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Die rechtlichen Grenzen von Home-Office – Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Austria First - Das Patriotenradio

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Home-Office ist längst Alltag in österreichischen Betrieben – und doch voller rechtlicher Fallstricke. Viele denken, dass Home-Office ein Anspruch ist, andere fürchten, völlig kontrolliert zu werden. Die Realität ist anders: Es gibt klare rechtliche Regeln, die wenige kennen. In der aktuellen Folge von Recht und Realität spricht Cornelia Haider mit dem aufArbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Burkhard Mötz über die Grundfragen, die jeder klären muss, bevor Home-Office überhaupt möglich ist.

Was ist erlaubt? Burkhard Mötz erklärt, warum ohne schriftliche Vereinbarung niemand ins Home-Office gezwungen werden kann – und umgekehrt kein Anspruch auf Home-Office besteht. Er geht der Frage nach, wie Arbeitszeit im Home-Office funktioniert, wo Arbeitgeber kontrollieren dürfen und wo sie die Grenze überschreiten: Kontrolle ja, Überwachung nein! Das bedeutet konkret: Mausbewegungen überwachen, Screenshots, Kameras – das geht nicht. Auch ein wichtiges Thema: Was ist mit Unfällen zu Hause? Und was, wenn jemand vom Ausland aus arbeitet?

Die Sendung ist vollgepackt mit praktischen Tipps für beide Seiten – von den wichtigsten Punkten in einer Home-Office-Vereinbarung bis hin zu häufigen Fehlern, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer machen. Moderatorin Cornelia Haider und Dr. Burkhard Mötz besprechen auch echte Fälle aus dem Alltag: Arbeiten im Krankenstand? Hausaufgaben mit den Kindern machen und am Abend länger arbeiten? Urlaub und parallel arbeiten? Für alle diese Fragen gibt es rechtliche Antworten.

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SPEAKER_00

Recht und Realität, das Autra First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.

SPEAKER_02

Herzlich willkommen zu Recht und Realität, eurem Magazin für Gerechtigkeit. Schön, dass ihr wieder dabei seid. Seit den vergangenen Jahren, insbesondere seit Corona, hat sich unsere Arbeitswelt massiv verändert. Für viele von uns ist das Arbeiten von zu Hause inzwischen ein fester Bestandteil des beruflichen Alltags geworden. Diese gewonnene Flexibilität bietet zwar viele Vorteile, bringt in der Praxis aber auch rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Haben Arbeitnehmer eigentlich einen Anspruch auf Homeoffice? Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter ins Homeoffice verbannen? Und wie sieht es aus, wenn die strikte Trennung von Arbeitszeit und Freizeit plötzlich immer mehr verschwimmt? Diese arbeitsrechtlichen Fragen klären wir heute mit dem renommierten Wiener Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperten Dr. Burkhardt Mötz. Bleibt dran.

SPEAKER_00

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_02

Heute geht es bei uns um das Thema Homeoffice, rechtliche Hürden und Herausforderungen. Bei mir im Studio ist dazu Arbeitsrechtsexperte Dr. Burkhardt Mötz. Lieber Burkhardt schön, dass du da bist.

SPEAKER_01

Danke für die Einladung.

SPEAKER_02

Burkert, Homeoffice ist zwar in vielen Betrieben schon Alltag, aber trotzdem teilweise noch etwas chaotisch. Dazu kommt, dass viele Dienstnehmer zwar gerne von zu Hause arbeiten, aber es auch einige gibt, die das nicht gerne tun. Und Arbeitgeber wiederum stehen vor den Fragen wie Kontrolle, Datenschutz oder auch Arbeitszeit. Wenn wir das Thema jetzt einmal sauber aufrollen, was wäre aus deiner Sicht die erste ganz grundlegende Frage, die man klären muss, bevor man überhaupt über Vereinbarungen oder Details spricht?

SPEAKER_01

Also eigentlich müssen wir, glaube ich, vorab zwei grundlegende Fragen klären. Und zwar erstens, kann ein Arbeitnehmer Homeoffice einfordern, also mit anderen Worten hat er eine Art Anspruch im Homeoffice zu arbeiten, und zweitens, kann der Arbeitnehmer Homeoffice ablehnen oder muss seiner Weisung des Arbeitgebers folgen, die er ins Homeoffice schickt sozusagen. Und um diese Fragen beantworten zu können, müssen wir uns eigentlich ganz grundlegend immer die Grundlage des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsvertrag anschauen. Hier gibt es im Optimalfall eine klare schriftliche Grundlage. Gerade beim Homeoffice ist das aber oftmals eher Gewohnheit oder eine mündliche Übereinkunft, wie es halt oftmals auch seit Corona gehandelt wurde. Ohne klare schriftliche Vereinbarung ist es einfach schwierig festzustellen, was die wechselseitigen Rechte und Pflichten sind. Vereinfacht gesagt kann man aber sagen, ohne Vereinbarung kann niemand ins Homeoffice gezwungen werden und umgekehrt gibt es auch kein Recht auf Homeoffice.

SPEAKER_02

Im nächsten Blog geht es bei uns um Arbeitszeit und Kontrolle. Bis dahin machen wir ein wenig Musik.

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Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider. Gleich geht's weiter.

SPEAKER_02

Liebe Austria First-Zuhörer, heute geht es bei Recht und Realität um die rechtlichen Grundlagen von Homeoffice. Mein Gast dazu ist Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Dr. Burkert Mütz. Burkhard, lass uns jetzt einmal ein bisschen darüber sprechen, ob Homeoffice tatsächlich so flexibel ist, wie viele denken. Ein Beispiel. Der Dienstnehmer macht zwischendurch Haushalt oder Hausaufgaben mit den Kindern und arbeitet dafür am Abend länger. Kommt faktisch über die normale Arbeitszeit hinaus. Wie beurteilst du solche Fälle?

SPEAKER_01

Also man muss ganz grundlegend sagen, wenn jemand nicht arbeitet und zum Beispiel Staubsaugt oder eben mit den Kindern Hausaufgaben, macht Kinderabhol, was auch immer, dann muss er jetzt bildlich gesprochen auch ausstechen. Das ist keine Arbeitszeit, das darf eigentlich in dem Bereich keine Arbeitszeit schreiben. Andernfalls ist das schlicht und ergreifende Arbeitszeitbetrug und in allerletzter Konsequenz wäre das sogar ein Entlassungsgrad. Faktisch ist es natürlich so, dass das gerade wenn jemand nicht im Betrieb sitzt, sondern zu Hause oder wo auch immer sitzt und von dort arbeitet, schwer überwachbar ist. Das ist aus Arbeitgebersicht natürlich auch immer ein wesentlicher Kritikpunkt am Homeoffice. Aus Arbeitnehmersicht auf der anderen Seite ein großer Vorteil daran, dass man nicht immer sozusagen unter der Fuchtel steht und manchmal auch ein bisschen die Dinge flexibler handhaben kann und fünf Minuten länger Kaffeepause macht, als das vielleicht im Betrieb möglich wäre. Wir wissen auch alle, dass das Homeoffice natürlich zu einem gewissen Grad für private Tätigkeiten, die nebenbei gemacht werden, auch genutzt wird. In vielen Fällen wird es auch stillschweigend, schlicht und ergreifend vom Arbeitgeber akzeptiert. Ich kenne auch aus eigener Erfahrung genug Arbeitgeber, die das wissen. Das ist auch, glaube ich, die allgemeine Lebenserfahrung etwas hinnehmen. Es kommt ja, glaube ich, auch immer auf ein gesundes Maßhalten an. Ob eine Verlängerung, so wie du es vorher geschildert hast, irgendwie nach hinten, also ich mache untertags vielleicht mehr mit den Kindern und arbeite am Abend länger, möglich ist, das kommt halt schlicht und ergreifend auf den Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag und all sonstigen arbeitsrechtlichen Grundlagen an. Das lässt sich so generell gar nicht sagen. Wenn ich eine fixe Arbeitszeit von 8 bis beispielsweise Uhr habe, ohne Möglichkeit der Gleitzeit oder sonstiger freien Arbeitszeiteinteilung, dann ist das nicht möglich. Dass ich es faktisch vielleicht trotzdem mache und mich so trotzdem brav an die Arbeitszeit halte, mag so sein, aber es wirft eine ganze Reihe an Problemen auf, weil im Grunde genommen jede Minute Arbeitszeit, die ich dann nach Dienstschluss verbringe, streng genommen möglicherweise eine Überstunde ist. Das heißt, ganz so einfach ist es nicht, wie es viele Handhaben. In der Praxis natürlich wird der Arbeitgeber vielleicht auch nicht herausfinden, dass ich später gearbeitet habe, umgekehrt. Stellen sich für den Arbeitgeber da aber auch oftmals Probleme, weil dann Arbeitnehmer, obwohl sie es nicht durften, später gearbeitet haben und dann vielleicht Ankommen und Überstunden ausbezahlt haben wollen.

SPEAKER_02

Ja, so einfach ist das nämlich alles nicht. Im nächsten Blog sprechen wir über die Kontrolle.

SPEAKER_00

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_02

Schön, dass ihr zuhört. Wir sind zurück bei Recht und Realität auf Austria First. Ich spreche heute mit Arbeitsrechtsexperten Dr. Burkert Mötz über die rechtlichen Fragen von Homeoffice. Burkert, sag unseren Hörern noch, wie sieht es mit der Kontrolle durch den Arbeitgeber aus? Wo liegt hier die rechtliche Linie? Was dürfen Arbeitgeber, dürfen sie zum Beispiel Aktivzeiten am PC kontrollieren oder solche Sachen?

SPEAKER_01

Die rechtliche Linie, wie du es nennst, der Arbeitgeberkontrolle, da gibt es mittlerweile doch einigermaßen eine Linie, die ich aus Gerichtsentscheidungen und aus dem Gesetz ableiten kann. Die Linie verläuft im Grunde genommen dort, wo Persönlichkeitsrechte, Menschenwürde und Datenschutz der Arbeitnehmer berührt werden. Kurz gesagt kann man sagen, nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtlich erlaubt. Das ist, glaube ich, auch jedem klar. Das Grundprinzip könnte man zusammenfassen mit Kontrolle, ja, Überwachung nein. Was das in der Praxis heißt, ist, dass in der Regel ist es zulässig, Arbeitsergebnisse zu kontrollieren, ist es zulässig, Arbeitsfortschritte zu kontrollieren und natürlich eine Zeiterfassung durchzuführen. Das ist nicht nur möglich, sondern auch verpflichtend. Und das kann ich beispielsweise auch machen, durch gewisse automatisierte Sachen wie die Kontrolle der Login- und Logout-Zeiten. Was rechtlich höchst problematisch ist, sind solche Methoden wie Mausbewegungen überwachen, Tastaturenschläge überwachen, Screenshots oder Kameras nutzen. Also das geht alles schon weit mehr in die überwachende Funktion. Und Überwachung ist ganz, ganz vereinfacht gesagt, nur dann möglich, wenn es dafür einen legitimen Zweck gibt und das auch eine zulässige Methode dafür ist. Und was ich dann vor allem noch brauche, ist in Betrieben, wo es einen Betriebsrat gibt, eine Betriebsvereinbarung oder ansonsten eine einzelvertragliche Vereinbarung. Also einfach so den Arbeitnehmer kontrollieren. Ja, überwachen, nein.

SPEAKER_02

Vielen Dank. Gleich klären wir auch noch ganz spezielle Fragen von unseren Zuhörern.

SPEAKER_00

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider. Gleich geht's weiter.

SPEAKER_02

Ihr hört Austria First. Heute geht es bei Recht und Realität um die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei Homeoffice-Regelungen. Zugast bei mir als Rechtsanwalt Dr. Burkhardt Mötz. Sprechen wir über ein paar Spezialfälle aus dem Alltag unserer Zuhörer. Ein Punkt, der zum Beispiel viele interessiert, sind Unfälle zu Hause und die Frage Versicherung ja oder nein.

SPEAKER_01

Ganz vereinfacht kann man sagen, ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn es einen örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, also der Arbeitstätigkeit, gibt. Und mittlerweile wurde vom Gesetzgeber auch klargestellt, dass auch bei der Arbeit im Telearbeit oder Homeoffice ein Arbeitsunfall vorliegen kann, sofern der zeitliche und ursächliche Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit oder zur Arbeit besteht. Wichtig ist hier noch die Unterscheidung zwischen Homeoffice, also wirklich der Arbeit zu Hause in der Wohnung, und Telearbeit, also der Arbeit von sonstigen Plätzen aus. Denn ganz vereinfacht, nur in meiner eigenen Wohnung oder in der Wohnung von Angehörigen habe ich einen zusätzlichen Schutz, was zum Beispiel den Wegschutz betrifft, also den Weg zum Arbeitsort und vom Arbeitsort. Wenn ich anderswo arbeite, also beispielsweise aus dem Kaffeehaus, dann ist das da etwas komplexer, dann ist der Weg nicht unbedingt geschützt. Aber das ist dann je nach Einzelfall zu beurteilen. Aber quasi zusammengefasst kann man schon sagen, dass mittlerweile im Homeoffice ein Unfall, der dort passiert, wenn ein Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice steht, als Arbeitsunfall zu qualifizieren sein wird.

SPEAKER_02

Und eine Frage, die unsere jüngeren Zuhörer brennend interessiert, ist die Frage, Arbeiten im Urlaub, also auf Homeoffice aus dem Ausland. Was ist da als Arbeitgeber und als Arbeitnehmersicht zu beachten?

SPEAKER_01

Also Arbeiten im Urlaub ist so oder so, sowohl sich der Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zumindest streiträchtig. Aber wenn wir jetzt mehr auf das Arbeiten im Ausland gehen, das meistens eher so das Thema ist, das da kommt, gibt es zwei, drei Dinge, die man auch beachten muss. Grundsätzlich unterscheide ich einmal Homeoffice, Arbeit zu Hause, Telearbeit, weiterer Begriff, Arbeit auch aus dem Kaffeehaus oder eben aus dem Ausland. Nur weil Homeoffice erlaubt ist, und das muss ich mir eben die Vereinbarung jeweils anschauen, heißt das nicht, dass ich überall arbeiten darf. Homeoffice heißt grundsätzlich nur, ich darf zu Hause arbeiten, vielleicht auch bei Angehörigen, also da muss ich mir wirklich anschauen, wie ist das im Einzelfall geregelt. Arbeit im Ausland hat halt gewisse Gefahren und Risiken. Aus Arbeitgebersicht und Arbeitnehmersicht ist hier oftmals problematisch. Gerade wenn das länger dauert, diese Tätigkeit im Ausland, habe ich vielleicht immer mit der Sozialversicherung ein Steuerrecht und aus Arbeitnehmersicht, etwas, was viele überhaupt nicht am Schirm haben, wenn ich in ein fremdes Land reise, um dort zu arbeiten, dann brauche ich möglicherweise ein Arbeitsvisum und komme nicht mehr mit einem Touristenvisum aus. Also ganz so einfach, wie so oft dargestellt wird, dass man bei Homeoffice von überall aus arbeiten kann, ist es definitiv nicht.

SPEAKER_02

Vielen Dank. Und noch ein Klassiker aus dem Arbeitsalltag von unseren Zuhörern, wenn jemand krankgeschrieben ist und ein bisschen von durch Hause arbeitet, weil es halt leichter geht, also beim gebrochenen Fuß oder solche Dinge. Wie sieht das aus?

SPEAKER_01

Das ist höchst problematisch. Es gibt nämlich in Österreich keine Teilarbeitsfähigkeit oder keinen Teilkrankenstand, sondern man ist entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Das stellt auch deswegen nicht Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fest, sondern ein Arzt. Arbeiten im Krankenstand ist aus mehreren Gründen unzulässig und problematisch. Man muss einerseits bedenken, man bekommt dann ja nach einer gewissen Zeit, wird Krankengeld ausbezahlt von der Sozialversicherung. Wenn man jetzt Krankengeld empfängt, obwohl man eigentlich de facto arbeitet und gar nicht krank ist, kann das natürlich ein großes Thema sein. Gleichzeitig auch, wenn diese Arbeit sozusagen mit dem Krankheitsverlauf abträglich ist und zu einer Verlängerung der Krankheit führt, kann auch das ein großes Thema sein. Wo ich kein Problem sehe, ist wenn man jetzt kurz einmal den Arbeitgeber unterstützt, also wenn man gerade erkrankt ist und der Arbeitgeber oft eine braucht irgendein wichtiges Passwort und eine kurze Auskunft gibt. Dazu ist man zu einem gewissen Grad vermutlich auch verpflichtet als Arbeitnehmer. Aber echtes Arbeiten aus dem Krankenstand davon kann ich im Grunde genommen nur abhören.

SPEAKER_02

Vielen Dank für die wertvollen Tipps. Zum Abschluss wird uns Dr. Mötz in ein paar Minuten noch die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenfassen.

SPEAKER_00

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_02

You heard Recht und Realität, das Magazin für Gerechtigkeit auf Austria First. Wir sprechen heute mit Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperten Dr. Burkert Mötz über die rechtlichen Grundlagen von Homeoffice. Burkert, wenn du für unsere Zuhörer so eine Art Checklist abgeben müsstest, was ist sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zwingend, so in eine Homeoffice-Regelung aufzunehmen?

SPEAKER_01

Also was ich unbedingt regeln sollte und aufnehmen sollte, ist welche Arbeitsworte sind erlaubt? Also darf ich nur von zu Hause aus arbeiten, darf ich aus dem Café ausarbeiten, aus dem Coworking Space or vielleicht auch aus dem Urlaub und aus dem Ausland? Dann sollte ich unbedingt regeln, ist das Arbeiten im Homeoffice freiwillig, ist es eine Pflicht? Gibt es Widerrufsmöglichkeiten? Also kann ich jemanden aus dem Homeoffice zurückrufen oder auch der Arbeitnehmer von sich aus sagen, ich möchte bitte jetzt wieder im Büro arbeiten. Das Ausmaß natürlich, an wie vielen Tagen darf ich Homeoffice machen, gibt es Mindest- oder Maximalzeiten, gibt es eine Präsenzpflicht im Unternehmen. Und neben diesen Ausmaß und Ortskomponenten ist natürlich ganz wichtig noch die Arbeitsmittel. Das heißt, was für eine Internetverbindung muss ich haben, wer stellt den Laptop zur Verfügung und wer zahlt für diese Arbeitsmittel natürlich auch. Und der vierte Punkt ist dann Datenschutz, IT-Sicherheit, Geheimhaltung.

SPEAKER_02

Könntest du uns drei ganz konkrete Ratschläge für Arbeitnehmer geben?

SPEAKER_01

Wenn ich mich zu Homeoffice verpflichte, das ist wirklich etwas, was ich oft in der Beratungspraxis erlebe, dann wollen Mitarbeiter oftmals oder Arbeitnehmer dann oftmals doch wieder zurück, weil sich zum Beispiel die familiäre Situation ändert. Das heißt, wenn ich mich zu Homeoffice verpflichte, muss ich mir überlegen, ob ich das wirklich möchte. Das ist mal das eine. Dann muss mir auch bewusst sein, dass Homeoffice kein Gratis-Urlaub ist wie das manche Handhaben, sondern es kann für mich durchaus gravierende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn ich das Homeoffice missbrauche, sozusagen, unter private Tätigkeiten durchzuführen. Also auch das muss einem bewusst sein, man muss im Homeoffice wirklich arbeiten. Und gerade wenn, das kenne ich auch selber, wenn Kinder zu Hause sind, funktioniert das nicht immer so, wie man sich das vorstellt. Und ich glaube, ganz allgemein sollte man als Arbeitnehmer, und das merke ich immer wieder, dass das gerade auf der Arbeitnehmerseite oft fehlt, so einen gewissen Fairnessgedanken beim Homeoffice auch haben, dass man das jetzt eben nicht nur ausnutzt, sondern sehr wohl auch als gewissermaßen ein kleines Privileg sieht und dementsprechend nicht missbraucht für diverse private Aktivitäten oder dort nicht mehr so produktiv zu sein. Da wird es nämlich auch schnell mal vorbei sein.

SPEAKER_02

Und hast du auch drei Tipps für Arbeitgeber?

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Der Arbeitgeber musste ich quasi umgekehrt wie der Arbeitnehmer überlegen, was ist, wenn auf einmal meine Arbeitnehmer alle wieder zurück wollen, wenn sie nicht zum Homeoffice verpflichtet werden. Das ist tatsächlich mittlerweile ein Problem, dass in vielen Unternehmen die Arbeitnehmer gerne zurückwollen und dann einfach nicht genug Arbeitsplätze vorhanden sind, weil man es gewohnt war, dass über lange Zeit viele im Homeoffice sind. Was der Arbeitgeber auch nie übersehen darf, ist die Auswirkung von Homeoffice aufs Betriebsklima und quasi auf den Teamzusammenhalt. Der kann nämlich gravierend sein, wenn sich die Leute schlicht und ergreifend nicht mehr sehen, nicht mehr kennen, wenn so der ganze Flurfunk und die zwischenmenschlichen Töne bei der Rauchpause und beim Kaffee trinken und beim gemeinsamen Mittagessen fehlen, ist das durchaus ein Problem für das, was man heute irgendwie als Teamgeist irgendwie und für das ganze Teamgefüge bezeichnet. Und aus Arbeitgebersicht das A und O, das auch viele nicht so am Schirm haben, wie sie sollten, ist die IT-Sicherheit, die Datensicherheit. Da sollten einfach klare Regelungen getroffen werden. Darf jemand beispielsweise im Kaffeehaus mit irgendwelchen Geschäftsgeheimnissen herum hantieren oder laut telefonieren und dabei vielleicht Preisverhandlungen mit Kunden führen. Diese Geheimhaltungs- und Datenschutzthemen, die sollte man wirklich genau regeln, auch um die Arbeitnehmer entsprechend gewissermaßen zu erziehen, da Ihnen diese Sachen oftmals gar nicht bewusst sind.

SPEAKER_02

Vielen Dank, Burkhard.

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Recht and Reality, that's the Austrian First Magazine for Gerechtigkeit with Cornelia Heidelberg.