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Schluss mit der staatlichen Geheimniskrämerei: So zwingen wir Behörden zur Wahrheit! - Recht und Realität
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Jahrelang hat sich der Staat hinter dem strikten Amtsgeheimnis verschanzt und die Bürger im Dunkeln tappen lassen. Nun feiert sich die Regierung zwar für ihr neues Informationsfreiheitsgesetz als große „Transparenzoffensive“, doch die Praxis zeigt ein völlig anderes Bild: Wenn es darum geht, was mit unseren hart erarbeiteten Steuergeldern und unseren Daten wirklich passiert, wird in den Ministerien und Behörden weiterhin gemauert, was das Zeug hält. In der neuesten Ausgabe von „Recht und Realität – Das AUSTRIA FIRST Magazin für Gerechtigkeit“ nimmt Moderatorin Cornelia Haider genau diese staatliche Vertuschungstaktik ins Visier und zeigt auf, wie wir Bürger uns unser Recht auf Information nicht länger vorenthalten lassen.
Um Licht ins Dunkel der Verwaltung zu bringen, hat sich Haider den Rechtsanwalt und Fachmann auf dem Gebiet der Informatuionsfreiheit, Dr. Niki Haas, ins Studio geholt. Er liefert den Zuhörern das handfeste juristische Rüstzeug, um die Behörden zu zwingen, die Karten auf den Tisch zu legen. Die gute Nachricht für alle Bürger: Ein Auskunftsbegehren ist kostenlos, erfordert keine komplizierten Formulare und kann von jedem formlos gestellt werden. Doch Haas warnt auch vor den typischen Tricks des Systems: Mit Verweis auf angebliche „Sicherheitsinteressen“ oder einen „zu hohen Aufwand“ versuchen staatliche Stellen nur allzu oft, unbequeme Anfragen abzuwimmeln oder den Bürger in die Resignation zu treiben.
Doch wir sind dieser behördlichen Willkür nicht schutzlos ausgeliefert! Dr. Haas erklärt in der Sendung Schritt für Schritt, wie man sich gegen ignorante oder blockierende Ämter wehrt – vom Beantragen eines Bescheids bis hin zum Gang vor das Verwaltungsgericht, für den man anfangs nicht einmal einen teuren Anwalt braucht.
Das Fazit dieser Sendung: Echte Transparenz bekommt man von dieser Regierung nicht freiwillig geschenkt, man muss sie sich hart erkämpfen. Hört jetzt rein in die komplette Folge und rüstet euch mit dem nötigen Wissen, um dem Staat endlich schonungslos auf die Finger zu schauen!
RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr bei AUSTRIA FIRST immer am Dienstag von 19 bis 20 Uhr – direkt über die Webseite https://austriafirst.at/ oder in der AUSTRIA FIRST App:
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Recht und Realität. Das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.
SPEAKER_00Willkommen zur neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Lange Zeit galt in Österreich das strikte Amtsgeheimnis. Verwaltung und Behörden konnten sich hinter verschlossenen Türen verstecken. Aber eigentlich hat der Bürger ja ein Recht darauf zu wissen, was mit seinem Steuergeld und seinen Daten so passiert. Mit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes sollte genau diese Transparenz gesetzlich verankert werden. Aber funktioniert das überhaupt? Und wie formuliert man so ein Auskunftsbegehren richtig? Darüber spreche ich heute mit Dr. Niki Haas. Er ist Experte auf diesem Gebiet und weiß aus der Praxis ganz genau, wie man staatliche Stellen dazu zwingt, die Karten auf den Tisch zu legen?
SPEAKER_01Recht und Realität. Das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Liebe Zuhörer, herzlich willkommen. Das Informationsfreiheitsgesetz wurde von der Regierung als völlige Transparenzoffensive gefeiert. Aber wie einfach ist es eigentlich wirklich als Bürger Auskunft zu verlangen und wie sehr wird trotz angeblicher Informationsfreiheit von den Behörden noch gemauert. Dazu und zur Frage, wie man es am besten angeht, habe ich heute Rechtsanwalt Dr. Niki Haas zu Gast. Lieber Niki, vielen Dank, dass du da bist. Niki, lass uns einmal ganz grundlegend starten. Was genau regelt das Informationsfreiheitsgesetz und welche Behörden sind da überhaupt auskunftspflichtig?
SPEAKER_02Liebe Conny, vielen Dank für die Einladung. Es freut mich sehr, heute hier zu sein. Das Informationsfreiheitsgesetz oder kurz IFG regelt den Zugang zu staatlichen Informationen und die sogenannte proaktive Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse. Dabei auskunftspflichtig sind vor allem Bundes- und Landesverwaltung, Gemeinden, Gerichte sowie auch die vom Rechnungshof kontrollierten staatsenden Unternehmen und bestimmte Stiftungen sowie Fonds.
SPEAKER_00Und welche gesetzlichen Ausnahmen gibt es dann von dieser Auskunftspflicht?
SPEAKER_02Die hat der Gesetzgeber sehr wohl vorgesehen. Etwa beim Schutz der nationalen Sicherheit, bei außenpolitischen Interessen, aber auch wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gewahrt werden muss. Weiters kommt hinzu, wenn interne Entscheidungsprozesse wirtschaftliche Interessen der öffentlichen Hand betroffen werden. Weiters muss eine Interessenerwägung vorgenommen werden, ob es überwiegende Datenschutz-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter geben kann. Du siehst also, absolut ist dieses Recht auf Information nicht ausgestaltet.
SPEAKER_00Das habe ich schon befürchtet. Vielen Dank für diese Grundlagen. Und nach ein bisschen einer Pause sehen wir uns auch einmal an, wie man diese Anträge ganz konkret und rechtssicher formuliert.
SPEAKER_01Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider, jeden Dienstag von 19 bis 20 Uhr.
SPEAKER_00Schön, dass ihr dabei seid. Heute unterhalte ich mich mit Rechtsanwalt Dr. Niki Haas über das Informationsfreiheitsgesetz. Und wie wir unser Recht auf Information wirklich ganz wirkungsvoll durchsetzen können? Niki, kommen wir jetzt mal zur praktischen Umsetzung. Wenn einer unserer Zuhörer eine ganz konkrete Information von einer Behörde haben möchte, wie formuliert er dann so einen Antrag oder so ein Auskunftsbegehren richtig? Braucht es dafür irgendein Formular oder bestimmte juristische Schlagworte?
SPEAKER_02Nein, das Gesetz sieht keine formellen Hürden vor. Ein formloser, schriftlicher Antrag reicht. Man bezeichnet die begehrte Information möglichst konkret und verweist idealerweise auf das IFG. Zum Beispiel gemäß ⁇ 7 fortfolgend IFG. Ein spezielles Formular oder juristische Fachbegriffe sind grundsätzlich nicht nötig. Der belangten Stelle muss nur klar sein, welche Art der Auskunft begehrt wird.
SPEAKER_00Und was passiert, wenn man diese Frage zum Beispiel zu allgemein formuliert oder die Art nicht konkretisiert?
SPEAKER_02Die Information muss so genau beschrieben sein, dass die Behörde erkennen kann, was gemeint ist. Ist das Begehren hingegen zu unbestimmt formuliert, dann kann die Behörde eine Präzisierung verlangen oder es sogar als missbräuchlich bzw. als ausufern ablehnen.
SPEAKER_00Das heißt, die Behörde schreibt mir dann wieder, um das Begehren präziser zu gestalten.
SPEAKER_02Entweder die Behörde fordert nach, dass es präzisiert wird, oder sie lehnt die Auskunft ab.
SPEAKER_00Nach einer kurzen Pause klären wir, wie es auch mit diesen Fristen und genau mit diesen Rechtsmitteln gegen die abgelehnte Auskunft ausschaut.
SPEAKER_01Recht und Realität, das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Ihr hört Recht und Realität. Heute klären wir mit Rechtsanwalt Dr. Niki Haas unser Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Niki, du hast jetzt unseren Zuhörern schon erklärt, wie so ein Antrag richtig formuliert wird. Aber wie kann man diesen Antrag dann einbringen? Per Post, per Mail oder gibt es da irgendwelche strengeren Maßstäbe?
SPEAKER_02Ja, liebe Conny, das ist immer eine ganz wichtige Frage, wie man mit einer Behörde kommuniziert. Nach dem IFG ist die Kommunikation grundsätzlich formlos. Das heißt, schriftlich entweder per E-Mail oder Post, aber auch mündlich oder telefonisch können Anfragen gemacht werden. Manche Stellen können eigene Online-Formulare vorsehen, die dann idealerweise zu verwenden sind, um möglichst rasch zu einer Erledigung auch zu kommen.
SPEAKER_00Und eine ganz, ganz wichtige Frage für unsere Zuhörer, kostet dieser Antrag denn was?
SPEAKER_02Nein, auch da hat der Gesetzgeber eine ganz niedrige Hürde gewählt. Das Informationsbegehren selbst und die behördliche Antwort sind gebührenfrei. Kosten fallen dann erst an bei Beschwerden an das Verwaltungsgericht. Da müssen dann Eingabegebühren in der Höhe von 50 Euro entrichtet werden.
SPEAKER_00Diese Beschwerden schauen wir uns ein bisschen später dann nochmal an, aber jetzt einmal ganz grundlegend. Ich habe jetzt diesen Antrag eingebracht. Und wie geht es dann weiter? Wie lange hat die Behörde Zeit oder was passiert?
SPEAKER_02Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass die Information ohne unnötigen Aufschub bekannt gegeben wird. Spätestens aber innerhalb von vier Wochen muss die Behörde die Information erteilen. In begründeten Fällen, wenn die Beantwortung länger dauern wird, kann um weitere vier Wochen verlängert werden. Dies ist dem Antragsteller von der belangten Stelle innerhalb der ersten vier Wochenfrist aber mitzuteilen.
SPEAKER_00Das heißt, im schlechtesten Fall bekomme ich nach vier Wochen das Schreiben, dass sie nochmal vier Wochen benötigen.
SPEAKER_02Ja, genau, so kann man jetzt zusammenfassen, so ist es gesetzlich vorgesehen.
SPEAKER_00Ich glaube, das ist jetzt auch ein wichtiger Punkt für alle gewesen. Gleich klären wir, wie gesagt, wie man sich wehrt, wenn der Staat immer noch mauert und die Informationen zurückhält.
SPEAKER_01Recht und Realität. Das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Wir starten mit dem letzten Teil unserer heutigen Sendung mit Rechtsanwalt Dr. Niki Haas zum Thema Informationsfreiheitsgesetz. Niki, wir wissen, dass die Realität oft ganz anders aussieht als das Gesetzbuch. Was kann man also machen, wenn die Behörde die Auskunft verweigert? Oder noch schlimmer, wenn sie den Antrag einfach ignoriert?
SPEAKER_02Ja, ganz richtig, Cornelia. Manchmal läuft es nicht auf Anhieb so wie gesetzlich vorgesehen. Bei einer Verweigerung oder bei einem Schweigen der belangten Stelle sieht das Gesetz daher vor, dass man einen Bescheid nach dem IFG verlangen kann. Die belangte Stelle muss somit mit einer schriftlichen Entscheidung antworten. Wenn das Organ säumig bleibt oder wenn der Bescheid für den Antragsteller negativ ausfällt, kann man beim zuständigen Verwaltungsgericht eine sogenannte Beschwerde bzw. eine Säumnisbeschwerde erheben. Das Verwaltungsgericht muss dann darüber entscheiden, ob die belangte Behörde zu Recht die Information verweigert hat.
SPEAKER_00Und diesen Bescheid sollte ich den vielleicht schon ursprünglich beantragen?
SPEAKER_02Das macht eigentlich erst Sinn, wenn die Behörde nicht so reagiert, wie man das gewünscht hat.
SPEAKER_00Und was passiert, wenn die Behörde jetzt behauptet, dass die Informationsbeschaffung zu aufwendig wäre?
SPEAKER_02Bei offensichtlich ausufenden oder missbräuchlichen Begehren darf der Zugang verweigert werden. Daher sollte man den Antrag auch inhaltlich und zeitlich möglichst eng fassen, um dieses Argument zu entkräften. Wenn mittels Bescheid von der Behörde entschieden wird, keine Information zu erteilen, kann man, wie bereits erwähnt, das Verwaltungsgericht anrufen.
SPEAKER_00Wenn dann tatsächlich der Rechtsweg notwendig wird, braucht man da jetzt unbedingt einen Anwalt oder geht das auch ohne?
SPEAKER_02Für die Beschwerde an das Verwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht. Diese kann somit von jedem Antragsteller selbst eingebracht werden. Für die weiteren sogenannten Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof ist dann ein Rechtsanwalt erforderlich. Diese Rechtsmittel sind einerseits die Revision an den Verwaltungsgerichtshof und andererseits die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Die Eingaben an diese Höchstgerichte müssen aber sowohl aus formellen Gründen als auch inhaltlich hohen juristischen Anforderungen entsprechen, sodass hier Anwaltspflicht besteht.
SPEAKER_00Und wie schätzt du da die Volksaussichten ein?
SPEAKER_02Grundsätzlich sehr gut. Wenn der Antrag präzise formuliert ist, auf vorhandene Unterlagen beruht und keine gewichtigen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen, ist das Auskunftsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz sicherlich eine sehr gute Rechtsgrundlage für interessierte Bürger. Jedoch gibt es schon auch einige strittige Bereiche, wie die Sicherheit, interne Entscheidungsfindung, Geschäftsgeheimnisse usw. Da ist der Ausgang aber offen und stark von den konkreten Abwägungen abhängig.
SPEAKER_00Lieber Niki, ich glaube, das war eine sehr aufschlussreiche Sendung. Transparenz muss man sich bei dieser Regierung leider oft sehr erkämpfen. Vielen herzlichen Dank für deine Expertise und dass du da warst.
SPEAKER_02Sehr gerne. Vielen Dank für die Einladung. Ich hoffe, die Hörer gut informiert zu haben. Recht und Realität.
SPEAKER_01Das Austria Firstmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.