AUSTRIA FIRST

Wenn Grundrechte zu Täterrechten verkommen – Giuliani im Gespräch mit Michael Raml

Austria First - Das Patriotenradio

Use Left/Right to seek, Home/End to jump to start or end. Hold shift to jump forward or backward.

0:00 | 50:07

Eine Justiz, die Täter schützt und Opfer im Stich lässt: Brutale Messerattacken und importierte Gewalt erschüttern unsere Städte, während kriminelle Ausländer durch völlig verdrehte Menschenrechte vor der Abschiebung bewahrt werden. Hat der Staat seine wichtigste Pflicht – den Schutz der eigenen Bevölkerung – endgültig aufgegeben?

In der neuen Ausgabe von „Giuliani im Gespräch“ auf AUSTRIA FIRST spricht der Linzer Sicherheitsstadtrat und FPÖ-Bürgermeisterkandidat Dr. Michael Raml Klartext über diese brandgefährliche Entwicklung. Als Jurist zeigt er schonungslos auf, wie die ursprünglichen Grund- und Freiheitsrechte von abgehobenen Höchstrichtern und den Systemparteien pervertiert wurden. Statt die Bürger vor einem übergriffigen Staat zu schützen, dienen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention heute als bequemes Schlupfloch für Schwerstkriminelle, um sich ein dauerhaftes Bleiberecht zu ergaunern. Während die Verlierer-Koalition tatenlos zusieht und das Justizministerium ausländische Straftäter am liebsten einfach wieder auf unsere Straßen entlassen will, bleiben die wahren Opfer – wie im erschütternden Fall Anna – völlig auf der Strecke.

Doch das Gespräch geht weit über eine bloße Bestandsaufnahme hinaus: Raml liefert echte freiheitliche Lösungen für eine dringend notwendige Kurskorrektur. Er fordert eine eigene „Österreichische Menschenrechtskonvention“, die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter ohne Wenn und Aber sowie die bedingungslose Rückkehr zur Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern.

SPEAKER_00

Giuliani im Gespräch. Die Gedanken sind frei.

SPEAKER_01

Hallo liebe Zuhörer, und da wären wir auch schon der Sicherheitsstadtrad Lind Michael Rammel. Genau. Und der Experte für Grund- und Freiheitsrechte und Marie-Christine Giuliani. Wir starten gleich los. Die Gedanken sind frei bei Giuliani im Gespräch. Ich freue mich, dass Sie schon da sind.

SPEAKER_00

Giuliani im Gespräch. Jeden Sonntag von 10 bis 12. Und alle Folgen zum Nachhören auf austreaföld.at.

SPEAKER_01

Also nochmals herzlich willkommen, liebe Zuhörer. Schön, dass Sie da sind. Der Herr Dr. Michael Ramel sitzt neben mir. Bist du, darf ich eh du sagen?

SPEAKER_02

Selbstverständlich, ja.

SPEAKER_01

Bist du so lieb und stellst dich einmal in deiner ganzen Vielfalt, in deiner beruflichen selber vor, bitte.

SPEAKER_02

Ja, hallo, liebe Hörerinnenhörer. Mein Name ist Michael Ramel, ich komme aus Linz, bin 38 Jahre alt, bin glücklich verheiratet und stolzer Vater einer einjährigen Tochter. Und genau deswegen ist mir auch das Thema Grund- und Freiheitsrechte so wichtig, weil ich möchte, dass auch meine Tochter in einer freien, liberalen Gesellschaft aufwachsen kann. Man hört vielleicht schon ein bisschen raus, ich habe einen etwas juristischen Hintergrund, ich habe an der Johannes Kepler-Universität in Linz Just studiert, war dann selbst über fünf Jahre lang Universitätsassistent im Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrecht, habe dort an der JKU unterrichten dürfen und auch forschen und habe mich vor allem auch mit dem Thema Polizeirecht beschäftigt, aber eben auch über unsere Grund- und Freiheitsrechte geforscht. Politisch komme ich aus der freiheitlichen Jugend, hatte dort von frühen Jahren an sehr viele unterschiedlichste Funktionen, bis hin zum geschäftsführenden Bundesabmann und politisch, parteipolitisch bin ich im Jahr 2009 in den Linzer Gemeinderat gekommen, als jüngster Gemeinderat. Dann anschließend im Jahr 2015 wurde ich der jüngste Bundesrat unserer Republik. Und anschließend im Jahr 2019 kehrte ich dann zurück in meine Heimatstadt Linz als Stadtrat für Sicherheit und Gesundheit.

SPEAKER_01

Und die ideale Person, würde ich sagen, die uns was zu Grund- und Freiheitsrechten und deren Wichtigkeit erklären kann. Und ich möchte auch wirklich voranschicken, dass es, wir werden natürlich auch über Menschenrechte reden, dass es nie gegen Menschenrechte gehen sollte, sondern immer nur in unserem Gespräch um deren Auslegung. Das möchte ich einmal wirklich ganz allgemein voranschicken, dass das einmal klar ist, dass man uns da auch nichts unterstellen kann. Also da sitzt ein promovierter Jurist, der auch viel im Polizeirecht unterwegs war. Ich nehme an, deswegen auch Sicherheits- und Gesundheitsstadtrat, weil das ein Steckenfertig ist.

SPEAKER_02

Gerade im Bereich des Sicherheitsrechts hilft mir das natürlich enorm.

SPEAKER_01

Und ja, da möchte ich eigentlich gleich bitten, dass du aus dem Nähkästchen plauderst. Es spielt sich ja da ziemlich ab, gerade in deiner Heimatstadt.

SPEAKER_02

Ja, wir haben in Linz durchaus schwierige Wochen, Monate hinter uns. Es haben sich auf der offenen Straße am helllichten Tag einige brutalste Gewalttaten begangen worden. Es hat damit begonnen, dass an einem wunderschönen Samstagnachmittag im Frühling ein völlig verrückt gewordener Kroate auf zwei Männer mit einem Messer losgegangen ist. Einer ist daraufhin auch dabei direkt verstorben. Wenige Wochen danach am beliebten Link zur Sypernhof-Markt, einem Wochenmarkt, wurde von ebenfalls einem psychisch schwer kranken Mann, ein Security-Mitarbeiter mit einer Axt attackiert. Der Mann hat schwerste Verletzungen davon getragen. In derselben Nacht ist ein mutmaßlich drogensüchtiger auf die Polizei losgegangen, wurde leider von der Polizei in der Notwehr erschossen. Und das alles hat die Stadt Linz erschüttert. Und als wäre das noch nicht genug, kurz darauf ein Mord eines Mannes und seiner Frau und seiner Tochter auf einem Parkplatz eines beliebten Linzer Gasthauses. Also man merkt, das Sicherheitsgefühl in der Landeshauptstadt Linz hat darunter massiv gelitten.

SPEAKER_01

Und da kommt jetzt das Thema Grund- und Freiheitsrechte zum Tragen, nämlich für Opfer wie auch für Täter. Die Frage stellt sich jetzt, ist das Ganze ein Schutz für Opfer oder Täter oder ein Schlupfloch für den Täter? Wie ist das zu beurteilen? Wir Österreicher haben ja auch viele schlimme Dinge in der Zeitung gelesen, wie auch den Fall Anna, die ja mehrfach missbraucht worden ist über Monate, von einer ganzen Jugendbande, die hauptsächlich aus Migranten bestanden hat, und die sind also da auch nicht wirklich verurteilt worden. Da hat eigentlich jeder hier im Land das Gefühl gehabt, das ist so ungerecht. Und das kann ja nicht unsere Justiz sein, dass so etwas überhaupt möglich ist, dass das nicht geahndet wird. Und jetzt erzählst du uns furchtbare Fälle, wo manchmal Menschen bewusst etwas machen, unbewusst, manches passiert, aber der Schaden ist angerichtet, die Verletzung ist da. Wie steht es dann mit den Grund- und Freiheit Rechten für die Opfer, möchte ich jetzt einmal vorab fragen.

SPEAKER_02

Ja, das ist eine sehr berechtigte Frage, die du hier ansprichst, denn ich möchte mir zunächst vorweg wirklich auch das unterstreichen, was du eingangs gesagt hast, nämlich dass unsere Grund- und Freiheitsrechte ein ganz, ganz hohes Gut sind. Das ist doch nicht selbstverständlich, dass wir in Österreich mit solchen Rechten ausgestattet sind. Das ist ein langer Kampf gewesen von Bürgern im 19. Jahrhundert, beginnend mit der Revolution 1848, wo es darum gegangen ist, überhaupt mit Grund- und Freiheitsrechte der Bürger gegenüber dem Staat zu erkämpfen.

SPEAKER_01

Das heißt, Moment, das heißt also, die Grund- und Freiheitsrechte sind auch dazu da, dem Bürger vor dem Staat zu schützen.

SPEAKER_02

Das ist der alleinige Grund, der alleinige Hintergrund for the Grundrechte. Es war immer theory that man Burger for staating. And when we in the history of the metternische staat, where it keeps the briefgeheim had, for us is this heute feel selfverstanding. But that is no selfverständigation. This was teilwise, must manage, blutig erkämpft. And the Grundrechtsthematik hat sich dann weiterentwickelt mit dem Staatsgrundgesetz 1867. This is the erste Regelwerk in Österreich, weiter mit der Bundesverfassung aus 1920. Du merkst also schon, es gibt keinen eigentlichen Grundrechtskatalog in Österreich, sondern es ist ziemlich aufgesplittet. Und dann kam eben auch noch der Beitritt Österreichs zur Europäischen Menschenrechtskonvention in den 50er Jahren. Und aus meiner Sicht, spätestens hier, beginnt die ganze Grundrechtsthematik etwas zu wackeln, denn man hat den Eindruck, dass ab diesem Zeitpunkt oder danach dann auf einmal Grundrechte gefühlt schon oft mehr den potenziellen Täter geschützt hat als eigentlich Opfer.

SPEAKER_01

Den Eindruck hatte man natürlich auch bei dem Fall Anna, wenn ich dann noch einmal darauf zurückkommen darf, weil das ist uns allen in Erinnerung. Es wurden die Täter geschützt und nicht das Opfer. Danke, einstven. Ich glaube, das war jetzt schon ein ziemlich harter Tobak, wenn man so schön sagt, mit all diesen Gräueldaten, die in Linz passiert sind. Wir gönnen uns jetzt ein bisschen eine musikalische Pause. Danke, Michael.

SPEAKER_00

Giuliani im Gespräch, jeden Sonntag von 10 bis 12, und alle Folgen zum Nachhören auf AustriaFirst.at Dr.

SPEAKER_01

Michael Ramel heute bei mir, Sicherheits- und Gesundheitsstadtrat von Linz, FPÖ-Bürgermeisterkandidat 2027, Stand einer Jurist. Lieber Michael, wir waren jetzt bei den Grundrechten und wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass wir die haben. Also es war eine Errungenschaft, es war nicht leicht, das zusammenzubringen, dass es diesen Schutz vor dem Staat gibt. Aber werden Grundrechte heute noch so angewendet, wie sie ursprünglich gemeint waren oder hat sich da irgendwas verdreht?

SPEAKER_02

Die Grundrechte werden ja eigentlich sehr, sehr klar formuliert. Vom Was ist überhaupt den Grundrecht? Vielleicht auch um das den Hörern zu erklären. Grundrecht, so sagt der Jurist, ist ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes subjektives Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Das heißt, das ist eine Bestimmung in Verfassungsrang, wurde mit einer Zweidrittelmehrheit im österreichischen Parlament beschlossen, könnte auch, muss man auch dazu sagen, mit einer Zweidrittelmehrheit im österreichischen Parlament auch abgeändert oder, ich sage auch, präzisiert werden. Denn es braucht künftig mehr Präzisierung von Grundrechten. Ich habe da auch ein konkretes Beispiel mitgebracht. Ich habe zuerst erwähnt, die Europäische Menschenrechtskonvention, der Österreicher in den 50er Jahren beigetreten worden ist. Und da gibt es einen Artikel, Verbot der Folter, Artikel 3 EMAK, der ist ganz kurz und prägnant. Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Punkt. Das ist ein Satz, der eigentlich sehr klar ist. Und was sagt dieser Satz aus? Dass eigentlich zunächst einmal die Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, der in Österreich auch angehört, aber auch über 40 andere Staaten, dass sich die Staaten dazu verpflichten, keine Menschen so zu behandeln. So, wie wurde diese ganz klare Bestimmung weiterinterpretiert, nämlich durch Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte? Genau dieser eine Satz, dass niemand gefoltert werden darf oder keiner unmenschlichen oder niedrigenden Straf für der Behandlung unterworfen werden darf, führt nach der Rechtsprechung, nicht nach diesem Wortlaut dazu, dass schwerste Straftäter, die in Österreich schwerste Straftaten begangen haben, in vielen Fällen nicht abgeschoben werden dürfen. Und zwar nämlich nicht, weil ihnen in ihrem Heimatland gar wirklich Folter drohen würde, denn das wäre durch diese Bestimmung natürlich verboten, sondern die Gerichtsbarkeit der IGMR hat das Ganze massiv ausgedehnt und hat gesagt, das muss man viel weiter interpretieren. Unter unmenschlichen Behandlung zählt es ja auch, wenn etwa die Arbeitsmarktsituation im Herkunftsland nicht der österreichischen entspricht. Oder man muss sich auch anschauen, welche medizinische Behandlung würde denn dieser schwere Straftäter in seinem Heimatland bekommen? Und das wird alles ins Treffen geführt und das ist auch einer der Hauptgründe dafür, dass wir in Österreich mittlerweile in vielen Fällen keine schweren Straftäter mehr abschieben können. Und wenn ich noch einmal erinnern darf, der Artikel 3 sagt in einem ganz einfachen Satz, es ist nur verboten, dass man jemanden nicht foltert oder man darf ihm auch tatsächlich keine unmenschliche oder niedrigende Strafe oder Behandlung unterwerfen. Das wäre eigentlich ganz klar.

SPEAKER_01

Ist das der Grund, warum jetzt der Herr Innenminister Kahner quasi nur manchmal überhaupt schafft, jemanden abzuschieben?

SPEAKER_02

Es ist tatsächlich so, dass die exzessive Überinterpretation und Ausweitung der Grundrechte durch Gerichte dafür verantwortlich ist, dass die staatlichen Behörden oftmals wirklich einfach keine Abschiebungen durchführen können. Das sagt mir, das sagt uns als FPÖ ganz klar, hier muss man wieder präzisieren, man muss wieder zurückkommen zum Sinn der Grundrechte. Und der Sinn der Grundrechte war es immer ja auch, die Bürger hier vorrangig zu schützen. Der Staat, das werden wir sicher noch auch noch zu sprechen kommen, hat auch Schutzpflichten gegenüber den eigenen Bürgern. Und diese Schutzpflichten gegenüber den Österreicher müssen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden.

SPEAKER_01

Wenn wir jetzt bei der Thematik waren, dass man eigentlich damit kaum mehr jemanden abschieben darf, wegen der Auslegung dieses Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, würde ich gerne wissen, was muss oder wird heute alles geprüft before man überhaupt jemanden in sein Herkunftsland remigrieren kann?

SPEAKER_02

Ja, das ist ein langer Prozess. Man muss sich immer vorstellen, das österreichische europäische Rechtssystem is so dermassen kompliziert, dass es mittlerweile auch schon gestandenen Juristen immer schwieriger, es ist immer schwerer fällt, da überhaupt durchzublicken. Wenn es einmal zu zunächst einmal dazu kommt, dass einem Ausländer nachgewiesen werden kann, dass er zu Unrecht nach Österreich gekommen ist. Ich erinnere auch daran, dass ein Fluchtgrund erstens vorlegen muss. Zweitens, dass man eigentlich verpflichtet wäre, als Flüchtling im ersten sicheren Drittstaat um Asyl anzusuchen. Und nicht mit dem Flugzeug in das Ziel an seiner Wahl zu reisen, dort das Zauberwort Asyl auszusprechen, und dann darf mich niemand mehr aus dem Land hinaus katapultieren. Es muss einmal geprüft werden, wie dann der überhaupt hier gekommen ist. And then, when sich noch oft lange Verfahren herausstellt, that man eigentlich schon von Anfang an vermuten konnte, dass es eben keinen Aufenthaltsgrund gibt, then diese Grundrechte zum Tragen, dass dann alles geprüft werden muss, wie die Verhältnisse im Herkunftsstaat dieses Menschen. And ich sage das deswegen, weil da geht es nicht nur um Familien und um Kinder, die mit Sicherheit einen Schutz genießen. Diese Regeln gelten sogar für schwerste Straftäter, ohne jede Einschränkung. Und das ist eine Vernachlässigung, eine Herabwürdigung der Grundrechte der Österreicher. Und da brauchen wir eine vernünftige Kurskorrektur, die wieder sich darum kümmert, dass die Grundrechte der Österreicher im Mittelpunkt stehen.

SPEAKER_01

Absolut. Dankeschön. Sie hören Giuliani im Gespräch, die Gedanken sind frei mit Dr. Michael Ramel zu Grund- und Freiheitsrechten.

SPEAKER_00

Giuliani im Gespräch. Die Gedanken sind frei. Jeden Sonntag von 10 bis 12.

SPEAKER_01

Also ein wenig über die Grund- und Freiheitsrechte haben wir jetzt schon verstanden, auch heute bei Austria First. Aber ich glaube, viele Menschen haben sich wirklich begonnen, ernsthaft darüber Gedanken zu machen seit der Corona-Zeit und während der Corona-Zeit, wo man gemerkt hat, wie rasch es auch dem Parlament möglich ist, hier Grund- und Freiheitsrechte auszuhebeln und für alle neue Regeln zu machen und auch ganz viel einzufordern. Jetzt geht es mir darum, wenn ich darüber nachdenke, wer jetzt die Grundrechte auslegen darf. Das war ja genau das Thema. Dann überlege ich mir, wir wählen ein Parlament. Das sind ja unsere Vertreter und Abgeordnete und die machen dann Gesetze, je nach Abstimmung. Aber sie sagen, über viele Alltagsfragen entscheiden am Ende dann doch nicht die gewählten Politiker. Auch wenn die die Grund- und Freiheitsrechte neu auslegen können, ein bisschen während Corona. Aber wer entscheidet dann? Ist es der Verfassungsgerichtshof in Österreich? Welche Befugnisse hat er? Da sind ja wieder nur Menschen am Werk.

SPEAKER_02

Natürlich, wir haben in Österreich das bekannte Prinzip der Gewaltenteilung. Das ist im Grunde genommen, glaube ich, ein sehr, sehr gutes und wichtiges Prinzip. Und dieses Prinzip der Gewaltenteilung sagt, dass wir drei Staatsteilgewalten haben, nämlich die Gesetzgebung, das heißt das Parlament auf Bundesebene, das zweite die Exekutive, also die Verwaltung, und als dritte Staatsteilgewalt, ganz wichtig, die unabhängige Gerichtsbarkeit, die eben dann bei Meinungsverschiedenheiten verschiedenster Natur zu entscheiden hat, was gilt. Ich persönlich, ich bin wirklich ein ganz überzeugter Demokrat und ich bin ein totaler Anhänger des Artikel 1 unserer österreichischen Bundesverfassung, der besagt, dass wir eine demokratische Republik sind und dass das Recht in Österreich vom Volk ausgeht. Das heisst, primär von gewählten Volksvertretern. Und diese Volksvertreter sind eben dazu zuständig, dass sie nicht nur einfache Gesetze beschließen, sondern dass sie auch Verfassungsgesetze, also die Spielregeln unserer Demokratie, beschließen. Und darunter fallen auch die Grund- und Freiheitsrechte. Und so war das etwa bei dieser Europäischen Menschenrechtskonvention. Da hat das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen, das sollen künftig Grundrechte sein im Verfassungsrang, an das muss sich die gesamte Republik halten. Und jetzt stellt sich natürlich die berechtigte Frage, weil die Grundrechte ja sehr kurz und knapp formuliert sind, wie auch viele Gesetze, gibt es immer wieder Auslegungsvarianten und Auffassungsunterschiede, wie es halt immer so ist. Es menschelt einfach. Und jetzt ist die große Frage: W entscheidet denn jetzt eigentlich, wie man so ein Grundrecht auslegen muss? Und das ist in Österreich der Verfassungsgerichtshof als Höchstgericht. Ich möchte kurz ein bisschen was erzählen, wer dieser VfDH eigentlich ist. Wer sind diese Menschen?

SPEAKER_01

Weiß ja kein Mensch.

SPEAKER_02

Wissen die wenigsten? Die spannende Frage ist, wie wird man eigentlich Verfassungsrichter? Wer kann das eigentlich werden? Also der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Wien auf der Freiung, wunderschönes Gebäude. Der Verfassungsgerichtshof besteht aus 14 Richterinnen und Richtern. Und jetzt ist die erste Frage, was sind die Voraussetzungen dafür, dass man Richter werden kann? Das ist im BVG 1920 geregelt. Im Wesentlichen muss man eine juristische Ausbildung haben. Es gibt dann in bestimmten Fällen noch ein paar Spezialregelungen dazu. Aber man muss einmal, grob gesagt, ein Jurist oder eine Juristin sein. Und jetzt ist noch die spannendere Frage, wer wählt denn die eigentlich aus? Also gewählt vom Volk werden die Richter ja bekanntlich in Österreich nicht. Ist teilweise in den USA anders. Da sind die Richter demokratisch viel, viel stärker legitimiert. In Österreich wird man Verfassungsrichter, indem man vom Bundespräsident bestellt wird, und zwar auf Vorschlag entweder von der Bundesregierung oder vom Nationalrat oder vom Bundesrat. Da gibt es einen Aufteilungsschlüssel in der Verfassung. Das heißt natürlich, es ist immer eine politische Mehrheitsentscheidung, entweder der Bundesregierung, des Nationalrates oder des Bundesrates, wer dem Bundespräsident vorgeschlagen wird, dass er an die Person zum Verfassungsrichter ernährt. Also natürlich ist das im weitesten Sinne eine politische Entscheidung, der Richter wird. Und jetzt ist die zweite spannende Frage, wie lange ist man denn eigentlich Verfassungsrichter? Auch das wissen die wenigsten. Und hier gibt es durchaus, würde ich sagen, eine Besonderheit, weil wir wissen alle, der Nationalrat hat eine Periode von fünf Jahren und spätestens danach wird wieder gewählt. Hoffentlich in Österreich viel, viel früher. Das Land hätte es notwendig. Wie schaut man das beim Verfassungsgerichtshof aus? Und da muss man sich vor Augen halten, dass die Richter automatisch mit ihrer Bestellung bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres im Amt sind. Das heißt, wenn ich etwa mit 45 Jahren zum VfGH-Richter, zum Höchstrichter bestellt werde, dann bin ich das 25 Jahre lang. Da gibt es hier also einen sehr, sehr hohen Bestandsschutz. Und diese VfGH, diese Richterinnen und Richter entscheiden dann, wie Grundrechte auszulegen sind.

SPEAKER_01

Na klar, Richter entscheiden, das ist ja der alte Spruch, den wir alle kennen. Wer Recht hat, muss nicht immer Recht bekommen, um es auf den Punkt zu bringen. Aber das erinnert mich jetzt an den ORF. Das ist ja auch nicht viel anders gewesen. Da ist ja der jetzige Generalintendant, der ist eh schon vorher in der Hofburg gewesen und hat dort mit allen konferiert. Und jeder hat gewusst, er wird jetzt eh Generalintendant, das ist der Herr Pick. Also das ist auch von der Politik vorbestimmt worden und ausgesucht worden. Und man hat gesagt, wie man am liebsten hätte und bei den Verfassungsrichtern bei der nächsten wichtigen Instanz, wenn es um Grundlegendes geht, hat man eigentlich dann immer die Freunde sitzen oder so.

SPEAKER_02

Es ist politisch, natürlich eine politische Entscheidung, das ist überhaupt keine Frage. Und es ist, und das möchte ich ihm einfach nochmal ausarbeiten, es ist eine so weitreichende politische Entscheidung, die weit über eine Gesetzgebungsperiode in aller Regel hinausläuft. Denn wenn wir uns den Altersschnitt der bestehenden Richterinnen und Richter anschauen, also da sind nicht in den nächsten fünf Jahren alle 14 Richter zum Wechsel, sondern das zieht sich dann teilweise über Jahrzehnte. Das heißt, muss einem auch bewusst sein, jene Richter, die noch von dieser bestehenden Verliererregierung und Koalition bestellt werden, die bleiben dann bis zu ihrem 70. Lebensjahr.

SPEAKER_01

Ich wollte es jetzt auch gleich ganz ehrlich mal runterbrechen. Also wie viele Richter hat wer dort in diesem Verfassungsgerichtshof sitzen?

SPEAKER_02

Das kann man schwer plastisch vorstellen können. Da tue ich mir sehr schwer, das wirklich detailliert einordnen zu können, weil es natürlich keine offizielle politische Entscheidung ist. Aber man kann natürlich, wenn man allein in die Vergangenheit zurückschaut, da haben sich Rot und Schwarz die gesamte Republik aufgeteilt. Und es ist auch ein offenes Geheimnis, dass sehr viele der Höchstrichter auch eine gewisse Nähe, um das diplomatisch zu formulieren, to one of these being participants.

SPEAKER_00

Sehr gerne. Giuliani in Gespräch, jeden Sonta. Von 10 bis 12. Und alle Folgen zum Nachhören auf AustriaFirst.at Da sind wir wieder, liebe Zuhörer.

SPEAKER_01

Marie-Christine Giuliani and Dr. Michael Ramel. By Austria First, Giuliani im Gespräch. Da gibt es ja ganz viele Artikel. Aber Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ganz spannend. Da geht es nämlich um das Familienleben und das Bleiberecht. Also Artikel 8 schützt das Privat- und Familienleben, heißt es ganz genau. Das ist ja eigentlich gut und wichtig. Aber wie kann es dann sein, dass sich ein verurteilter Straftäter erfolgreich auf sein Familienleben berufen kann, um damit einer Abschiebung zu entgehen?

SPEAKER_02

Ja, der Europäische Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist wirklich ein sehr wichtiges Grundrecht und sollte eigentlich uns als Staatsbürger vor allem einmal schützen, dass uns der Staat nicht vorschreibt, wie wir unser Familienleben konkret zu gestalten haben, natürlich alles in einem gewissen Ausmaß, schützt mich auch davor, dass der Staat einfach sich in mein Privatleben einmischt. Mittlerweile muss man aber auch sagen, wird dieses Recht auf ein Familienleben immer mehr zum Bleiberecht. Warum? Weil sich immer öfter verurteilte Straftäter, die eigentlich abgeschoben werden sollten, auf ihr Grundrecht auf Familienleben berufen, indem etwa die Höchstgerichte entschieden haben, dass die Behörden vor einer möglichen Abschiebung zu prüfen haben, ob es zum Beispiel der Ehefrau des Straftäters zumutbar ist, dass sie ihm in das Heimatland folgen muss. Weil wenn es dort schlechte Verhältnisse gibt, dann werden ja damit die Interessen auch der Frau beeinträchtigt. Das wiederum beeinträchtigt den Straftäter in seinem Familienleben, denn er kann ja dann dort nicht mit seiner Ehefrau zusammenleben, wo auch immer. Und das führt dann in der Regel dazu, und da gibt es ganz konkrete Urteile dazu, dass dann beide hier bleiben, nämlich die Frau, aber auch der Straftäter.

SPEAKER_01

Jetzt würde ich gerne hören, gibt es ja Beispiele dazu, dass man sich das ein bisschen besser vorstellen kann?

SPEAKER_02

Ja, da hat es verschiedenste Urteile gegeben, etwa des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wo es um, ich sage mal, wirklich, um Gewohnheitseinbrecher gegangen ist, oder schwerste Gewalttäter, die verurteilt worden sind und wo dann genau das Höchstgericht gesagt hat, der Täter darf nicht abgeschoben werden, then that würde heißen, dass auch seine Frau mit in das Heimatland geht, and that is eyes nicht zuzumuten. And man merkt einfach, hier wird dieses Privatleben des Straftäters über die Grundrechte wieder mal der Österreicher gestellt, denn auch die Österreicher haben ein Recht auf Sicherheit und auch ein Recht auf Freiheit.

SPEAKER_01

Genau. Das ist eigentlich ein ziemlich schockierendes Beispiel. Aber was man dadurch ableiten kann, wenn man das hört, ist, dass jeder Mensch, egal ob er Staatsbürger ist oder nicht, egal ob er straffällig geworden ist oder nicht, immer dieselben Grund- und Freiheitsrechte hat. Also da ändert sich nichts daran, egal wie ich mich verhalte.

SPEAKER_02

Da ändert sich eben überhaupt nichts dran. Und muss sich da einfach wirklich vor Augen halten, die Zeiten, in denen diese Grundrechte geschaffen wurden, beginnend eben mit dem Jahr 1867, das Staatsgrundgesetz ist schon so alt, oder die Europäische Menschenrechtskonvention aus den 50er Jahren. Da hat es ja in Europa ein ganz anderes Gefüge und ganz andere Problemlagen gegeben. Da ist es eben wirklich.

SPEAKER_01

Eine andere Zusammensetzung der Gesellschaft.

SPEAKER_02

Eine ganz andere Gesellschaft, da ist es ja wirklich darum gegangen, eben, dass man die österreichische Bevölkerung vor einem übergriffigen Staat schützt. Niemand, traue ich mir unterstellen, hat damals daran gedacht, dass dieses Recht auf Privat- und Familienleben dazu führt, dass man einen schwersten Straftäter nicht abschieben kann. Also das ist ja eine Überinterpretation so das Gleichen. Und daher sage ich auch, um das auf den Punkt zu bringen, wir haben es hier immer mehr mit einem sogenannten Richterrecht zu tun, denn all diese Entscheidungen sind ja niemals konkret von einem Parlament beschlossen worden. Da hat es einfach Richter gegeben, vor allem in Straßburg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da hat es Richter gegeben, die sich diese Sachen einfach einfallen lassen, weit weg von jedem Wortlaut. Und der österreichische Staat hat hier immer zugeschaut, die ÖVP und die SPÖ haben hier immer zugeschaut. Und das, was die ÖVP jetzt gerade auch hier aufführt, dass sie sich beschwert, wie schwer es nicht ist, abzuschieben, das hat sie alle selbst mitzuverantworten. Denn die letzten Jahrzehnte war doch die ÖVP überall mit dabei. Aber die ÖVP ist halt dafür auch bekannt, um auch ein bisschen unjuristisch und politisch zu werden. Die ÖVP ist dafür auch bekannt, dass sie ja vor der Wahl immer rechts blinkt und danach aber beharrlich links abbiegt.

SPEAKER_01

Ja, man kann auch sagen, die ÖVP zeigt ja bei all diesen Themen ständig mit dem Finger auf sich selbst. Aber mittlerweile kriegt sie ja eh schon jeder mit, Gott sei Dank, weil es schon so eine Häufung von Dingen sind, die schieflaufen, dass es ja nicht mehr zu übersehen ist. Das ist klar. Wir haben jetzt also darüber geredet, dass Täter, egal wie sie sich wo benehmen und wo sie herkommen, dieses Bleiberecht haben, dass er mal anders gedacht war, das muss man dazu sagen, weil es das Recht auf Familienleben gibt. Jetzt waren wir bei den Tätern und ich würde vorschlagen, wir hören ein bisschen Musik und dann schauen wir mal auf die Seite der Opfer. Passt das?

SPEAKER_00

Sehr gut, danke. Giuliani im Gespräch, jeden Sonntag von zehn bis zwölf und alle Folgen zum Nachhören auf AustriaFirst.at.

SPEAKER_01

Ja, der Herr Dr. Michael Ramel hat uns eigentlich auch ganz am Anfang der Sendung gesagt, dass Grundrechte nicht nur Abwehrrechte sind, sondern es gibt eben auch Schutzpflichten des Staates. Also sie schützen einerseits vor der Übergriffigkeit des Staates, andererseits beinhalten sie aber auch viele Dinge, wo der Staat ganz einfach klar die Aufgabe hat und die kommt ihm zu, die Bevölkerung zu schützen. Und jetzt haben wir eben sehr viel über die Rechte der Betroffenen, Straftäter und sonst straffällig gewordener Menschen gesprochen. Wie schaut es aus mit den Grundrechten von Opfern?

SPEAKER_02

Das ist wirklich eine sehr, sehr berechtigte Frage, denn man hat immer öfter den Eindruck, dass eben genau diese Grundrechte der Opfer hintergehalten werden. Du hast eingangs den Fall Anna zitiert, wo ein wirklich junges Mädchen von jungen ausländischen Männern brutalst misshandelt wurde, ausgebeutet wurde. Und am Ende des Tages war das ein Urteil, das, glaube ich, kaum jemand in Österreich verstehen konnte, weil jeder gesagt hat, dass diese Täter auch noch frech dann in die Kamera grinsen. Das zeigt die Respektlosigkeit vor den Gerichten, aber auch vor dem österreichischen Staat. And genau dieser österreichische Staat hat nicht nur moralisch die Pflicht, sondern auch juristisch die Aufgabe und die Pflicht, seine Staatsbürger zu schützen. Die österreichischen Staatsbürger haben ein Recht auf Sicherheit. Sie haben eben nicht nur ein Recht auf Freiheit, sondern auch ein Recht auf Sicherheit. Und diese sogenannten Schutzpflichten des Staates fordere ich persönlich wieder stärker ein. Und dafür setzt sich auch die freiheitliche Partei ein. Das heißt, wir wollen wieder ins Zentrum rücken das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit. Auch unser Recht auf Eigentum. Das alles muss der Staat schützen. Darauf haben die Bürger einen Anspruch.

SPEAKER_01

Bei dem Fall Anna war auch so die Argumentation, soweit die Medien jetzt gebracht haben und man dem Glauben schenken kann, muss man immer vorausschicken. Die Argumentation der Täter, jene, dass sie gesagt haben, ja, die Anna hat sich ja gar nicht gewehrt. Also die hat es ja gut gefunden. Und da möchte ich Ihnen, liebe Zuhörer, ganz einfach eines mitgemäß that wissen viele Menschen nicht, dass es so ist, dass unser Körper auch ganz eigene Mechanismen had, um sich to shout when in Verletzung, tote or Gefahr droht. And that nennt sich Schockstarre. And that is a witch. By the dieren weiss, that is so much impressive. That when a dear from a reißend to the body gedrückt is, then is it often so that they not so far, weil the deer males and bewegungslos is. And this is what we've heard that many that a fruit or an opfer any wear had and then meant that she had this good gefancy or wanted to lassen. This is, yeah, when we heard, I think man, how schrecklich this is that a young Mädchen quasi in a schockstarre verfelled. Also it's groundful. Ich möchte jetzt nicht weiter aufgehen lassen. And I must oft daran denken, wie this for this Mädchen jetzt is, and what this for this Mädchen for the rest of his lives bedeutet, damit um zu gehen with them, what passiert is. Can you errone, wie es trotzdem gekomen is? Was war die argumentation of the zuständigen on this gericht?

SPEAKER_02

Also ich came the fall just aus the media, and I was serious as seriöser Jurist can ask a Sachverhalt nur abschließend beurteilen, when man really die Faktenlage can. Eines traue ich mir aber sagen, dass this emotional total auffullend was and is. And I can also say that we here with Sicherheit a schieflage in Österreich Strafrecht, die dringend corrigied. And what is that soluter not länger in unserem Land bleiben dürfen? Denn wer garantiert denn, dass es nicht künftig noch weitere Opfer geben kann, when these young men here in Österreich bleiben. And genau deshalb sind ja auch die Abschiebungen so wichtig. Und deshalb wäre es ja auch so wichtig, dass man hier am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens auch tatsächlich dann die Abschiebung auch durchführt. Und dass man nicht so lange zuwartet, bis dann diese meistens sind es ja Männer dann auf einmal abtauchen, nicht mehr gefunden werden können, sondern unter Schutzpflichten des Staates verstehe ich auch, dass ausländische Straftäter besser heute als morgen abgeschoben werden müssen. Und dass der Staat auch alles dafür unternehmen muss, dass diese Menschen keinen Fuß mehr in unser Land hereinsetzen. Und das Ganze is not nur ein Gefühl, sondern das zeigt sich alleine in österreichischen Haftanstalten, wo mittlerweile über die Hälfte der Insassen Ausländer sind.

SPEAKER_00

Giuliani im Gespräch, jeden Sonntag von 10 bis 12. Und alle Folgen zum Nachhören auf AustriaFirst.at Ja, jetzt waren wir vorhin bei den Haftanstalten.

SPEAKER_01

Über die Hälfte der Menschen, die in unseren Gefängnissen sitzen, das kostet ja auch jeden Tag viel Geld. Du kannst dann sicher sagen, was das alles kostet. Sind also Ausländer und sitzen hier. Was kostet das? Eine sicher sehr hohe Summe.

SPEAKER_02

Genau hast du es nicht im Kopf. Genau habe ich es gar nicht im Kopf, aber sicher so viel Geld, wo man so viel Gutes damit machen könnte, Kindergärten bauen und so weiter.

SPEAKER_01

Genau. Und ich weiß also, dass es auch noch viel teurer wird, wenn also Häftlinge in Gewahrsam genommen werden, die quasi psychiatrische Diagnosen haben. Das ist natürlich dann noch eine Spezialumsorgung und Betreuung. Also es kostet alles viel Geld. Das nimmt im Übrigen zu.

SPEAKER_02

Mittlerweile sagen wir Justizkreise, dass man schon immer öfter psychologisch-forensische Zentren bauen müsste. Das sind quasi Haftanstalten für psychisch kranke Täter, das hat massiv zugenommen.

SPEAKER_01

Und da stellt sich mir jetzt, das ist wirklich etwas, was ich mir öfter schon überlegt habe persönlich, die Frage: Das sind ja Menschen, die haben teilweise eine kulturelle Prägung, die es ihnen verunmöglicht, Frauen als ihnen respektvoll zu begegnen und sie als gleichwertig wie Männer zu betrachten. Also das ist ja mit der kulturellen Prägung zu uns und man kann das ja nicht einfach, wenn man über die Grenze geht, ablegen. Das ist einfach ein Weltbild. Wie genau funktioniert das? Wenn die hier jetzt Straftaten bringen, dann kriegen sie natürlich mit that they anders behandelt when they say I'm psychic. I will niemand. I have also heard that it's for the family, for these in order when many other men bring or something, left to family, and it is more earned to when she said that our family is psychic and designed passified. Had this rich idea? This has been so often heard aus the justice, aus dem psychiatrischen Bereich gehört. I wish obviously. What sagt ein Jurist dazu?

SPEAKER_02

That is eben wenig a juristische Frage, it is really a psychiatrist, aber eines ist Fakt, dass wir es in der Praxis, auch bei Gerichtsverhandlungen und schon im Ermittlungsverfahren, im Strafrechtlichen, immer öfter damit zu tun haben, dass genau dieser Grund genannt wird von Tätern. Ich habe eine psychische Überbelastung, ich bin psychisch erkrankt, ich wusste ja gar nicht, was ich eigentlich tue. Das kommt sehr oft, man liest das ständig. Das kommt sehr, sehr oft vor. War im Übrigen auch, ich habe ja eingangs mehrere Delikte in Linz aus dem heurigen Frühjahr geschildert. Also zumindest zwei der Täter, der eine, der mit dem Messer auf zwei Menschen losgegangen ist, der andere, der mit der Axt auf einen Menschen eingeschlagen hat. Bei beiden hat sich dann herausgestellt, und in diesen Fällen glaube ich das sogar, dass das schwerst psychisch kranke Männer waren. Und die Frage ist nur eines. Wie geht unser Staat künftig mit solchen Gefährdern um? Denn eines wiederholt sich ja auch immer öfter, dass dann auf einmal aufkommt, der war ja eh schon amtsbekannt oder der war ja eh schon Stammgast auf der Psychiatrie. Und trotzdem ist er immer wieder auf die Straße gekommen und am Ende des Tages stirbt dann im schlimmsten Fall ein unschuldiger Staatsbürger. Und man merkt hier, da werde ich wirklich emotional. Gerade als junger Familienvater will ich mir gar nicht vorstellen, in welche Welt hier myster möglicherweise kommt. Und das ist natürlich schon noch eine schwierige Gräfia Frage, eine Abwägung. Denn natürlich darf der Staat nicht jeden, der irgendwie gefährlich sein könnte, wegsperren. Nur man muss sich schon die Frage stellen, wie oft muss eigentlich ein psychisch kranker auffallen, dass er endlich vor sich selbst geschützt wird, aber dass auch die Gesellschaft for ihm geschützt wird. Und das wird ein Problem sein, den muss sich unser Staat einfach stellen.

SPEAKER_01

Es ist ein massives Problem. Aber die Justizministerin, die Frau Sporrer von der SPÖ, die hat ja schon eine gute Idee, die will jetzt ganz einfach Häftlinge entlassen. Also sie will sie nicht remigrieren in ihre Heimat, sondern sie entlässt sie quasi einfach auf Österreichs Straßen. Wie denkst du darüber? Das ist natürlich absolut furchtbar.

SPEAKER_02

Hast du schon auch gelesen, oder? Natürlich, das ist ja gerade die aktuelle Diskussion, wo sogar, wenn ich das richtig verstanden habe, sogar die ÖVP vor allem mit Zweifeln hat, ob das der richtige Weg ist. Und das ist nicht der völlig falsche Weg. Die FPÖ war immer dafür, dass die ausländischen Straftäter erstens ihre Haft im Ausland, das heißt in ihrem Heimatland, verbüßen müssen. Denn dort übrigens kostet das einen Bruchteil zu den österreichischen Gefängnissen. Ich glaube, ein Gefängnisplatz in Österreich kostet ja pro Monat schon weit über 3000 Euro. Und zum Zweiten, aus meiner Sicht darf jemand, ein ausländischer Straftäter, der in Österreich seine Haft verbüßt hat, überhaupt keinen Schritt mehr auf österreichischen freien Boden setzen, sondern der nächste Schritt ist ins Flugzeug und dann ab ins Heimatland. Wer hier seinen Schutz verwirkt hat, der muss abgeschoben werden. Das ist keine harte Frage, sondern es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

SPEAKER_01

Das heißt, du bist nicht dafür, dass man ganz einfach Häftlinge, die nur kleinere Delikte verübt haben, so in etwa ist er der Jargon, wenn man das liest, oder nur so ein, zwei, drei Jahre oder so sitzen müssen, dass man die einfach wieder auf die Straße schickt und sich denkt, ah, das wird schon wieder.

SPEAKER_02

Nein, denn es ist doch, muss man auch einmal eines sagen, das ist doch eine Missachtung gegenüber all jenen gut integrierten Zuwanderern, die nach Österreich auf legalem Weg gekommen sind, die hier arbeiten, die Deutsch gelernt haben, die fleißig sind, die wirklich einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Das ist ja auch eine Geringschätzung denen gegenüber, dass dann vor allem der ausländische Straftäter auch hier bleiben darf, obwohl er sich auch etwas geleistet hat, aber nichts Positives.

SPEAKER_00

Giuliani im Gespräch, jeden Sonntag von 10 bis 12.

SPEAKER_01

Und alle Folgen zum Nachhören auf AustriaFirst.at haben wir uns sehr intensiv über Freiheits- und Grundrechte und ein paar Artikel, also Punkte, die da drinnen sind, unterhalten. Und da gibt es sehr viele Schlupflöcher von diesen Freiheits- und Grundrechten, die mal anders gemeint waren und jetzt kann es einfach dafür benutzt werden, dass sich also Menschen da retten quasi und bei uns bleiben können, was nicht so gut ist. Also, apropos nicht so gut, vieles ist da nicht so gut. Wo sind die Lösungen? Gibt es Lösungen auch? Was macht die FPÖ, wenn sie in die Regierung kommt? Was macht der Dr. Michael Ramel, wenn er Bürgermeister in Linz wird?

SPEAKER_02

Die gute Nachricht zum Sonntag ist, dass es für all das natürlich eine Lösung gibt. Denn Gesetze haben eine sehr positive Eigenschaft, auch Grundrechte, nämlich dass man sie nachbessern kann, dass man sie präzisieren kann. Und ein konkreter Vorschlag, der hier von mir und auch schon von vielen anderen Vertretern der Freiheitlichen Partei eingebracht wurde, zuletzt auch wieder von Herbert Kickel, ist jener Vorschlag, dass wir aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, die eben vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte massiv uminterpretiert wurde zum Schaden von Österreich, dass man das umwandelt im Parlament in eine österreichische Menschenrechtskonvention, also eine Neukodifikation, wo wir die Grundrechte auch präzisieren, wo wir auch die Schwerpunkte, die sich eine demokratisch legitimierte Mehrheit, sage ich auch dazu, auch entsprechend vorstellt, wieder in den Mittelpunkt stellen. Und das geht mit einer Zweidrittelmehrheit im österreichischen Parlament. Ich glaube, da kann man auch am Schluss noch einmal diplomatisch werden und sagen, da laden wir alle anderen Parteien auch dazu ein, eine Kurskorrektur hier vorzunehmen. Denn diese Kurskorrektur, die ist einfach notwendig und sie ist möglich. Und auch eine weitere gute Nachricht ist, dass bei uns im Parlamentsclub hervorragende Juristinnen und Juristen sitzen. Allein aus meiner Heimatstadt Linz die Dr. Susanne Fürst, Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchecker aus Wien, Rechtsanwalt Markus Tschank, unser Notar Harald Stefan und noch viele weitere Sachen. Und im Hintergrund den Dr.

SPEAKER_01

Michael Geistlinger, der immer da ist und vieles erklärt.

SPEAKER_02

Das ist ein sehr bekannter Name. Also vielleicht auch, um hier mit diesem Vorurteil aufzuräumen, das uns vor allem aus linker Seite immer wieder so rübergespielt wird, die FPÖ redet ja nur groß, sie kennen sich ja nicht aus. Also wir haben so viele Fachleute in unseren Reihen, wir wissen ganz genau, wie man nicht nur Probleme aufzeigt, sondern wie man die Lösungen auch herbeiführt. Aber dazu brauchen wir auch die österreichische Bevölkerung, brauchen wir ein starkes freiheitliches Wahlergebnis. Das ist einfach die Wahrheit.

SPEAKER_01

Lieber Michael, wenn man aber so Menschen wie dich dann hört, die das so erklären, einfach ganz authentisch und ganz ehrlich, dann weiß ich auch, dass wir diejenigen sind, die das Vertrauen der Bevölkerung auf unserer Seite haben und das kann man auch haben. Liebe Zuhörer, das kann ich Ihnen sagen, das kann man auch haben. Ich sitze ja direkt neben dem Dr. Michael Ramel und da hat man eigentlich ein sehr angenehmes Gefühl, das ist sehr authentisch, was er erzählt, der macht einem ganz einfach nichts vor. Aber liebe Linzerinnen und Linzer, ihr habt es ja Glück, ihr könnt Sie ja nächstes Jahr auch zum Bürgermeister wählen.

SPEAKER_00

Danke für die Empfehlung. Giuliani im Gespräch. Die Gedanken sind frei. Jeden Sonntag von 10 bis 12.

SPEAKER_01

Lieber Dr. Michael Ramel, lieber Michael, was man immer wieder zu hören und jetzt auch teilweise zu lesen bekommt, da hat man dann wirklich schon das Gefühl, dass es die Verbitterung von den Parteien, die even, dass sie jetzt anfangen zu sagen, die FPÖ wäre eine nicht demokratische oder demokratisch legitimierte Partei, so in diese Richtung. And that müssen ja eigentlich auch unsere Wähler aushalten. Sie uns alle, alle von dieser FPÖ-Familie. Wie kann man eigentlich dem begegnen? Muss man sich da beschimpfen lassen? Was kann man denn da sagen, wenn man sich sowas anhören muss?

SPEAKER_02

Diese Aussagen und diese völlig unhaltbaren Vorwürfe zeigen eines, dass die anderen Parteien einfach dermaßen nervös sind, weil sie ihre Fälle davon schwimmen sehen. Und man merkt dann schon, da hauen sie sich dann alle auf einen Haufen zusammen und erfinden dann plötzlich, wie übrigens auch in Deutschland gegenüber der AfD, den Begriff, dass Parteien, die nicht ihrem Weltbild entsprechen, im Übrigen sehr undemokratisch, dass genau diese Parteien außerhalb des demokratischen Bogens und des Verfassungsbogens sich stellen würden. Das ist natürlich politisch völlig falsch, das ist auch juristisch völlig falsch. Denn die Tatsache ist, dass die FPÖ eine demokratisch legitimierte Partei ist. Und zwar jene Partei, die bei der letzten Nationalratswahl mit doch einem deutlichen Vorsprung den ersten Platz erreicht hat. Also ich rede hier noch nicht einmal von Umfragewerten, die jetzt noch viel, viel höher sind in der österreichischen Bevölkerung, sondern die FPÖ ist natürlich eine demokratisch legitimierte Partei. Und ich erinnere noch einmal an den Artikel 1 unserer österreichischen Bundesverfassung, übrigens jener Bundesverfassung, die unser Bundespräsident van der Bellen ja so schön findet. Und dieser Artikel 1 sagt, das Recht geht vom Volk aus. Und das Volk hat gesprochen und hat die FPÖ gewählt. Das ist richtig.

SPEAKER_01

Ja, liebe Zuhörer, das können Sie jetzt vor und zurück spulen, wenn Sie wieder irgendjemand komisch anredet. Hier haben Sie die Argumente von Dr. Michael Ramel. Vielen Dank. Sag mal, jetzt haben wir so viel über Ausländerproblematik geredet, über kulturelle Prägungen, aber es sind ja auch so viele Menschen bei uns, die super gut zu uns passen und die sich auch die Haare raufen, obwohl sie jetzt nicht vielleicht hier geboren sind oder erst ihre Kinder hier geboren sind, aber sie gehören zu uns. Hast du da auch viel Kontakt in deinem Umfeld mit Menschen, die jetzt nicht schon ewig lang bei uns sind? Wie ist das privat bei dir?

SPEAKER_02

Ich bin Kommunalpolitiker, begeisterter Kommunalpolitiker und da trifft man natürlich verschiedenste Menschen. Für mich stehen natürlich die Interessen der österreichischen Bevölkerung im Mittelpunkt. Aber natürlich sehe ich mich auch in der Verantwortung, auch jene mit einzubeziehen, die nach Österreich gekommen sind, legal nach Österreich gekommen sind, das betone ich, die sich hier integriert haben, die Deutsch sprechen, die fleißig sind, die wirklich einen wertvollen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Also das beginnt wirklich vom fleißigen Müllmann, der aus dem Ausland zu uns gekommen ist, bis hin zur Krankenpflegerin. Da gibt es sehr viele wertvolle Menschen, die in unsere Gesellschaft gekommen sind. Da muss man einfach ganz klar unterscheiden. Und wir als Freiheitliche, wir machen das ja auch. Wir scheren eben nicht alle über einen Kamm, aber wir blicken halt auch der Realität in die Augen. Wir können die Kriminalitätsstatistik lesen. Die Kriminalitätsstatistik besagt eindeutig, dass viele ausländische Tätergruppen überrepräsentiert sind im Vergleich zum Bevölkerungsanteil. Das sagt nicht das Freiheitliche Bildungsinstitut, sondern das sagt die Bundespolizei. Also das muss man sich auch einmal vor Augen halten, wenn es hier immer wieder zu Vorwürfen kommt. Das sind ganz klare Zahlen, Daten, Fakten. Und auch etwas Persönliches von mir. Ich bin Stadtrat in Linz, mein Büroleiter im Rathaus, Shelko Malevich, ist Österreicher, aber gebürtiger Serbe. Das ist einer meiner engsten Mitstreiter, meiner engsten Vertrauten, ein Österreicher mit Migrationshintergrund, ein toller Familienvater, dem ich an dieser Stelle übrigens herzlich zum PhD in den Religionswissenschaften gratuliere. Also das ist wirklich ein Musterbeispiel, der ist mit 16 Jahren legal nach Österreich gekommen, war sich für nicht so schade, ist Taxi gefahren, hat wirklich alles getan, damit er sich ein Studium hier in Österreich finanzieren kann. Hat dann den Bachelor gemacht, den Master gemacht und jetzt eben noch den PhD als Gemeinderat für die FPÖ in Linz. Und das zeigt wirklich eines, dass die FPÖ für alle Anständigen da ist.

SPEAKER_01

Ganz genau. Lieber Michael, du hast noch einen Musikwunsch frei. Willst du den deiner Frau widmen? Oder ist der für dich oder für unsere Hörer oder für jemanden ganz anderen?

SPEAKER_02

Ich habe mir einen Musikwunsch überlegt, der auch das heutige Thema Freiheitsrechte mit umschließt. Ein Künstler aus meinem Heimatbundesland Oberösterreich, Waterloo, den kennen sicher einige, und der hat ein schönes Lied geschrieben, das nennt sich Freiheit. Und diese Freiheit wünsche ich allen unseren Zuhörerinnen und Zuhörern, allen Österreichern.

SPEAKER_01

Ja, liebe Zuhörer, vielen Dank, dass Sie mit dabei waren. Das war Herr Dr. Michael Ramel, Jurist, Verwaltungsrecht ist seine Spezifikation. Sicherheits- und Gesundheitsstadtrat von Linz. Und nächstes Jahr, wenn Sie möchten, FPÖ Bürgermeister-Kandidat, wählen Sie ihn bitte zu Ihrer Sicherheit. Jetzt viel Freude mit Waterloo, den habe ich natürlich bei Ö3er mal selber kennengelernt. Sehr sympathischer. Ja, absolut. Liebe Grüße, lieber Waterloo. Wir spielen dich super gerne auf Austria First. Und Ihnen, liebe Zuhörer, wünsche ich noch einen schönen Tag. Bitte passen Sie gut auf sich auf. Uns gibt es nur, weil es Sie gibt. Austria First soll Ihr Radiosender sein. Lieber Michael, danke noch einmal fürs Dasein.

SPEAKER_02

Vielen herzlichen Dank für die Einladung im Studio. Komme immer wieder gerne. Und Ihnen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wünsche ich heute noch einen wunderschönen Sonntag.

SPEAKER_01

Ebenso, bye.

SPEAKER_02

Giuliani im Gespräch.

SPEAKER_00

Jeden Sonntag von 10 bis 12. Und alle Folgen zum Nachhören auf Austriafirst.at