bestätigt, was wahrscheinlich ein Fehler war, weil er Esebeck hatte nicht mehr ÖVP-Generalsekretär und dass er das so unumwunden zugegeben hat, war wahrscheinlich einer der Gründe, die ihn da seine Position als ÖVP-Generalsekretär gekostet haben. Also es gibt hier sehr zahlreiche Indizien, dass das eine politische Bestellung war. Ich kann jetzt noch eines nennen, zum Beispiel, dass von den Kandidaten, die da angetreten sind, Clemens Pick, um meiner Erinnerung nach, der einzige war, der seinen Job bei der UPA, bei der Nachrichtenagentur APA, unmittelbar vor dem Hearing gekündigt hat. Und damit er nicht joblos dagestanden wäre, wäre er nicht zum OF-Generaldirektor bestellt worden. Also doch ein ganz klares Indiz dafür, dass er genau wusste, er wird OFF-Generaldirektor, sonst hätte ein vernünftig denkender Mensch ja nicht seinen bisherigen gut dotierten Job aufgegeben.
SPEAKER_00
Jetzt kommen wir aber zur entscheidenden Frage des Tages. Peter Westenthaler und du, ihr habt ja bereits angekündigt, diese Wahl anzufechten. Bitte erläutere für unsere Zuhörer, was genau Inhalt dieser Beschwerde ist.
SPEAKER_02
Also das ist eine sogenannte Popularbeschwerde. Da gibt es einen Beschwerdeführer, das ist in dem Fall Peter Westenthaler, der bekannte OF-Stiftungsrat. Und dieser Beschwerdeführer braucht hier eine Zahl von mindestens 120 Unterstützern, also Leute, die sich mit ihm solidarisch erklären und ihn in diesem Vorhaben unterstützen. Und Peter Westenthaler hat sich leicht getan, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Und die Beschwerde hat eben im Wesentlichen vorgebracht, dass erstens Clemens Pick die Ausschreibungsvoraussetzungen gar nicht erfüllt, weil er hier nicht diese notwendige facheinschlägige Berufserfahrung hat. Er hat nämlich weder Radio-Foch Fernseherfahrung, sondern war nur in einer Nachrichtenagentur, nämlich in der UPA, tätig. Das zweite Argument ist, dass ein rechtliches Argument, also diese europarechtlichen Kriterien des europäischen Medienfreiheitsgesetzes, die ich schon erwähnt habe, die sind eben nicht hinreichend im Gesetz umgesetzt worden. Die sind im OF-Gesetz nicht so umgesetzt worden, wie das nötig gewesen wäre. Man hat auch dem Stiftungsrat zu viel Spielraum gegeben, was auch rechtlich unzulässig gewesen ist. Ein weiterer Kritikpunkt sind die nicht ausreichenden Fristen, die ich schon erwähnt hatte. Also der Stiftungsrat hat ja gerade einmal zehn Werktage Zeit. Wenn man den Sitzungstag dazu zählt, sonst wären es nur neun Werktage, die 76 Bewerber und Bewerberinnen zu prüfen. Man muss sich auch vor Augen halten, dass das Amt des Stiftungsrat sehr ein unbezahltes Nebenamt ist. Das heißt, neben deinem Hauptberuf musst du dir 76 Bewerbungen anschauen. Das ist in zehn Werktagen nicht zu stemmen. Das ist sicher auch ein wesenter Kritikpunkt. Und der letzte Kritikpunkt ist, dass diese Kriterien, die das Europarecht da aufstellt, selbst wenn sie im Gesetz hinreichend umgesetzt worden wären, auch praktisch nicht erfüllt sind. Weil es ganz klar war, dass es eine politische Bestellung war. Und das Europarecht sieht ja vor, dass es ein wirksames Verfahren sein muss. Ein wirksames Verfahren muss eben zum Ziel haben, dass der Beste zum Zug kommt. Und es muss ein offenes Verfahren sein. Das heißt Ergebnis offen, das war es auch nicht. Und es muss nicht diskriminierend sein. Und es sind eben all bewerber discriminiert worden, die nicht Wunschkandidat der ÖVP waren. Also es ist auch klar ein diskriminierendes Verfahren gewesen. Und das ist sicher eine ganz wesentliche Kritik, and also the praxis zeigt that here the European Medienfreiheitsgesetz schlichtweg nicht eingehalten.
SPEAKER_01
Recht und Realität, das Austria First Magazin for Gerechtigkeit.
SPEAKER_00
We zijn zurück bei Recht und Realität, eurem Magazin for Gerechtigkeit. Zu Gast ist Stiftungsrat Dr. Christoph Urtz. We sprechen heute über die erfolgte Wahl des OEF Generaldirectors and the Anfechtung der Freiheitlichen Stiftungsräte. Christoph, du hasst uns jetzt schon erklärt, wie this Unfechtung oder diese Beschwerde inhaltlich ausgestaltet is. Bitte sag uns jetzt noch, wie geht es jetzt weiter? Also welchen Gang nimmt dieses Verfahren, wo liegt die Beschwerde and what comes im besten Fall raus?
SPEAKER_02
Also die Beschwerde wird zuerst behandelt from the Com Austria als Regulierungsbehörde. Das ist sozusagen die erste Instanz. Dann geht es weiter in die zweite Instanz, das ist das Bundesverwaltungsgericht und von dort dann zum Verwaltungsgerichtshof oder zum Verfassungsgerichtshof und beide Gerichtshöfe, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, könnten bzw. sollten es auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Was dann rauskommt, werden wir sehen. Also ich sehe hier gute Chancen, vor allem wenn es zu einer Vorlage an den EuGH kommt, dass der EuGH sagt, so habe ich mir das nicht vorgestellt, dass europäisches Recht umgesetzt und in der Praxis gehandhabt wird. Was passiert, wenn dann die Wahl als rechtswidrig aufgehoben wird von Clemens Pick? Das ist dann die spannende Frage. Also es gibt auch keine Präzedenzfälle, was eine solche Wahlaufhebung bedeutet oder was sie für Folgen hat. Das Worst-Case-Szenario wäre dann sicherlich, dass man sagt, die Wahl ist also nichtig. Und damit wäre Clemens Pick eigentlich unrechtmäßig im Amt gewesen von Anfang an. Von seiner Funktionsperiode fängt er dann mit 1. Januar 2027 an. Und damit wären auch Akte rechtswidrig, an denen er mitgewirkt hat. Zum Beispiel die Bestellung der vier Direktoren im ORF und der Landesdirektoren. Und das wäre natürlich dann der Super GAU, wenn das so eine Kette von Rechtswidrigkeiten im ORF zur Folge hätte.
SPEAKER_00
Liebe Christoph, das sind alles sehr spannende Nachrichten. Ich bin neugierig, wie dieses Verfahren weitergeht. Und ich hoffe, du informierst uns dann wieder, wenn dieser Super GAU kommt.
SPEAKER_01
Selbstverständlich. Recht und Realität. Das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider. Immer neu am Dienstag von 11 bis 12 und jederzeit zum Nachhören auf AustriaFirst.at.