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Star-Anwalt Christoph Völk über Diversionen – Recht und Realität – Das Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider

Austria First - Das Patriotenradio

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AUSTRIA FIRST heute eine neue Sendung: „Recht und Realität – Das Magazin für Gerechtigkeit“ informiert ab sofort immer am Dienstag ab 19 Uhr über spannende juristische Themen.

In der ersten Sendung geht es um eine gerichtliche Maßnahme, die spätestens durch ÖVP-Klubobmann August Wöginger einem breiten Publikum bekannt geworden ist: um die Diversion. Wöginger wurde diese Möglichkeit der Beendigung seines Strafverfahrens ohne Vorstrafe ja letztlich verwehrt – sei Prozess neigt sich nun dem Ende zu.

Aber was ist eine Diversion überhaupt? Wer kann sie bekommen? Ist es vernünftig, eine Diversion anzunehmen, wenn Staatsanwalt oder Richter sie einem anbieten? Diese Fragen klärt AUSTRIA FIRST Moderatorin Dr. Cornelia Haider in „Recht und Realität“ mit dem Wiener Top-Anwalt Dr. Christoph Völk.

RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr ab sofort immer am Dienstag von 19 bis 20 Uhr – direkt über die Webseite https://austriafirst.at/ oder in der AUSTRIA FIRST App:

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SPEAKER_01

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.

SPEAKER_00

Herzlich willkommen zu Recht und Realität, dem Rechtsmagazin auf Austria First. Mein Name ist Dr. Cornelia Haider. Ich bin Juristin und ich spreche jede Woche für Austria First mit Anwälten und Rechtsexperten über spannende juristische Themen. Gleich geht's los. Mein erster Gast ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk.

SPEAKER_01

Recht und Realität. Das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_00

Willkommen bei Recht und Realität, dem neuen Rechtsmagazin auf Austria First. Heute klären wir einen strafrechtlichen Begriff, der bei prominenten Verfahren regelmäßig auftaucht. Die Diversion. Erinnert ihr euch an die Postenschache-Affäre rund um ÖVP Klupopmann Wöginger? Dieses Verfahren wäre beinahe sang- und klanglos durch eine sogenannte Diversion erledigt worden. Mittlerweile wurde die Diversion durch das Oberlandesgericht aufgehoben andersverfahren läuft. Nach vielen durchaus brissanten Zeugen-Aussagen was hier das Urteil erwartet. But viele unserer Hörer fragen sich seit diesem Verfahren zu Recht, was ist eigentlich eine Diversion rechtlich genau? Mein heutiger Gast zu diesem Thema is Dr. Christoph Völk. Er ist Rechtsanwalt in Wien and vertritt regelmäßig, auch in strafrechtlichen Verfahren. Lieber Christoph, schön that bist. Christoph, wenn in den Medien von Diversion die Rede ist, was ist Diversion im österreichischen Strafrecht genau und was ist sie ausdrücklich nicht?

SPEAKER_02

Ja, lieber Cornelia, eine Diversion, this is quasi ein alternativer Abschluss im Strafverfahren. Strafverfahren ist, wenn jemand eine Straftat begeht, wird gegen ihn ermittelt von der Staatsanwaltschaft. Und wenn die Staatsanwaltschaft hinreichend überzeugt ist, dass es einen Schuldspruch geben kann, reicht sie einen Strafantrag oder eine Anklage ein. Hier kommt es dann zu einem Schuldspruch oder einem Freispruch. Es gibt aber eben den dritten Weg der Diversion. Eine Diversion ist weder ein Schuldspruch noch ein Freispruch. Sie ist quasi eine Beendigung des Verfahrens ohne förmliche Verurteilung, ohne Vorstrafe. Das heißt, man ist sich nicht hundertprozentig genügend auf der Beweisebene sicher, dass eine Straftat begangen wurde. Weiß aber auch nicht, dass sie nicht begangen wurde, 100%. Und am Ende ist es vielleicht nicht eine österreichische Lösung, wie man so sagt, aber eine Möglichkeit, einem mutmaßlichen Straftäter einen Ausweg zu zeigen gegen diverse Auflagen.

SPEAKER_00

Vielen Dank für diese Einleitung. Gleich sprechen wir auch darüber, wann eine Diversion überhaupt möglich ist.

SPEAKER_01

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider.

SPEAKER_00

Liebe Zuhörer, willkommen zurück bei Recht und Realität, dem Rechtsmagazin auf Austria First. Heute sprechen wir mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk über das spannende Thema Diversion. A begriff that spätestens rund um ÖVP Clubmann August Wöginger vielen bekannt is. Christoph, für viele klingt Diversion so nach Mittelweg. Kein Gerichtsprozess, keine Verurteilung, aber irgendwie doch eine consequence. Bitte erkläre unseren Zuhörern, unter welchen Voraussetzungen eine Diversion typischerweise in Betracht kommt.

SPEAKER_02

Ja, zuerst einmal, ist glaube ich wichtig, was ist formal notwendig? Also welche Delikte kommen für eine Diversion überhaupt in Betracht. Das ist entscheidend, die Tat darf nicht mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sein. Auch darf der Täter, den darf keine schwere Schuld treffen. Das heißt, die Tat darf nicht, um salopp zu sagen, nicht besonders verwerflich auf der subjektiven Seite sein. Dann kommen wir materielle Voraussetzungen und da wird es interessant, der Sachverhalt, der muss hinreichend geklärt sein. Das heißt, wir müssen das, was faktisch passiert ist, nach Möglichkeit darstellen können, wie war es denn wirklich. Und das liest man auch oft in den Medien, es dürfen keine spezial- oder generalpräventiven Gründe dagegen sprechen. Was jetzt besonders sperrig klingt, ist relativ einfach erklärt. Spezialpräventive Gründe sind, ich muss mir die Frage stellen, kann ich dem Beschuldigten, wenn ich ihm jetzt eine Diversion anbiete, also diesen Mittelweg, dennoch davon abhalten, dass er in Zukunft von Straftaten abgehalten wird. Generalpräventiv heißt, was denkt sich die Bevölkerung, was denken wir uns alle, wenn eine Person aus dem Strafverfahren ohne Schuldspruch oder Freispruch rauskommt, sondern einfach durch die Zahlung eines Geldbetrags die Sache erledigt ist. Ist das abschreckend genug? Und das kommt immer auf den Einzelfall drauf an. Du hast es schon angesprochen, gerade bei so prominenten Verfahren wie beispielsweise Wöginger, aber auch, glaube ich, zuletzt in der Causa Mara oder bei Glatz Gränsner, Casinos, überall hier gab es Diversionen. Und das muss der Richter oder die Staatsanwalt zunächst einmal als eigenen beurteilen. Kann ich dennoch einen abschreckenden Effekt erzielen? Das kann geschehen, durch eine sehr hohe Geldbuße oder wie gesagt, weil der Sachverhalt dann doch nicht so eindeutig war, dass es eine Verurteilung naheliegt.

SPEAKER_00

Und in der Praxis, ganz konkret, wie kommt es zu so einer Diversion? Schlägt die Staatsanwalt vor oder beantragt man diese?

SPEAKER_02

Es gibt drei Möglichkeiten. Entweder der Staatsanwalt schlägt eine Diversion vor, indem er sagt, sehr salopp formuliert, naja, der Sachverhalt ist zu Enermittelt, wir entscheiden nun über Anklage oder Einstellung, beziehungsweise das naheliegend, das zur Anklage kommt, würde allerdings zurücktreten von der Strafverfolgung und unterbreitet das Angebot der Diversion. Wenn es der Staatsanwalt nicht macht, kann es immer noch der Richter tun. Zu Beginn der Hauptverhandlung ist das meist der Fall. Oder auch im Laufe der Hauptverhandlung, falls sich die Dinge dann anders darstellen sollten, der Richter zwar immer noch nicht das Gefühl hat, das wird der glatter Freispruch, aber auch nicht sicher ist, wird es ein Schuldspruch, kann er im Laufe der Hauptverhandlung eine Diversion anbieten. Oder der Verteidigerräts an. Da muss man halt selbst als Verteidiger, als Rechtsanmal, das genau mit seinem Mandanten, also mit dem Beschuldigten, besprechen, welche Vor- und Nachteile hat so eine Diversion hat. Sehe ich die Möglichkeit auf einen Freispruch oder ist es ein guter Ausweg?

SPEAKER_00

Vielen Dank, Christoph. Gleich schauen wir uns auch noch an, welche strategischen Überlegungen teilweise hinter solchen Diversionsangeboten stehen.

SPEAKER_01

Recht und Realität. Das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.

SPEAKER_00

Heute spreche ich mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk über Diversion im Strafrecht. Geklärt haben wir jetzt schon, dass die Diversion die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Christoph, but when a diversion angeboten is, what bedeutet this concrete for the betroffene person? And what diversion gibt es?

SPEAKER_02

Also concreto bedeutet, dass ich mir als Betroffener, also als Beschuldigter, als Angeklagter, zunächst einmal selbst den gesamten Sachverhalt vor Augen führen muss. Und dann muss ich abwägen. Sehe ich realistische Chancen für einen Freispruch? Habe ich vielleicht noch Beweismittel, habe ich Ideen, bin ich persönlich wirklich überzeugt von meiner Unschuld? Weil Diversion bedeutet zwar nicht, Schuld einzugestehen, aber sie bedeutet, ich muss Verantwortung übernehmen. Das heißt, ich sage dem Richter, dem Staatsanwalt, naja, toll ist das nicht, was ich getan habe, ich halte es zwar nicht für eine Straftat, ich anerkenne allerdings, dass es nicht gewünscht ist von der Gesellschaft, vom Rechtsstaat und akzeptiere daher mein Joch und zahle eine Geldbuße, was auch immer. Wenn ich das aber nicht will oder überzeugt bin, dass ich hier nicht Unrechtes getan habe, dann sollte mich natürlich weder vom Gericht noch vom Staatsanwalt und auch nicht von meinem Anwalt gegen meinen Willen in so etwas hineintreiben lassen.

SPEAKER_00

Ist es immer eine Geldbuße?

SPEAKER_02

Guter Punkt, nein. Es ist sehr oft eine Geldbuße in Betrag gekommen, aber auch gemeinnützige Leistungen. Das heißt, ich tue Dienst an der Gesellschaft, die Staatsanwaltschaft führt Listen von geeigneten Vereinen, wo ich diesen Dienst tun muss, in meiner Freizeit oder in meiner Urlaubszeit bis maximal 240 Stunden. Oder es wird zurückgetreten einer gewissen Probezeit von der Strafverfolgung. Das heißt, in dieser Probezeit muss ich mich wohl feilverhalten, ein, zwei Jahre meist. Oder es wird ein Tatausgleich angeregt. Tatausgleich ist also, dass ich beim Opfer, dass ich zumindest den Schaden übernehme. Das kann dann bis zur Mediation gehen, je nach Delikt. Das sind die klassischen Formen der Diversion.

SPEAKER_00

Und Christoph, gibt es Konstellationen, bei denen du als Anwalt auch davon abraten würdest, ein Diversionsangebot anzunehmen?

SPEAKER_02

Ja, also wenn ich persönlich vom Freispruch überzeugt bin, der Mandant selbst auch überzeugt ist, und wir hier wirklich vom Sachverhalt auch noch gute Argumente haben, die bis dato zu wenig Berücksichtigung gefunden haben. Dann ist ganz klar, dann sollte man sich nicht mit diesem Mittelweg zufrieden geben, der für alle Seiten auch alle Seiten unglücklich hinterlassen kann, sondern dann heißt es auch kämpfen in der Sache.

SPEAKER_00

Vielen Dank. Gleich sprechen wir noch darüber, welche Folgen eine Diversion langfristig hat.

SPEAKER_01

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.

SPEAKER_00

Willkommen zurück, ihr hört Recht und Realität auf Austria First. Heute geht es um den Begriff Diversion. Etwas, das spätestens seit dem Verfahren rund um ÖVP Clubmann August Wöginger viel bekannt ist. Zu Gast bei mir ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk. Christoph, du hast uns jetzt schon erörtert, worum es bei einer Diversion eigentlich geht. Zum Abschluss aber eine noch ganz wichtige Frage. Was bedeutet eine Diversion langfristig für den Betroffenen? Also zum Beispiel in Bezug auf Vorstrafen oder Außenwirkung.

SPEAKER_02

Also eine Diversion, und das ist natürlich der größte Vorteil, ist keine Vorstrafe. Das heißt, ich bin nicht vorbestraft, ist nicht im Vorstrafenregister. Es gibt ein Diversionsregister, das bei den Gerichten geführt wird. Allerdings gelte ich weiterhin als unbescholten. Auch von der Außenwirkung. Wenn ich jetzt nicht gerade in so einem prominenten Verfahren verfangen bin wie der Herr Böginger oder andere, dann wird natürlich meist niemand mitbekommen von einer Diversion oder wie das Verfahren geendet hat. Das läuft ja nicht immer so medienöffentlich ab. Das heißt, auch das kann ein Vorteil sein. Auf der anderen Seite ist es natürlich schon so, wenn ich hier noch einmal rückfällig werden könnte, dann kann das natürlich zur Fortsetzung des Verfahrens führen. Das heißt, beispielsweise in der Probezeit begehe ich noch einmal eine Straftat. Das kann auch eine Bagadelle sein. Oder ich erfülle die Auflagen nicht. Also ich erbringe die gemeinnützigen Leistungen nicht, ich zahle die Pauschalkosten nicht an den Staat, ich zahle die Geldbuße nicht. In all diesen Fällen kann das Verfahren fortgesetzt werden. Und wenn man die Version annimmt, dann sollte man unbedingt darauf achten, dass man sie auch nach Punkt und Beistrich und innerhalb der Fristen erfüllen kann? Das gilt gerade eben für die Zahlungen. Ist auch ein Ratenasuchen oft möglich mit dem Staat, dass man höhere dieser Geldbußen bzw. dieser Beiträge auch in zwei, drei, vier Raten bezahlen kann.

SPEAKER_00

Und wenn dieses Strafverfahren weiterläuft oder es eben zu keiner Diversion kommt, wie läuft es dann typischerweise ab? Und worauf müssen sich dann die Betroffenen in diesem Strafverfahren einstellen?

SPEAKER_02

Wie läuft es ab, wenn die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht das nicht unterbreitet? Es ist bei der Staatsanwaltschaft dennoch nicht ausgeschlossen, dass sie das Verfahren dennoch einstellt, weil sie sich oft auch einmal durchaus den bequemen Weg geht und nach jahrelangen Ermittlungen auch nicht eingestehen möchte, dass vielleicht doch nicht so viel dran war. Das passiert. Oder es kommt zur Anklage bzw. zum Strafantrag. Und hier ist dann halt tatsächlich, wenn die Beweislast erdrückend ist, dann mag ein Geständnis auch sinnvoll sein im Strafverfahren. Das ist ausdrücklich als Milderungsgrund zu berücksichtigen, kann also zu einer niedrigen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen. Oder in der Alternative, und das ist natürlich der beste Fall, kommt es zum Freispruch. Das heißt, wenn ich das Angebot abgelehnt habe, dann oft mit gutem Grund. Und auch selbst schon öfter gesehen, im Verfahren war es ein glatter Freispruch. Und dann ist man oft noch zufriedener als wir mit einer Diversion.

SPEAKER_00

Und so zufrieden sind wir jetzt auch am Ende unserer heutigen Sendung. Vielen Dank, Christoph, für die spannenden Einblicke und dass du bei uns warst.

SPEAKER_02

Vielen Dank nochmal für die Einladung.

SPEAKER_00

Euch, liebe Zuhörer, danke für euer Interesse und fürs Dabeisein. Recht und Realität hört ihr immer am Dienstag um 19 Uhr auf AustriaFirst. Und nachhören könnt ihr die Sendung auf unserer Website unter www.austriafirst.at slash nachhören. Bis zum nächsten Mal. Einen schönen Abend wünscht euch Cornelia Heider.

SPEAKER_01

Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.