AUSTRIA FIRST

Die Social-Media-Falle: Zerschlägt diese Gesetzesreform lukrative Massenklagen?

Austria First - Das Patriotenradio

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Ein falscher Klick, ein unbeachtetes Posting unter einem Profilbild – und schon war der Anwaltsbrief für tausende Euro im Briefkasten. Dass man ohne Vorwarnung für Kommentare Dritter kostenpflichtig zur Verantwortung gezogen werden kann, ist ein absurder Auswuchs des heimischen Medienrechts. Sogenannte SLAPP-Klagen und systematische Abmahnschreiben ließen das zu einem lohnenden Geschäftsmodell werden, von dem sogar der Falter-Chefredakteur Florian Klenk betroffen war. Doch wie Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) nun ankündigte, soll diese Lücke rasch geschlossen werden.

„Es soll vorweg außergerichtlich vorgegangen werden“, analysiert Medienrechts-Experte Dr. Christoph Völk das Prinzip der Reform in der aktuellen Ausgabe von RECHT UND REALITÄT. Wer künftig einen beleidigenden Kommentar auf seiner Seite hat, wird zuerst nur schriftlich zur Löschung aufgefordert. Wer dieser Aufforderung binnen weniger Tage nachkommt, entgeht der massiven Kostenkeule. AUSTRIA FIRST Moderatorin Cornelia Haider fragt deshalb in dieser Folge nach: Was bringt diese Regel und ist das wirklich das Ende vom Geschäft mit Massenklagen gegen kleine Facebook-Nutzer? 

Zusätzlich zu dieser profunden Einschätzung gibt Anwalt Völk seinen ganz persönlichen Rat für das Überleben im digitalen Fahrwasser: „Verhaltet euch am Bildschirm so, wie ihr euch auch an einem gut situierten Stammtisch verhalten würdet!“ Das gesamte Gespräch voller juristischer und praktischer Einblicke sowie Tipps, warum ihr das schelle Teilen von Postings anderer tunlichst unterlassen solltet, hört ihr jetzt als Podcast. 

RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr aus AUSTRIA FIRST immer neu am Dienstag von 11 bis 12 Uhr – direkt über die Webseite https://austriafirst.at/ oder in der AUSTRIA FIRST App:
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#austriafirst #radio #rechtundrealitaet #medienrecht #meinungsfreiheit #socialmedia 

SPEAKER_01

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.

SPEAKER_00

Herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass ihr wieder dabei seid. Heute widmen wir uns nochmal der folgenschweren Frage: Wer haftet eigentlich für fremde Kommentare auf meiner Social Media Seite? Wir haben ja bereits in einer unserer letzten Sendungen über die Causa Born Mena gesprochen. Bon Mena hat hier teilweise Seitenbetreiber für fremde Kommentare verantwortlich gemacht, ohne dass diese überhaupt von den Kommentaren Kenntnis hatten. Justizministerin Anna Sporer hat nun eine Neuregelung im Medienrecht angekündigt. Künftig sollen Seitenbetreiber zunächst zur Löschung aufgefordert werden, bevor Kostenfolgen und rechtliche Schritte drohen. Das klingt nach einer kleinen technischen Reparatur, hat aber weitreichende Folgen. Dazu habe ich heute Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk zu Gast. Er ist Experte im Medien- und Persönlichkeitsrecht. Und mit ihm besprechen wir gleich die rechtliche Situation für Medieninhaber in Österreich.

SPEAKER_01

Recht und Realität. Das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_00

Willkommen bei Recht und Realität. Wer haftet eigentlich, wenn unter meinem Beitrag ein Fremder einen beleidigenden Kommentar hinterlässt? Bisher konnte das nämlich teuer werden. Auch wenn ich den fremden Kommentar vielleicht noch gar nicht gesehen habe. Die Regierung hat nun eine neue Regelung im Medienrecht angekündigt. Das Ganze wohl nicht ganz zufällig nach einer entsprechenden Kampagne von Florian Klenk. Künftig sollen nämlich Seitenbetreiber zunächst zur Löschung aufgefordert werden, bevor Kostenfolgen drohen. Was sich dahinter verbirgt und womit zu rechnen ist, bespreche ich heute mit Medienanwalt Dr. Christoph Völk. Christoph, schön, dass du da bist. Wir haben bereits in einer unserer letzten Sendungen über die Haftung auf Social Media Plattformen gesprochen. Kannst du vielleicht nochmal ganz kurz erklären, wie sich die Situation hier genau darstellt?

SPEAKER_02

Liebe Cornelia, sehr gerne. Grundsätzlich ist es so, wenn ich eine Social Media Seite selbst betreibe, also ein Profil dort habe, denken wir an Facebook, an X, an Instagram, dann hafte ich für jeden Inhalt meiner eigenen Veröffentlichungen, also alles, was ich im eigenen Namen schreibe. Ich hafte aber auch für geteilte Beiträge Dritter. Also wenn ich beispielsweise einen Beitrag einer anderen Zeitung oder auch einen Beitrag, der veröffentlicht wurde von einem weiteren Facebook-Nutzer dort weiterteile, auch ein Bild, dann hafte ich auch für dessen Inhalt. Die Gerichte gehen hier davon aus, dass ich mir diesen Inhalt zu eigen machen würde, das heißt, mich damit identifizieren. Letztlich hafte ich aber auch für Kommentare Dritter. Das heißt, wenn ich einen Beitrag veröffentliche und weitere Personen posten darunter ihre Ansichten, leider zum Teil auch Beschimpfungen oder Beleidigungen, dann hafte ich auch für diese Kommentare. In diesem Zusammenhang treffen mich mehrere Haftungsfragen. Zum einen die medienrechtliche Haftung. Diese kann zu Löschungen führen, aber auch zu Entschädigungszahlungen, Urteilsveröffentlichungen. Ich hafte auch zivilrechtlich. Das heißt, ein Gericht kann mir auftragen, ich muss es unterlassen, eine bestimmte Äußerung auf meiner Seite abrufbar zu lassen. Und letztlich könnte ich sogar strafrechtlich haften. Wenn ich beispielsweise selbst eine Person beleidige oder ihr übel nachrede, könnte ich von einem Gericht sogar dafür zu einer Strafe verurteilt werden und bin danach vorbestraft.

SPEAKER_00

Ich glaube, der entscheidende Punkt bei den Kommentaren ist ja auch, dass ich auch hafte, wenn ich den Kommentar gar nicht gesehen habe. Kannst du das vielleicht erklären?

SPEAKER_02

Das ist derzeit wirklich ein Problem, was ich glaube sehr vielen, auch durchaus bewanderten Medienrechtlern in dieser Intensität, wie es nun verfolgt wird von manchen Personen, nicht so bewusst war. Um es kurz zu machen, ja, es ist so. Auch wenn ich nicht darauf aufmerksam geworden bin und auch wenn ich nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, kann eine Person, die sich beleidigt fühlt oder tatsächlich beleidigt wurde, bei einem Strafgericht beantragen, dass mir die Löschung dieses Zeitpunkt gar nicht bekannten Kommentars und die Veröffentlichung eines Urteils aufträgt. Das ist zwar zunächst noch mit keiner Strafzahlung oder keiner Entschädigungszahlung verbunden, aber ich muss dem Gegner seine Kosten ersetzen. And that selbstverständlich weh.

SPEAKER_00

War das immer so?

SPEAKER_02

Das war immer so. Das ist keine Neuigkeit. Bis dato wurde aber, wie schon zuvor gesagt, nicht in dieser Intensität nach Kommentaren nachgeforscht. Man darf nicht vergessen, solche Gerichtsverfahren zu führen, ist auch sehr aufwendig, auch für einen Betroffenen selbst. Er muss einen Anwalt beauftragen, er muss Anträge einreichen. Es gibt immer zwingend eine mündliche Verhandlung. Er muss dann am Ende doch wieder seine Kosten eintreiben, etc. And da war es oft leichter oder it is nach wie vor leichter. Man meldet natürlich Beleidigungen by the Plattform, die im Üblichen schon recht rasch löschen, or man schickt ein Schreiben an die Person auf deren Seite es abrufbar ist.

SPEAKER_00

Vielen Dank for this ersten Einblick über die Löschung and the konkreten Reformvorschläge der Justizministerin sprechen wir gleich.

SPEAKER_01

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_00

You heard Recht and Realität. Heute mit Medienanwalt Dr. Christoph Völk zum Thema Haftung für fremde Social Media Commentar. We have the Haftung des Seitenbetreibers nach geltenden Recht reichen. Jetzt kommen wir zum eigentlichen Vorschlag des Justice Ministeriums. Christoph, it was angekundicated that If you have the beanstandete Posting to löschen. Why would you this juristischer bewerten?

SPEAKER_02

Prinzipiell era, for all in the last month or in the last year, that was a very good one. It is in concrete that Opfer im Netz not softening, but a schreibe on the jeweweiligenbetreiber, Medieninhaber, it can also a private person that zu richten haben. This, in my verständnis, auszuführen, auf deiner Seite befindet sich ein Kommentar eines Dritten, and this is nurser, der mich beleidigt. Lösche diesen Kommentar. And dafür kann man, und da gibt es eigentlich schon eine ähnliche Regelung im Gesetz, und zwar zur sogenannten Gegendarstellung, dafür kann das Opfer zunächst auch nicht sofort Kosten ansprechen. Und ich glaube, das ist auch ein sachgerechter Ausgleich. Das Opfer kommt rasch zu Recht, rasch zur Löschung. Und derjenige, auf deren Seite das Kommentar online war, weil es eben ein drittkommentar war, hat nicht sofort mit Kostenfolgen zu rechnen. Was man noch überlegen könnte in dieser Situation ist, ob man hier nicht zwischen kleinen Seiten and den Seiten großer professioneller Medienhäuser trennt. Ich denke schon, dass man sich erwarten kann, dass bei professionell moderierten Seiten, auf welchen ja der Seitenbetreiber auch Geld verdient durch Werbung, durch Klicks, etc., that vielleicht ein strenger Haftungsmaßstab trifft, als we die kleinen Leute, die nun mal auch, weil eine Facebook-Seite betreiben.

SPEAKER_00

Erklär uns das nochmal ganz kurz. Was müsste dann der Reihe nach passieren when unter meinem Posting beispielsweise ein beleidigendes Kommentar steht?

SPEAKER_02

In Zukunft wäre das so, dass der Beleidigte, also das mutmaßliche Opfer, würde beispielsweise dir, liebe Cornelia, ein Schreiben zu schicken haben, sagt, liebe Frau Dr. Haider, auf Ihrer Seite werde ich von einem dritten als Arsch bezeichnet. Dies stellt eine Beleidigung dar, löschen Sie diesen Kommentar. Dann hat man, so hört man aktuell aus den Medien und aus der Politik, soll man in Zukunft drei Tage Zeit haben, diesen Kommentar zu löschen. Diese Löschung sollte ich dann natürlich auch dem Opfer nachweisen. Das heißt, ich schicke ihm auch einen Brief, ein E-Mail oder lasse ihm einen Brief über den Anwalt zukommen, lieber XY. Die Beleidigung, mit der du als Arsch geziehen wurdest, habe ich gelöscht von meiner Seite mit freundlichen Grüßen. Kosten gibt es dafür keine, die Angelegenheit ist erledigt. Wenn ich es nicht lösche binnen dieser drei Tage, erst dann soll in Zukunft der Beleidigte, also the Mulligancy have to Gericht to go and say, naja, I would beleid, they had not reaged to my betreiber, lie to Gericht, bitte ordn you on the eye, it must lush. And that can actually cost.at.

SPEAKER_00

Christopher, your reform in this bewegt grundsätzlich between the berechtight interesse of the berechtight interesse of betroffen or des opers. We bewartest the Vorschlag aus diesem Blickpunkt.

SPEAKER_02

It is not Ankündigungen, and man will see what am Ende des Tages aussieht. What man so aus den Medien heard, manche Journalisten sind ja hier durchaus schon informiert, offenbar. Dürfte aber der Vorschlag durchaus sehr sachgerecht sein. Das heißt, ich komme als Opfer einer Beleidigung relativ rasch zu meinem Recht. Ich muss nur einen Brief schreiben, derjenige löscht es. Dieser, der es zu löschen hat, und um das geht es ja, löscht ja einen Kommentar in das Dritten. Das heißt, man kann hier was übersehen haben als Seitenbetreiber und setzt rasch das um, was recht ist. Keinen Treffen die Kosten, das Opfer sollte glücklich und zufrieden sein, weil dieser Beitrag ist rasch aus dem Netz entfernt worden, ohne dass ich mich in die gerichtliche Auseinandersetzung begeben musste. Also durchaus angemessen.

SPEAKER_00

Und siehst du auch Schwachstellen? Also zum Beispiel bei der Frage, wer eigentlich dann schlussendlich entscheidet, ob ein Kommentar rechtswidrig ist oder nicht und ob dann da in Folge voreilig gelöscht wird?

SPEAKER_02

Naja, ob ein Kommentar rechtswidrig ist oder nicht, entscheiden tun immer die Gerichte. Aber es gibt natürlich Kommentare, die sind eindeutig, kommen wir noch einmal zurück zum erwähnten Arsch. Es kommt auch immer auf den Kontext an, etc., bei der Auslegung, aber wir wollen das nicht verkomplizieren. Eine schlichte Beleidigung ohne jedes Substrat, ohne jeden Kontext, wo es nur um die Herabsetzung des anderen geht, die is to löschen. This wird auch jedem rasch klar sein. But richtig is natürlich auch, it is the geface, dass ich, when I an upman schriver, genus as a gerichtlicher. So a schriben eines Rechtsanwalts, who says, my mandanten as iron was, or you bring it with. That is very rasch gelöshed. And that is an so genetic-effect. That he has in this Debatte, die ja auch stattfindet, so wie im Wirtshaus, halt auch auf Social Media, gibt es Regeln, die man sich hält. Nur es soll natürlich hier auch keine Überwachungspolizei, Gesinnungsjustiz, was auch immer stattfinden, weil das führt dazu, dass sich die Leute auch nicht mehr trauen, was zu äußern. Da rede ich jetzt gar nicht von Beleidigungen, Beschimpfungen, muss man nicht reden. Rechtswidriges gehört nichts ins Netz. Aber das kann auch Auswirkungen auf die Debatte haben, dass man halt eher Mucksmäuschen still ist. Und das kann natürlich hier auch zu einem digitalen Biedermeier führen, wo sich die Leute nur mehr zurückziehen und nicht mehr äußern.

SPEAKER_00

Anlassfall der ganzen Geschichte war ja eigentlich the teils doch sehr aggressive Klagswelle in der Causa Born Mena. Und da hat ja auch Born Menas Anwalt, sag mal, in einem sehr schlechten Stil, sehr bedrohliche Abmann schreiben an sehr, sehr einfache User verschickt. Siehst du, das müsste man nicht eigentlich auch die Anwälte ein bisschen in die Pflicht nehmen, oder wird das mit dem Vorschlag sowieso ändern?

SPEAKER_02

This is a schwierige frage, was die Anwälte betrifft, nicht nur weil ich selber einer bin, sondern als Anwalt hat man ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu verfolgen. Und man darf die natürlich auch mit gewisser Härte verfolgen. Und wenn man einen Mandanten vertritt, der sagt, ich werde hier massenweise beleidigt im Netz und ich will das nicht. Ich möchte das mit allen Mitteln vermieden wissen. And the Gesetz gibt einem Anwalt die Mittel, das zu verfolgen, and am Ende entscheidet ein Gericht darüber, dann ist es natürlich in dieser Masse, wie sie jetzt stattfindet, durchaus bemerkenswert. Aber der Fehler liegt hier eigentlich im aktuellen gesetzlichen Reglement. Dieses Gesetzeswerk ermöglicht derzeit diese Form der Massenklagen, die immer und immer zu Kostenfolgen führen in beträchtlicher Höhe. Und ich glaube, darin liegt noch viel mehr das Problem, dass man das in dieser Form ermöglicht. Deshalb ist sicherlich der Zugang, der jetzt gewählt wird, vorweg, zumindest bei den kleinen Seitenbetreibern, zunächst einmal außergerichtlich vorzugehen, der richtige.

SPEAKER_00

Das heißt, man zerschlägt auch ein bisschen das Geschäftsmodell.

SPEAKER_02

Ja, natürlich alles, was in Masse ist, ist auch ein Geschäft. Und natürlich kann man sich die Frage stellen, ob diese Form der Verfolgung dient natürlich den Interessen, Dinge aus dem Netz zu bekommen. Aber dass man damit auch ein Geschäft machen kann, das ist auch klar.

SPEAKER_00

Vielen Dank. Dranbleiben. Gleich sprechen wir noch über die Frage, was wir alle tun müssen, damit wir im Netz keine Probleme bekommen.

SPEAKER_01

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_00

Wir sind zurück bei Recht und Realität. Heute sprechen wir mit Medienanwalt Dr. Christoph Völk about the hafting for fremde commentare and the here angighted. Christoph, come on to the wichtigest for our zuhörer. What bother this angekundigte reform for the normal user? Also, verbessert dadurch wirklich?

SPEAKER_02

Zunächst einmal and for Kommentare Dritter ja. Aber, and it's when ich mir beispielsweise durch selbst getätigte Folgepostings Kommentare Dritter wieder zu eigen machen würde, das heißt, bleiben wir beim Arsch. Jemand schreibt, XY ist ein Arsch, dann hafte ich mal zunächst in Zukunft vielleicht nicht sofort für diese Beleidigung, sondern erst wenn ich abgemahnt wurde. Wenn ich aber darunter selbst noch schreiben würde, ja genau das ist so, dann hafte ich trotz der neuen Reform, weil dann tue ich ja in Wahrheit nichts anderes, als ebenfalls diese Person als Arsch zu bezeichnen. Das heißt, da kommt schon ein bisschen auf die Feinheiten an. In dem Kontext bleibt auch weiterhin die zivilrechtliche Haftung, die mich in Zukunft weiterhin treffen kann. Das wird jetzt vielleicht zu komplex. Und auch eine strafrechtliche, wie gesagt, je nachdem, ob ich es bewusst weiter stehen lasse auf meiner Seite, auch eine Beleidigung eines Dritten, ob ich mitkommentiere, ob ich vielleicht dazu aufgerufen habe zu Beleidigungen, da stellen sich durchaus Fragen. Aber um es kurz zu machen, zunächst einmal wird es sicherlich eine Verbesserung im Vergleich zur aktuellen Situation geben.

SPEAKER_00

Aber so einfach ist es nicht, wie wir gerade gehört haben. Kannst du daher vielleicht unsere Zuhörer auch nochmal einen Tipp geben, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie eine viel kommentierte Seite betreiben, damit sie eben nicht in rechtliches Fahrwasser geraten?

SPEAKER_02

Zunächst einmal, was meine eigenen Veröffentlichungen, also eigenen Äußerungen betrifft. Ich sollte mich tatsächlich so verhalten, wie ich mich auch im realen Leben verhalte. Am Stammtisch. So wie ich im normal gesitteten Umgang, sag ich mal, am Stammtisch reden würde, so sollte ich es möglichst auch im Netz halten. Also ich gehe jetzt davon aus, dass ich da nicht nur Vulgärausdrücke und so weiter verwende, sondern normaler Diskurs. Zweitens, Vorsicht beim Teilen. Wie schon ganz eingangs gesagt, ich hafte für die Inhalte, die ich teile. Das gilt für fremde Postings, fremde Bilder, fremde Medienseiten, auch seriöser Medienhäuser oder mutmaßlich seriöser Medienhäuser, ich hafte für den gesamten Inhalt, als ob ich es selber getan hätte. Also bitte nicht blindlings teilen. Für die Kommentare dritter ist es so, vor allem wenn ich eine viel kommentierte Seite habe. Aktuell muss ich mir wirklich überlegen, wenn ich selber einen Beitrag veröffentliche, wo ich weiß, ui, das geht jetzt um einer Angelegenheit, wo womöglich sehr viele User darunter kommentieren werden und wo es auch einmal tatsächlich rund gehen kann. Vielleicht sperre ich einstweilen die Kommentarfunktion. Das ist möglich auf den meisten Seiten. Oder ich schaue mir die aktiv halt an, die Kommentare. Und da muss ich auch aktiv zum Löschknopf greifen bei Beiträgen Dritter, wo ich merke, da wird eine Grenze überschritten. Und da brauche ich nicht in jedem Fall an Juristen. Oft sagt dann das auch der Hausverstand, was noch geht und was schon nicht mehr geht.

SPEAKER_00

Vielen Dank, Christoph. Das waren spannende Ausführungen. Wir sind schon wieder am Ende unserer Sendezeit angelangt. Ich hoffe, wir wiederholen das bald.

SPEAKER_01

Vielen Dank für die Einladung. Recht und Realität. Das Austria Föst Magazin für Gerechtigkeit. Mit Cornelia Heider. Immer neu am Dienstag von elf bis zwölf auf AustriaFörst. Und zum Nachhören auf austreaförst.at.