AUSTRIA FIRST

Tierquälerei & Systemversagen: Die Kuscheljustiz der Regierung – Recht und Realität

Austria First - Das Patriotenradio

Use Left/Right to seek, Home/End to jump to start or end. Hold shift to jump forward or backward.

0:00 | 17:52

Grausam gequälte Hunde, denen in Wien-Favoriten die Zähne ausgeschlagen werden, und Katzen, die in Tirol vor laufender Kamera zu Tode gefoltert werden – die Bilder der letzten Wochen haben Österreich zutiefst erschüttert. Doch während die Bevölkerung fassungslos auf diese sadistischen Taten blickt, schützt unser Rechtssystem nicht die wehrlosen Tiere, sondern die Täter. Was viele nicht wissen: Obwohl auf dem Papier bis zu zwei Jahre Haft stehen, muss in Österreich de facto kein Tierquäler hinter Gitter. Aber wer profitiert davon, wenn das Justizministerium beharrlich wegschaut und sich weigert, die lächerlichen Strafrahmen endlich anzuheben? Warum können Sadisten mit reinen Bewährungsstrafen den Gerichtssaal als freie Menschen verlassen, während unangekündigte Kontrollen in Schlachthöfen an einem massiven Mangel an Amtstierärzten scheitern? Und wieso lässt man unser einstiges Vorzeige-Tierschutzgesetz völlig verkommen, sodass es jegliche abschreckende Wirkung verliert?

In der neuen Folge von „Recht und Realität“ führt Moderatorin Cornelia Haider gemeinsam mit dem renommierten Rechtsanwalt und Tierschützer Mag. Sascha Flatz durch die Abgründe des österreichischen Tierschutzrechts und entlarvt das eklatante Versagen der Justiz.

RECHT & REALITÄT – JETZT NACHHÖREN AUF AUSTRIA FIRST

SPEAKER_02

Recht und Realität, das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.

SPEAKER_00

Willkommen zur neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass ihr dabei seid. Heute widmen wir uns einem Thema, das viele of us emotional berührt and that in the last week for Schlagzeilen gesorgt had dem Tierschutz and dem Tierschutzrecht in Österreich. Der erschütternde Fall des haskerünen Buba, der von seinem Halter in Wien Favoriten auf grausamste Weise gequält wurde, or auch die in Tirol vor laufender Kamera zu Tode gequälte Katze, hat zahlreiche Menschen bewegt. Das stellt sich die juristische Frage, welche Strafen drohen bei Tierquälerei eigentlich? Warum landet in Österreich kaum jemand dafür im Gefängnis? And greift unser Tierschutzgesetz überhaupt so, wie es greifen sollte. Das alles besprechen wir heute mit einem Mann, der sich nicht nur jurist, sondern auch persönlich für den Tierschutz stark macht. Mit Rechtsanwalt Magister Sascha Flatz. Spannende Themen also heute bei Recht und Realität.

SPEAKER_02

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_00

Liebe Austria Fürsthörer, willkommen bei Recht und Realität. Der Begriff Tierquälerei ist schnell ausgesprochen. Doch was bedeutet er in rechtlicher Hinsicht genau? Welche Strafen drohen bei Tierquälerei eigentlich? Und warum landet in Österreich kaum jemand dafür im Gefängnis? Das alles bespreche ich mit meinem heutigen Gast, Rechtsanwalt Magister Sascha Flantz. Er ist ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und er setzt sich seit längerem für einen wirksameren Tierschutz in Österreich ein. Erst kürzlich hat er sich im Fall des misshandelten Huskies als privat beteiligten Vertreter dem Verfahren angeschlossen. Lieber Sascha, schön, dass du da bist. Sascha, kannst du unseren Zuhörern zu Beginn erklären, welche rechtlichen Grundlagen bei Tierquillerei in Österreich eigentlich überhaupt greifen und welche Rolle dabei das Strafrecht auf der einen bzw. das Tierschutzgesetz auf der anderen Seite spielt?

SPEAKER_01

Hallo, freut mich für die Einladung. Grundsätzlich hast du eh schon die Frage ein bisschen vorbeantwortet. Es ist tatsächlich so: es gibt eben ein Strafrecht und ein Tierschutzgesetz. Und in beiden Gesetzen gibt es eben Bestimmungen zum Tierschutz. Eben das Strafrecht, das ist Paragraf 222 Strafgesetzbuch, wo eben bestimmt, wenn jemand eben ein Tier quält, roh misshandelt oder es aussetzt, dass es sich eben strafbar macht. Und dann gibt es eben noch ein eigenes Tierschutzgesetz. Und da geht es um diese minderschweren Verstöße, wie beispielsweise, dass man das Tier schlecht haltet, oder dass man ein Tier zum Beispiel die Ohren kopiert oder den Schwanz oder dass man das Tier eben vernachlässigt, dass das Fell verfilzt oder der Kuh das Horn reinwächst und da werden eben solche Glinderen vergehen, die werden dann eben verwaltet und nach dem Tierschutzgesetz bestraft.

SPEAKER_00

Vielen Dank für diesen ersten sehr aufschlussreichen Einblick.

SPEAKER_02

Recht und Realität, das ist Austria First Magazine für Gerechtigkeit with Cornelia Haider. Gleich geht's weiter.

SPEAKER_00

You heard Recht und Realität. Sascha, you have the rechtlichen Grundlagen erläutert. Can you in the praxis erklären? Welche Fälle landen beim Staatsanwalt and what bleibt es bei der Verwaltungsstrafe? Gibt es hier Kriterien that maßgeblich sind, and welche Behörden schreiten dann eigentlich überhaupt ein?

SPEAKER_01

Also grundsätzlich sind eben die schweren Fälle von Tierquälerei, wer unnötige Qualen zufügt, das landet beim Staatsanwalt. Also bei praktisches Beispiel war jetzt den Fall, den viele gehört haben, ist mit dieser Katze Schmotzer in Tirol oder auch der Hund der Husky Buber, die hier eben schwerstens gequält worden sind, aus meiner Ansicht nach purem Sardismus, so wie es jetzt bis jetzt aussieht. And solche Fälle werden eben von der Staatsanwaltschaft, einer jeweiligen Staatsanwaltschaft vor Ort verfolgt anders Strafgesetzbuch angeklagt, even with the Anklage von Tierquälerei nach Paragraph 222 erhoben. And a schwere fall of Tierquälerei had, der zum Beispiel auch verboten fallen. Also when a tier züchtet, who has been an Atemnot hat or so we are, or even we should erw Ohren kopiert, wie man das früher by Dobermännern gemacht hat, or Schwänze kopiert, auch beim Dobermann gemacht. Or it's easy the Haltung, vor allem wie das Ganze in der Praxis ganz häufig ist, wenn die Haltung von den Tieren schlecht ist. Dann wird hier die jeweilige Verwaltungsbehörde tätig. In Wien ist das Magistrat, im Land draußen sind es meistens die Bezirkshauptmannschaften, die dann hier eben Geldstrafen verhängen können, die dann Verwaltungsrecht bis zu 7.500 Euro sein können, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro Geldstrafe.

SPEAKER_00

Sascha, du hast jetzt schon über Strafrecht gesprochen. Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann könnte Tierquälerei ja nach dem Gesetz mit bis zu zwei Jahren Haftbestraft werden. In Österreich landet aber de facto niemand im Gefängnis. Bitte erklär uns, wie ist diese Diskrepanz zwischen dem Strafrahmen auf dem Papier einerseits und der gelebten Realität zu erklären?

SPEAKER_01

Ganz genau, du hast das schon richtig ausgeführt. Der Strafrahmen, der maximale Strafrahmen der Tierquälerei beträgt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Und es ist tatsächlich so, das hört sich auf dem Papier natürlich eigentlich ganz gut an, ist es aber in der Praxis leider nicht. Warum? Diese maximalen Strafrahmen, die können ja nicht ausgeschöpft werden, einfach so. Warum? Unser Strafrecht eben hat ganz wichtige Gründe. Da geht es eben um die Erschwerungs- und Bilderungsgründe. Und bei ungescholtenen Ersttätern ist ja grundsätzlich ein untere Drittel des Strafrahmens zu verhängen. Und das ist bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, also 24 Monaten, sind es eben maximal acht Monate. Und grundsätzlich sind sowieso nach dem Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sind grundsätzlich immer auf Bewährung auszusetzen, außer es sprechen eben hier Gründe, maßgebliche Gründe dagegen. Und das ist eben der Punkt, dass eben deswegen hier grundsätzlich immer nur Bewährungsstrafen zu verhängen sind.

SPEAKER_00

Gerade von jungen Straftätern hört man ja auf, es passiert eh nichts. Bedeutet das in der Konsequenz, dass dem geltenden Gesetz hier die Abschreckende, also die generalpräventive Wirkung fehlt?

SPEAKER_01

Ja, ganz genau. Das kommt ja noch hinzu, bei jungen Straftätern, also bei Personen unter 18 Jahren, gilt ja grundsätzlich immer nur der halbe Strafrahmen. Das heißt, dann gilt für denen die Tierquälerei nur maximal ein Jahr. Und da ist natürlich eigentlich, muss man wirklich sagen, fast ausgeschlossen, dass ein Mensch, der unter 18 ein Tier, egal wie massiv quält, dass der hier ins Gefängnis muss als Ersttäter. Also das ist zum Beispiel auch bei dem Kater Schmotzer. Ich glaube, das sind auch Jugendliche, ich weiß es jetzt aber nicht, aber vom Video her sieht es mal so aus. Wenn das Jugendliche sind, dann wird da niemand ins Gefängnis gehen. Also erst recht schon niemand. Und bei einem Erwachsenen grundsätzlich auch nicht. Also das muss man ganz klar sagen. Es wird dann hier nur bei einer Geldstrafe oder Bewährungsstrafe bleiben.

SPEAKER_00

Das ist eine sehr nüchterne Bestandaufnahme. Gleich sprechen wir noch darüber, was sich erändern müsste.

SPEAKER_02

Recht und Realität, das Austria Förstmagazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_00

Schön, dass ihr wieder dabei seid. Mein heutiger Gast ist Rechtsanwalt Magister Sascha Flatz. Wir sprechen heute über das österreichische Tierschutzrecht und seine Schwachstellen. Sascha, du forderst seit längerem höhere Strafdrohungen für Tierquälerei. Lass uns das konkret durchdenken. Was würde sich ändern, wenn der Strafrahmen angehoben würde?

SPEAKER_01

Ja, ganz genau. Ich fordere höhere Strafen für Tierquälerei, weil eben der Strafrahmen von bis zu zwei Jahren eigentlich de facto lächerlich ist. Ja, weil das in der Praxis bedeutet das, dass eben niemand wegen einer Tierquälerei ins Gefängnis muss und der wirklich dann, sage ich jetzt mal, ganz vereinfacht, der muss dann fünfmal mal ein Tier gequält haben, bis der wirklich dann mal eine Haftstrafe kriegt. Und selbst dann kann immer noch die Fußfessel wahntragen. Also das kommt ja auch noch hinzu. Also das ist also meiner Ansicht nach eben ist das Gesetz hier völlig mangelhaft und sollte dringend behoben werden. Und bin ich der Meinung, dass der Strafrahmen hier durchaus auf fünf oder sechs Jahre angehoben werden könnte. Weil was hat das zur Folge? Wenn jetzt eben der Strafrahmen bei fünf Jahren ist, dann ist hier der untere Drittel des Strafrahmens zu verhängen, da wären es 20 Monate. Und da ist schon mal tut sich ein Richter dann schon viel einfacher, dass er hier eine unbedingte Haftstrafe verhängt. Weil da gab es eben auch, ich kann mich erinnern, von einer Tierschutzorganisation, von meinem Social Media Profil eine Diskussion, wo sie gemeint haben, die Gerichte müssen den Strafrahmen halt ausschöpfen. This geht ja nicht so einfach. When ein Richter, beispielsweise bei einem unbescholtenen Ersttäter, sagt, okay, ich schicke ihn jetzt vor zwei Jahren ins Gefängnis, dann wird das mit hundertprozentiger Sicherheit vom Oberlandesgericht aufgehoben. Warum? Bei einem Urteil müssen ja eben die Erschwerungs- und Milderungsgründe berücksichtigt werden. And zum Beispiel ein Geständnis oder ein unbescholtener Ersttäter ist ein ganz wesentlicher Bilderungsgrund und da kann ein Richter gar keine unbedingte Haftstrafe verhängen, weil das wird vom Oberlandesgericht aufgehoben. Weil es ja einfach diese gewissen, diese gängige Praxis, eine Judikatur gibt, die auch im Strafgesetzbuch steht. Das ist ja nicht so, da steht das ja auch ausdrücklich drin, dass eben diese Milderungs- und Erschwerungsgründe zu berücksichtigen sind. Und deswegen kann ein Richter, auch bei dem Schmotzer oder bei dem Husky, der könnte gar keine unbedingte Haftstrafe bei einem geständigen, unbescholtenen Ersthätter verhängen. Das geht nicht.

SPEAKER_00

Österreich galt ja eigentlich einmal in den 2000ern als Vorreiter im Tierschutz. Aber wie schaut das heute aus, wenn man im internationalen Vergleich schaut?

SPEAKER_01

Das ist zutreffend. Österreich war tatsächlich eines der ersten Länder, das die Tierquälerei ins Strafgesetzbuch geschrieben hat. Und das war, ich kann mich erinnern, das war glaube ich sogar unter Schwarz-Blau damals, unter Schüsse, die da wirklich ein einheitliches Tierschutzgesetz beschlossen hatten. Und das war natürlich auch ganz toll. Aber eben heutzutage ist es natürlich veraltet. Also beispielsweise Italien hat eine Strafandrohung von bis zu vier Jahren für Tierquälerei, wobei das dann sogar die Strafe noch höher ausfällt. Ich glaube, bis zu fünf Jahren, wenn die Tat im Internet verbreitet wird, wie das beispielsweise mit dem Katers Schmotzer. Deutschland hat jetzt eine Strafandrohung von drei Jahren. Das ist jetzt auch unbefriedigend. Da gibt es auch viele Stimmen, die sagen, es muss endlich mal angehoben werden. Aber grundsätzlich eben, ich glaube, gerade jetzt Florida hat zum Beispiel einen Strafrahmen auf fünf Jahre angehoben. Das ist ja Strafrecht in den USA ja Bundesstaatensache. Da gibt es ja in jedem Bundesstaat ein eigenes Gesetz. Und im Endeffekt, ja, wie gesagt, ist unser Gesetz hier jetzt wirklich mit diesem Strafrahmen, der halt nicht abschreckend wirkt, ganz und gar nicht, ist der halt unbefriedigend. Und da möchte ich schon sagen, da wird er immer wieder einander betont, ja, das ist eine populistische Forderung und hohe Strafen schrecken nicht ab. Natürlich strecken hohe Strafen ab. Das kann ich Ihnen sagen als Strafverteidiger. Also ich meine, natürlich weiß der jetzt nicht genau den Strafrahmen, aber der weiß ganz genau, hey, my brother was deswegen im Knast, weil er mal das gemacht hat. Also this spricht sich schon, ob man das für jetzt ins Gefängnis geht or not. Also das wissen die schon. They wish natuurlijk nicht genau Strafrahmen, aber die wissen, da passiert man nichts, oder da passiert man was. Und das ist so schlau sind die schon. Und natürlich überlegt man sich das dann schon dreimal. Wenn der eine Zeitung liest, hey, Tierquäler ist man for two years ins Gefängnis gegangen. Und dann überlegt er sich dann, dann weiß der, hey, warte mal, für das kann ich ins Gefängnis gehen. Wenn ich das mache, dann mache ich es vielleicht doch nicht.

SPEAKER_00

Und würde jetzt die Anhebung der Mindest- oder Höchststrafen alleine genügen oder braucht es deiner Ansicht nach auch zum Beispiel eine Änderung bei den Erschwerungsgründen?

SPEAKER_01

Grundsätzlich muss ich ehrlich sagen, wäre ich immer froh, wenn überhaupt die Mindeststrafe oder die Höchststrafe erhöht wird. Mindeststrafe braucht man jetzt nicht unbedingt, dass es reicht, die Höchststrafe erhöht. Das ist das Wichtige. Mindeststrafen tue ich mir immer ein bisschen schwer, weil natürlich jeder Fall ist immer unterschiedlich. Aber dass man die Höchststrafe erhöht wird, das wäre immer wichtig. Und ja, bis jetzt hört man von den Justizministerin gar nichts dazu. Also das dürfte sie anscheinend nicht betreffen. Ich weiß nicht, welches Ministerium dann sonst dafür zuständig ist. Ich dachte eigentlich Justizministerium, aber anscheinend fühlt sie sich davon nicht angesprochen und reagiert auf das gar nicht. Also grundsätzlich wäre ich mir froh, wenn ihr überhaupt den Haarstrafrahmen erhöhtet. Bei den Milderungserschwerungsgründen, das ist natürlich, da tut man sich natürlich ganz schwer, das rechtlich irgendwie jetzt da zu regeln, weil die sind eigentlich im Gesetz taxativ aufgezählt. Das bedeutet, also das ist ein Mildungsgrund, Geständnis ein Milderungsgrund, Tatbeitrag ist beim Milderungsgrund. Und da jetzt irgendwie im Gesetz das festzulegen, sage ich ganz ehrlich, das ist, glaube ich, in der Praxis nicht durchführbar.

SPEAKER_00

Gleich widmen wir uns noch der Frage, woran es neben den Strafen noch so hapert.

SPEAKER_02

Recht und Realität, das ist Austria Feuchtmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider. Gleich geht es weiter.

SPEAKER_00

Willkommen zurück, ihr hört Recht und Realität. Heute zum Thema Tierschutz und Schwachstellen im österreichischen Rechtssystem. Zu Gast ist Rechtsanwaltmagister Sascha Flatz. Sascha, das beste Gesetz nützt uns aber wenig, wenn es nicht kontrolliert und nicht vollzogen wird. Du kritisierst ja neben den niedrigen Strafen auch die mangelnden Kontrollen. Wo siehst du hier die größten Schwachstellen?

SPEAKER_01

Ja, das ist tatsächlich richtig. Und zwar bräuchten wir viel mehr Amtstierärzte. Ich meine, das ist natürlich eine Ländersache, aber das ist natürlich ein Riesenproblem. Es gibt viel zu wenig Amtstierärzte. Wir wissen es beispielsweise, dass die Schlachthöfe überhaupt nicht kontrolliert wird, dass da zum Beispiel überhaupt nicht kontrolliert wird, ob gerade beim Schächten wurde das Tier vorher betäubt. Wir wissen aus der Praxis, dass das de facto nicht gemacht wird. Das wissen wir einfach. Und wir wissen auch, dass das nicht kontrolliert wird. Und das ist natürlich völliger Wahnsinnsstelle. Also mein Tier ist noch genauso Lebewesen. Und warum werden hier nicht mehr Amtstierärzte eingestellt, die da wirklich dann unangekündigte Kontrollen machen auf den Bauernhöfen, auf feinen Schlachthöfen. Das ist ganz schlimm. Also jeder, der am Schlachthof war, ich glaube, ich sehe ein berühmtes Zitat, auf Schlachthöfe sind der Vorhof zur Hölle, das hat ein ganz berühmter Mensch mal gesagt, aber das ist auch wirklich so. Also ich meine Ex-Freunde war auch Tierärzten gesagt, man kann sich nicht vorstellen, wie es auf den Schlachthöfen zugeht. Und da müsste einfach viel mehr kontrolliert werden, also viel mehr die Haltung auch bei den Bauern in den Schlachthöfen, auch bei den Züchtern. Und das wird halt de facto nicht gemacht. Die kommen in der Praxis wirklich nur dann, wenn es konkrete Meldungen gibt. Sonst kommen die einfach nicht, weil sie das gar nicht mehr können, weil es einfach viel zu wenig Amtstiärzte gibt.

SPEAKER_00

Bedeutet das jetzt auch im Umkehrschluss, dass Missstände oft erst dann ans Licht kommen, wenn zum Beispiel Nachbarn oder auch Tierschutzvereine hier aufdecken?

SPEAKER_01

Ja, ganz genau. Das bedeutet das in der Praxis, ganz genau. Also diese Missstände kommen wirklich nur ans Licht, wenn das hier jemand aufdeckt. Wenn es jemand meldet, das sind natürlich auch die Arbeit dieser Menschen auch natürlich auch wichtig, da sei ganz ehrlich. Aber leider ist das wirklich so, weil es ganz, ganz wenig unangekündigte Kontrollen gibt, da diese Amtstierärz einfach völlig überlastet sind. Es sind eben nur die, die kontrollieren dürfen, sonst kontrolliert halt niemand.

SPEAKER_00

Du hast dich im Fall vom Husky-Rüden Buber, der ja auch misshandelt wurde, als privat beteiligten Vertreter angeschlossen. Kannst du unseren Zuhörern auch erklären, welche rechtliche Funktion ein privat beteiligten Vertreter im Strafverfahren hat und für wen du dich da genau angeschlossen hast?

SPEAKER_01

Da jetzt ein Tier keine eigene Rechtspersönlichkeit ist, kann man natürlich nicht das Tier vertreten, aber kann immer den Eigentümer vertreten. Und der Eigentümer jetzt bei dem Haski Buber ist eben ein Tierschutzverein, die Hundesuchhilfe Österreich. Und im Namen von denen habe ich mich dem Verfahren als Straf Privatbeteiligter angeschlossen. Warum tut man sowas? Naja, dass man hier eben am Prozess teilnehmen kann, dass man eben die Staatsanwaltschaft unterstützen kann, dass man Fragen stellen kann im Prozess und natürlich auch durch diese Fragestellung natürlich Widersprüche in Aussagen aufdeckt, weil es ist ja leider so, dass die Täter ja in den seltensten Fällen geständig sind, sondern dass natürlich immer abstreiten und sagen, ich habe eh nichts gemacht, der hat sich die Zähne so ausgebissen und so weiter. Und da kann man natürlich, die Staatsanwaltschaft kann es natürlich, man hat auch ein Antragsrecht, man kann zum Beispiel Gutachten beantragen, wenn hier die Aussagen im Widerspruch zu den Tatsachen stehen, dass man bei einem Gutachten beantragt, wo das ein Beweis zum Beispiel, wenn der jetzt sagen würde, dem Puber wurden ja alle Zähne ausgeschlagen. Würde der jetzt behaupten, na, der hat die Zähne so verloren, wovon jetzt mal ausgebe ich es machen würde, dann kann man hier ein medizinisches Gutachten beantragen, dass es ja zum Beispiel dann die Zähne an oder das Zahnfleisch ansieht und sagt, okay, der hat ja jetzt wirklich eine Krankheit oder nein, die Zähne wurden durch mechanische Einwirkung, also durch Schläge ausgeschlagen.

SPEAKER_00

Das ist ein sehr großer Einsatz und ich glaube, man sieht dann an deinem Beispiel, wie Recht und persönlicher Einsatz auch zusammenwirken können. Sascha, wir könnten über dieses Thema sicher noch lange weitersprechen, sind aber am Ende unserer Sendung angelangt und ich bedanke mich herzlich für das Gespräch und hoffe auf Wiederholung.

SPEAKER_01

Vielen Dank.

SPEAKER_02

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.